Ägypten 2025

Arabische Republik Ägypten

Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Egypt
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Vorherige Berichte Ägypten

Die Behörden stellten Tausende von Menschen wegen Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus vor Gericht, von denen viele allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte ins Visier genommen wurden. Nichtregierungsorganisationen wurden durch ungerechtfertigte Beschränkungen beim Zugang zu Finanzmitteln in ihrer Arbeit beeinträchtigt. Sicherheitskräfte nahmen Dutzende von Social-Media-Influencern aufgrund vager Vorwürfe von Verstößen gegen die guten Sitten fest. Menschen, über die Berichte über Folter oder medizinische Vernachlässigung vorlagen, starben in Haft. Die Polizei nahm Arbeiter*innen fest, die die Durchsetzung des Mindestlohns forderten. Nach grob unfairen Gerichtsverfahren wurden Todesurteile verhängt, auch für andere Straftaten als vorsätzliche Tötung. Hinrichtungen wurden vollzogen. Für schwere Menschenrechtsverletzungen, die 2025 und in den Jahren zuvor begangen wurden, herrschte Straflosigkeit. Frauen und Mädchen, religiöse Minderheiten sowie LGBTI+-Personen  waren Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt, weil sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Inmitten der anhaltenden Wirtschaftskrise versäumten es die Behörden, wirtschaftliche und soziale Rechte zu schützen oder die Sozialversicherungsmaßnahmen in angemessener Weise anzupassen. Die Regierung führte neue Gesetze ein, die das Recht auf angemessenen Wohnraum für Millionen Menschen gefährdeten. Die rechtswidrigen Abschiebungen von Geflüchteten aus dem Sudan und anderen Ländern wurden fortgesetzt.

Hintergrund

Die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Senat und zum Repräsentantenhaus betrug 17 Prozent bzw. 32,4 Prozent. Regierungsnahe Parteien und Kandidat*innen errangen bei den Parlamentswahlen die Mehrheit. Es gab Berichte über Stimmenkauf, Wahlfälschung, Verfahrensmängel und mehrere Stichwahlen nach der Annullierung von Ergebnissen durch die Behörden.

Die Menschenrechtslage in Ägypten wurde im Januar im Rahmen des UPR-Verfahrens (Allgemeines Periodisches Überprüfungsverfahren des UN-Menschenrechtsrates) überprüft. Ägypten akzeptierte eine kleine Anzahl bedeutsamer Empfehlungen, nahm jedoch viele andere lediglich zur Kenntnis, u.a. solche, die den übermäßigen Einsatz von Untersuchungshaft, unangemessene Einschränkungen der Zivilgesellschaft und die Diskriminierung religiöser Minderheiten betrafen. Im September ordnete Präsident Abdel Fattah al-Sisi erstmals die Ausarbeitung einer nationalen Menschenrechtsstrategie an.

Im Juni genehmigten der Europäische Rat und das Europäische Parlament die verbleibenden 4 Milliarden Euro der 5 Milliarden Euro schweren Makro-Finanzhilfe, die die EU Ägypten für 2024 zugesagt hatte.

Die Wirtschaft stand weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Die Inlands- und Auslandsverschuldung machte fast zwei Drittel der geplanten Gesamtausgaben im Staatshaushalt 2025–2026 aus. Im Dezember sank die jährliche Inflationsrate Ägyptens auf 10,3 Prozent, nach 23,4 Prozent im Vorjahr, während die Preise für Lebensmittel und Getränke um etwa 0,9 Prozent stiegen. Zum fünften Mal in Folge veröffentlichte die Regierung keine Armutsdaten.

Der Grenzübergang Rafah zwischen Gaza und Ägypten blieb größtenteils geschlossen.

Vereinigungsfreiheit

Die Regierung wahrte nicht das Recht unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen auf Vereinigungsfreiheit. Die Behörden führten ein rechtswidriges Genehmigungssystem für die Registrierung von Vereinigungen ein; sie erzwangen ohne rechtliche Grundlage die Entlassung von Mitarbeitenden und Vorstandsmitgliedern von Vereinigungen; und sie unterwarfen Vereinigungen übermäßigen und belastenden Berichtspflichten, wodurch sie diese faktisch unter ständige Überwachung stellten. Angehörige der National Security Agency (NSA) schüchterten Mitarbeitende und Vorstandsmitglieder ein und schürten so ein Klima der Angst und Unterdrückung.[1] Vereinigungen sahen sich weiterhin mit erheblichen Einschränkungen beim Zugang zu Finanzmitteln oder bei der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen konfrontiert.

Im Mai wurde der Menschenrechtsgruppe „Vereinigung für die Gedanken- und Meinungsfreiheit“ nach einem elfmonatigen Verfahren der Zugang zu Bankdienstleistungen gewährt. Im November lehnten die Behörden jedoch zwei ihrer Projektanträge ohne Begründung ab.

Am 30. November erklärte das „Zentrum für Rechtshilfe für ägyptische Frauen“, eine unabhängige Frauenrechtsgruppe, dass die Behörden drei ihrer Projektanträge ohne Begründung abgelehnt und auf einen vierten Antrag nicht reagiert hätten.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden gingen weiterhin gegen abweichende Meinungsäußerungen und friedliche Versammlungen vor und nahmen dabei Journalist*innen, Demonstrierende, Oppositionspolitiker*innen und andere ins Visier, die das menschenrechtliche Handeln der Regierung kritisierten oder politische Veränderungen forderten.

Am 2. Januar erfuhr der Oppositionelle Hisham Kassem über Nachrichtenwebseiten, dass für den 9. Februar eine Anhörung in seinem neuen Strafverfahren wegen „Verleumdung“ und „vorsätzlicher Störung“ eines ehemaligen Ministers angesetzt war. Die Anklagepunkte bezogen sich auf denselben Social-Media-Beitrag, für den er 2024 zu Unrecht verurteilt und inhaftiert worden war. Im Mai verurteilte ihn ein Gericht in Abwesenheit zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe, mit der Möglichkeit einer Kaution, mit seine Strafe bis zur Entscheidung über die Berufung ausgesetzt wäre.

Am 15. Januar lud die Oberste Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit (SSSP) Hossam Bahgat, den Geschäftsführer der Ägyptischen Initiative für Persönlichkeitsrechte (EIPR), zur Vernehmung vor. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen ihn ein wegen Terrorismus und Verbreitung falscher Nachrichten wegen einer Erklärung der EIPR über sich verschlechternde Haftbedingungen im 10.-Ramadan-Gefängnis. Er wurde gegen Kaution freigelassen.

Ebenfalls am 15. Januar nahmen Sicherheitskräfte den Journalisten Ahmed Serag fest. Die Staatsanwaltschaft SSSP warf ihm terroristische Straftaten vor und ordnete seine Inhaftierung an. Am 5. Juni wurde er bis zum Abschluss der Ermittlungen freigelassen.

Am 16. Januar nahmen Polizist*innen in Zivil die Journalistin Nada Mogheeth fest. Die Staatsanwaltschaft SSSP leitete gegen sie Ermittlungen wegen Terrorismusvorwürfen ein. Sie bezogen sich auf ein Interview vom Dezember 2024 über ihren inhaftierten Ehemann, den Journalisten Ashraf Omar. Später wurde sie gegen Kaution freigelassen.

Zwischen dem 10. und 12. Juni nahmen Sicherheitskräfte zwei Männer und eine Frau in ihren Wohnungen in den Gouvernements Kairo und al-Sharkia fest, weil sie den „Gaza March“ unterstützt hatten, eine weltweite friedliche Initiative zur Durchbrechung der Blockade des Gazastreifens. Die SSSP leitete Ermittlungen gegen sie wegen terroristischer Straftaten ein und ordnete ihre Untersuchungshaft an. Sie befanden sich zum Jahresende weiterhin in willkürlicher Haft. Die Behörden nahmen zudem Dutzende ausländischer Staatsangehöriger willkürlich fest, die zur Teilnahme an dem Marsch angereist waren, und schoben sie anschließend ab (siehe unten).

Die Behörden gingen hart gegen Menschen vor, die Inhalte in sozialen Medien veröffentlicht hatten. Im August und September verhafteten Sicherheitskräfte Dutzende Social-Media-Influencer*innen wegen ihrer TikTok-Inhalte unter dem Vorwurf der „Schamlosigkeit“ und der „Verletzung familiärer Grundsätze und Werte“. Gerichte verurteilten mindestens einen Mann und zwei Frauen zu Freiheitsstrafen zwischen einem und drei Jahren sowie zu Geldstrafen.

Am 17. September nahm die Polizei den Journalisten und Forscher Ismail al-Iskandrani an einem Kontrollpunkt im Gouvernement Marsa Matruh fest. Später am selben Tag warf ihm der SSSP im Zusammenhang mit Facebook-Beiträgen terroristische Straftaten vor und ordnete seine Inhaftierung an. Er befand sich zum Jahresende weiterhin in Untersuchungshaft.

Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren

Zwischen September 2024 und Mai 2025 verwiesen die Behörden rund 6.000 Personen – darunter Journalist*innen, Rechtsanwält*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen – wegen Terrorismusvorwürfen an Sonderkammern für Terrorismus an Strafgerichten. Viele dieser Vorwürfe gingen ausschließlich auf die Ausübung von Menschenrechten zurück. Diese Gerichte verstießen regelmäßig dagegen, Garantien für faire Verfahren zu wahren oder Ermittlungen zu den Misshandlungsvorwürfen der Inhaftierten anzuordnen.

Am 19. Februar verurteilte ein Militärgericht fünf Fischer zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 50.000 EGP (rund 985 US-Dollar). Die Militärstaatsanwaltschaft klagte sie wegen Fischens während „verbotener Zeiten“ und wegen unbefugten Betretens eines Militärgebiets an, weil sie in einem See im Nordsinai gefischt hatten, der von einer dem Verteidigungsministerium unterstellten Entwicklungsagentur verwaltet wird.

Am 22. September entließen die Behörden den ägyptisch-britischen Aktivisten Alaa Abdel Fattah nach einer Begnadigung durch den Präsidenten und beendeten damit sechs Jahre ungerechtfertigter Haft.

Am 16. Oktober verabschiedete das Parlament Änderungen am Gesetzentwurf zur Strafprozessordnung. Die Änderungen führten zusätzliche Alternativen zur Untersuchungshaft ein, darunter Ausgangssperren, elektronische Überwachung und Hausarrest. Trotz geringfügiger Verbesserungen gegenüber früheren Vorschlägen stand der Gesetzentwurf weiterhin im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf anwaltlichen Beistand während der Vernehmung. Im November ratifizierte der Präsident den Gesetzentwurf.

Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen

Sicherheitskräfte, darunter auch die NSA, ließen Personen, die aus politischen Gründen festgehalten wurden, weiterhin verschwinden oder in Isolationshaft einsitzen. Folter und andere Misshandlungen waren in Gefängnissen, Polizeistationen und vom NSA betriebenen Einrichtungen nach wie vor an der Tagesordnung.

Zwischen Ende Dezember 2024 und Februar 2025 nahmen Sicherheitskräfte willkürlich mindestens 55 Männer und vier Frauen fest, weil sie in sozialen Medien regierungskritische Inhalte geteilt hatten. Die Staatsanwaltschaft SSSP warf mindestens sieben der Männer terroristische Straftaten vor und ordnete Untersuchungshaft an. Mindestens vier befanden sich zum Jahresende weiterhin in Untersuchungshaft. NSA-Angehörige hielten fünf der Männer zwischen vier und sechs Wochen lang in Isolationshaft, bevor sie sie vor die SSSP brachten. Zwei weitere Männer, die im Zusammenhang mit demselben Fall festgenommen worden waren, wurden 28 bzw. 41 Tage lang in geheimen NSA-Einrichtungen festgehalten. Vier der inhaftierten Männer berichteten den Staatsanwält*innen des SSSP, dass NSA-Angehörige sie verbal beleidigt und geschlagen hätten, während zwei weitere angaben, Elektroschocks ausgesetzt worden zu sein. Am 9. Februar verhafteten Sicherheitsbeamt*innen in Zivil den ägyptisch-libyschen Aktivisten und Fernsehmoderator Nasser al-Hawari vor seinem Elternhaus in Alexandria. Man ließ ihn 16 Tage lang verschwinden, bevor er am 26. Februar ohne Anklage freigelassen wurde.

Drei ägyptische Unterstützer*innen des Gaza-Marsches, die zwischen dem 10. und 12. Juni festgenommen worden waren (siehe oben, Meinungs- und Versammlungsfreiheit), wurden von Sicherheitskräften in geheimen Einrichtungen der NSA neun bis zehn Tage lang in Isolationshaft gehalten, bevor sie dem SSSP vorgeführt wurden. Bei der Vernehmung gab ein Mann an, NSA-Beamte hätten ihn geschlagen und ihm Stromschläge an Händen und Körper zugefügt. Ein anderer Mann berichtete, NSA-Agenten hätten ihn geschlagen und gezwungen, sich nackt auszuziehen.

Zwischen dem 10. und 12. Juni hielten Sicherheitskräfte Dutzende ausländischer Unterstützer*innen des Gaza-Marsches mehr als einen Tag lang in Isolationshaft fest, bevor sie abgeschoben wurden. Bei der Abschiebung von Stefanie Crisostomo, einer kroatisch-peruanischen Aktivistin, legte die Polizei ihr Handschellen an und verursachte dabei Blutergüsse an ihren Armen. Die Polizei schlug einen Mann bei der Festnahme mit Schlagstöcken und traf ihn dabei im Gesicht und am Hals. Der Mann berichtete, dass ein Polizeibeamter während der Festnahme zudem versucht habe, ihm einen Finger in den Anus zu stecken. Zwei norwegische Männer gaben an, von NSA-Beamten ins Gesicht und auf die Brust geschlagen worden zu sein.

Todesstrafe

Strafgerichte, darunter auch solche, die Fälle im Zusammenhang mit Terrorismus verhandelten, verhängten nach unfairen Verfahren Todesurteile. Zu den mit der Todesstrafe bedrohten Straftaten zählten Drogenhandel und Vergewaltigung – Verbrechen, die kein „vorsätzliches Tötungsdelikt“ darstellten, auf die nach internationalem Recht und internationalen Standards die Anwendung der Todesstrafe beschränkt sein muss. Hinrichtungen wurden vollstreckt.

Straflosigkeit

Es herrschte Straflosigkeit bei rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen, Verschwindenlassen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen, die im Jahr 2025 und in den Jahren zuvor begangen wurden, darunter die rechtswidrigen Tötungen von mindestens 900 Anhängern des gestürzten Präsidenten Mohamed Morsi am 14. August 2013.

Im Juni reichte EIPR (Ägyptische Initiative für Persönlichkeitsrechte) bei der Staatsanwaltschaft eine Beschwerde ein und forderte eine Untersuchung des Todes von sieben Männern, die zwischen März 2024 und Mai 2025 in der Polizeistation al-Omraniya im Gouvernement Gizeh inhaftiert waren. Die Staatsanwaltschaft wies die Beschwerde ohne Angabe von Gründen zurück.

Im August berichtete die unabhängige Medienwebsite Mada Masr, dass drei Männer im Polizeigewahrsam in den Gouvernements Alexandria und Qalyubiya starben, nachdem sie Berichten zufolge gefoltert wurden und ihnen medizinische Versorgung verweigert wurde. Im selben Monat bestritt das Innenministerium, dass ein vierter Mann in Gewahrsam gestorben sei, nachdem er auf einer Polizeistation in Gizeh gefoltert worden war. Es wurden keine Informationen über etwaige Ermittlungen zu den Todesfällen in Gewahrsam veröffentlicht.

Staatsanwält*innen, insbesondere von der SSSP, wiesen die meisten Folterbeschwerden gegen Polizeibeamt*innen zurück oder ignorierten sie.

Am 11. Januar nahmen Sicherheitskräfte Mohamed Allam im Haus eines Verwandten im Gouvernement Gizeh fest. In den Wochen vor seiner Festnahme hatte Mohamed Allam mehrere Videos auf TikTok veröffentlicht, in denen er Präsident al-Sisi kritisierte. Bevor er der Staatsanwaltschaft vorgeführt wurde, hielten ihn NSA-Beamte über eine Woche lang in einer NSA-Einrichtung in Gizeh fest, was als „Verschwindenlassen“ gilt. Mohamed Allam berichtete den Staatsanwälten, dass NSA-Agenten ihn Elektroschocks und Schlägen ausgesetzt und ihm während seines Verschwindens die Augen verbunden gehalten hätten. Im Januar verwies ein Staatsanwalt der SSSP in einem seltenen Fall Mohamed Allam zur forensischen Untersuchung, nachdem Vorwürfe der Folter erhoben worden waren. Bis zum Jahresende hatten die Staatsanwält*innen seinem Rechtsbeistand noch nicht gestattet, den forensischen Bericht einzusehen.

Diskriminierung

Frauen und Mädchen

Frauen waren weiterhin Diskriminierung in Recht und Praxis ausgesetzt, unter anderem in Fragen der Ehe, Scheidung, des Sorgerechts und der politischen Ämter. Lange versprochene Änderungen des Personenstandsgesetzes kamen nicht voran, und es gab Bedenken, da sinnvolle Konsultationen mit unabhängigen Frauenrechtsgruppen fehlten.

Mindestens zwei Frauen und ein Mädchen wurden willkürlich festgenommen und wegen vager Vorwürfe gegen die guten Sitten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Inhalten auf TikTok strafrechtlich verfolgt.

Rechte von LGBTI+

Die Behörden schikanierten und verfolgten weiterhin Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Wirtschaftliche und soziale Rechte

Wirtschaftliche und soziale Rechte, darunter das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Gesundheit, wurden weiterhin untergraben, unter anderem aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise. Die Regierung hielt die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Zuweisung von mindestens 3 Prozent des BIP für das Gesundheitswesen und 6 Prozent des BIP für das Bildungswesen nicht ein.

Im Haushalt 2025–2026 stiegen die Mittel für Geldtransferprogramme für in Armut lebende Menschen, blieben jedoch laut EIPR unzureichend, um Menschen über die Armutsgrenze zu heben oder alle Bedürftigen zu erreichen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 erreichten die Geldtransferprogramme Takaful und Karama laut einer offiziellen Erklärung des Ministers für soziale Solidarität vom Juli 2025 insgesamt 7,7 Millionen Begünstigte. Die jüngsten offiziellen Zahlen aus dem Jahr 2020 bezifferten die Zahl der in Armut lebenden Menschen auf rund 30 Millionen.

Rechte von Arbeitnehmer*innen

Am 25. Januar nahmen Sicherheitskräfte neun Arbeiter*innen einer Bekleidungsfabrik fest, weil sie an einem Streik teilgenommen hatten, mit dem die Durchsetzung des Mindestlohns und anderer Rechte gefordert wurde. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vorsätzliche Produktionsstörung, Anstiftung zum Streik und Anstiftung zu Unruhen vor und ordnete eine vier Tage dauernde Untersuchungshaft an. Am 30. Januar ordnete ein Gericht ihre Freilassung an. Danach entließ das Unternehmen sie.

Im September luden Beamte der NSA fünf Arbeiter*innen aus einer Fabrik im Gouvernement Qena vor, nachdem diese an einem Streik teilgenommen hatten, bei dem höhere Jahresprämien und andere Sozialleistungen gefordert wurden. Die Beamt*innen wiesen die Arbeiter*innen an, den Streik zu beenden, und versprachen, ihre Forderungen an die Fabrikleitung weiterzuleiten. Die Arbeiter*innen kamen dieser Aufforderung nach. Einen Tag nach Beendigung des Streiks erklärte sich die Fabrik bereit, auf einige ihrer Forderungen einzugehen.

Recht auf Wohnraum

Im August verkündete Präsident al-Sisi ein Gesetz, das die Mietgesetze von 1977 und 1981 aufhob. Damit wurden jahrzehntelange Mietverträge beendet, wovon rund 1,6 Millionen Haushalte betroffen waren. Das Gesetz sah eine feste Übergangsfrist von fünf Jahren für Gewerbeimmobilien und von sieben Jahren für Wohnimmobilien vor, nach deren Ablauf alte Mietverträge auslaufen und die Mieten um einen festgelegten Prozentsatz steigen. Außerdem gewährte es den betroffenen Mieter*innen vorrangigen Zugang zu verfügbaren staatlichen Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Ein Erlass zur Ausgestaltung der Entschädigungsregelung enthielt keine Angaben zur Preisgestaltung, was Unsicherheit hinsichtlich der Erschwinglichkeit der verfügbaren Wohneinheiten für Mieter*innen mit geringem Einkommen und hinsichtlich der Zugänglichkeit des Programms aufkommen ließ. Die Regierung führte keine nennenswerten Konsultationen zu der vorgeschlagenen Entschädigungsregelung durch.

Religions- und Glaubensfreiheit

Staatliche Beamt*innen diskriminierten weiterhin Christ*innen und verwehrten ihnen nach Vorfällen religiös motivierter Gewalt ihr Recht auf Wiedergutmachung, indem sie darauf bestanden, Fälle durch traditionelle Versöhnung beizulegen. Dies verwehrte Christ*innen jedoch regelmäßig eine Entschädigung für materielle Verluste und führte manchmal sogar zu ihrer Vertreibung aus ihren Wohngebieten.

Zwischen März und Mai wurden mindestens 15 Mitglieder der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts willkürlich festgenommen, allein weil sie friedlich ihr Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt hatten. Der NSA ließ mindestens drei von ihnen für Zeiträume zwischen 29 und 34 Tagen verschwinden, bevor sie einem Staatsanwalt vorgeführt wurden. NSA-Beamte folterten zwei der Männer, indem sie den einen mit einem Stock und den anderen mit einem Metallgegenstand schlugen und ihnen Elektroschocks an den Genitalien verabreichten.[2]

Im April richtete das Komitee für Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats ein gemeinsames Schreiben an die ägyptische Regierung, in dem es seine Besorgnis über die Diskriminierung der Bahá’í-Gemeinschaft zum Ausdruck brachten, wie zum Beispiel die Beschlagnahmung von Bahá’í-Friedhöfen, die Verweigerung von Ausweisdokumenten, die den Bahá’í-Glauben als Religion anerkennen und den Personenstand sowie Ehen bestätigen, sowie die Schikanierung und Überwachung von Bahá’ís.

Das Recht auf den Bau oder die Instandsetzung koptischer Kirchen blieb durch ein Gesetz aus dem Jahr 2016 eingeschränkt, das die Genehmigung durch Sicherheitsbehörden und andere staatliche Stellen vorschreibt. Im Oktober gab die Regierung bekannt, dass von den 5.540 seit Inkrafttreten des Gesetzes eingereichten Anträgen 3.613 Kirchen legalisiert worden seien.

Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen

Die Behörden setzten die rechtswidrige Abschiebung von Geflüchteten aus dem Sudan und anderen Ländern fort, darunter auch einige, die beim UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, registriert waren. Dies berichteten die unabhängigen NGOs EIPR und Flüchtlings-Plattform in Ägypten.

Der Premierminister hatte noch keine Durchführungsbestimmungen für das Asylgesetz erlassen, die innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2024 hätten erlassen werden müssen. Folglich blieb das Gesetz faktisch unwirksam, sodass die Rechte von Geflüchteten ungeregelt blieben, insbesondere in Bezug auf soziale und wirtschaftliche Rechte.

[1] Egypt: “Whatever Security Says Must Be Done”: Independent NGOs’ Freedom of Association Restricted in Egypt, 24 November

[2] “Egypt: Halt arbitrary arrest, disappearance and threatened deportation of Ahmadi minority members, 8 April