Demokratische Volksrepublik Algerien
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Algeria |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Algerien |
| Vorheriger Bericht | Algerien |
Die Behörden schränkten weiterhin die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ein. Sie nutzten willkürliche Festnahmen, unfaire Gerichtsverfahren auf der Grundlage haltloser Terrorismusvorwürfe und anderer Anklagen sowie Reiseverbote, um friedliche Dissident*innen zu bestrafen. Auch behinderten sie die Aktivitäten von Gewerkschaften oder politischen Parteien und unterbanden friedliche Versammlungen. Die Behörden verabschiedeten eine neue Strafprozessordnung, mit der sie das Recht auf ein faires Verfahren untergruben; außerdem führten sie Gesetzesänderungen ein, die die Todesstrafe für Drogendelikte ermöglichen. Algerien hob einen Vorbehalt zur Frauenrechtskonvention CEDAW auf und kündigte Maßnahmen zum Schutz von Frauen an, die Opfer von Gewalt geworden sind. Die Behörden führten eine Rekordzahl von kollektiven Abschiebungen Schwarzer Migrant*innen nach Niger durch. Bei der Reduzierung des Abfackelns von Gas wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt.
Hintergrund
Am 9. März fanden Wahlen statt, um 58 der 174 Mitglieder des Rates der Nation – des Oberhauses des Parlaments – neu zu besetzen. Gemäß der Verfassung wurden zwei Drittel der Sitze von lokalen Versammlungen gewählt; der Rest wurde vom Präsidenten ernannt.
Mehrere extreme Wetterereignisse – darunter Starkregen, ein Erdrutsch und Waldbrände – forderten mindestens 46 Todesopfer.
Vereinigungsfreiheit
Im Januar prüfte das Parlament einen Gesetzentwurf zu Vereinigungen. Es konnte noch nicht darüber abstimmen, da die Zustimmung der Regierung noch nicht vorlag. Der Entwurf behielt repressive Rechtsbestimmungen sowie ein umständliches Genehmigungssystem für die Registrierung von Vereinigungen bei und sah unangemessene Einschränkungen ihrer Aktivitäten, Finanzierung und Zusammenarbeit mit dem Ausland vor. Er räumte den Exekutivbehörden zu weit reichende Befugnisse hinsichtlich der Registrierung, Suspendierung und Auflösung von Vereinigungen aus unscharf formulierten Gründen ein.
Die Behörden gingen weiterhin gezielt gegen Gewerkschaftsmitglieder vor. Fünf Gewerkschaftsführer und -mitglieder sahen sich ungerechtfertigten Strafverfolgungen ausgesetzt, ein weiteres Gewerkschaftsmitglied wurde am 8. April vorgeladen und zu seinen gewerkschaftlichen Aktivitäten befragt. Im Juli nahm die Polizei willkürlich einen Gewerkschaftsführer fest, nachdem er einen Streik der Eisenbahner*innen angekündigt hatte; in der Folge wurde er zu zwei Jahren Haft verurteilt. Am 29. Oktober verurteilte ein Gericht den unabhängigen Gewerkschaftsführer Ali Mammeri willkürlich zu 15 Jahren Haft wegen seiner gewerkschaftlichen Arbeit und seines friedlichen Aktivismus.[1]
Versammlungsfreiheit
Die Behörden schränkten friedliche Versammlungen weiterhin unangemessen ein und hielten an einem unrechtmäßigen System fest, das eine vorherige Genehmigung für öffentliche Versammlungen vorschrieb.
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten gab es im Januar und Februar nacheinander Proteste und Streiks von Schüler*innen, Lehrpersonen und Ärzt*innen gegen unzureichende Lehrpläne, niedrige Gehälter und sich verschlechternde Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm willkürlich friedliche Demonstrierende fest, darunter mindestens zwei Gewerkschaftsmitglieder. Am 17. Februar erklärte die Regierung einen von Lehrergewerkschaften organisierten Streik für rechtswidrig.
Am 8. Mai nahm die Polizei während einer friedlichen Sitzblockade in der Hauptstadt Algier sechs Personen fest. Sie hatten zu einem Boykott zweier Unternehmen aufgerufen, weil diese angeblich Israel unterstützten.
Am 4. August verweigerte das Innenministerium die Genehmigung für einen von politischen Parteien organisierten Marsch zur Unterstützung Palästinas.
Am 2. Oktober nahm die Polizei mindestens 20 Demonstrierende fest, die in Algier ein Sit-in zur Unterstützung der pro-palästinensischen Global Sumud Flotilla veranstalten wollten.
Lokale Behörden verweigerten die Genehmigung für eine politische Versammlung der Partei Rally for Culture and Democracy, die am 24. Mai in Algier stattfinden sollte; auch das für den 9. bis 11. Oktober in der östlichen Region Bejaia geplante Sommerlager der Partei bekam keine Genehmigung. Rechtlich oder sachlich angemessene Begründungen für derartige Einschränkungen blieben aus.
Meinungsfreiheit
Die Behörden gingen weiterhin gegen kritische Stimmen und journalistische Arbeit vor. Dabei stützten sie sich auf zu weit gefasste gesetzliche Bestimmungen, auch auf haltlose Terrorismusvorwürfe. Das führte zu Festnahmen, Inhaftierung und gerichtlicher Verurteilung von politisch oder in den sozialen Medien aktiven Menschen sowie Journalist*innen.
Nach dem Start der Online-Bewegung Manich Radi („Ich bin nicht zufrieden“) im Dezember 2024, die Einschränkungen der Menschenrechte und die schwierige soziale und wirtschaftliche Lage anprangerte, reagierten die Behörden mit einer Welle von Festnahmen. Bis April gab es mindestens 23 Inhaftierungen und Verurteilungen von politisch aktiven Menschen und Journalist*innen wegen ihrer Beiträge in sozialen Medien.[2]
Am 5. Januar kam der Journalist Abdelwakil Blamm unter dem Vorwurf des Terrorismus in Untersuchungshaft: er hatte in seiner privaten Kommunikation mit friedlichen Aktivist*innen Informationen über die politische Lage in Algerien ausgetauscht.
Am 27. März wurde der französisch-algerische Schriftsteller Boualem Sansal zu fünf Jahren Haft verurteilt. Als Grund gaben die Behörden unter anderem „Untergrabung der nationalen Einheit“ an, basierend auf Sensals öffentlichen Äußerungen, Schriften und digitalen Mitteilungen, in denen er die algerischen Behörden kritisiert und sich zur französischen Kolonialisierung Algeriens geäußert hatte. Am 12. November begnadigte Präsident Abdelmajid Tebboune ihn und er durfte Algerien mit offizieller Genehmigung verlassen.
Am 26. Juni verurteilten Gerichte 20 Personen zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslanger Haft wegen einer Erklärung, die im Namen der aufgelösten Partei Islamische Heilsfront (FIS) abgegeben worden war. 18 der Verurteilten hatten schon 21 Monate in Untersuchungshaft verbracht. Sie wurden wegen „Ausnutzung der Wunden der nationalen Tragödie zur Gefährdung staatlicher Institutionen“ und „Untergrabung der nationalen Einheit“ verurteilt – vage formulierte Anklagepunkte, die das Recht auf freie Meinungsäußerung unangemessen einschränkten.
Am 29. Juni verurteilten die Behörden den französischen Sportjournalisten Christophe Gleizes aufgrund seiner journalistischen Arbeit zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren, unter anderem wegen „Verherrlichung des Terrorismus“.
Recht auf Freizügigkeit
Die Behörden behielten willkürliche Reiseverbote gegen politisch aktive Menschen, Anwält*innen, Gewerkschafter*innen und Journalist*innen bei.
Am 30. Juli hinderte die Grenzpolizei die französisch-algerische Staatsbürgerin Nassera Dutour, Vorsitzende des Kollektivs der Familien von Verschwundenen in Algerien, willkürlich an der Einreise nach Algerien und zwang sie, nach Frankreich zurückzukehren, wo sie ihren Wohnsitz hat.
Recht auf ein faires Verfahren
Die Justizbehörden verletzten wiederholt das Recht auf ein faires Verfahren, unter anderem, indem sie Personen unbegründet in Untersuchungshaft nahmen, Angeklagte vor Gericht stellten, ohne ihre Anwält*innen zu informieren, und indem sie kurzfristig terminierte Gerichtsverhandlungen ansetzten, die den Angeklagten nicht genügend Zeit für die Vorbereitung einer Verteidigung ließen.
So verurteilten die Behörden beispielsweise am 20. Januar in einem vier Tage nach seiner Festnahme abgehaltenen Schnellverfahren den Aktivisten und Dichter Mohamed Tadjadit wegen seiner Veröffentlichungen in sozialen Medien und seiner privaten Kommunikation zu fünf Jahren Haft.[3] Am 22. Mai reduzierte ein Berufungsgericht seine Strafe auf ein Jahr.
Am 8. Juli verabschiedeten die Behörden eine neue Strafprozessordnung, die eine Reihe von Bestimmungen enthielt, welche das Recht auf ein faires Verfahren und die Garantien eines ordnungsgemäßen Verfahrens untergraben. Damit wurden beschleunigte Gerichtsverfahren zugelassen, bei denen keine Zeit für eine angemessene Verteidigung bleibt. Außerdem wird Staatsanwälten das Ermessen eingeräumt, Personen ohne gerichtliche Überprüfung in Untersuchungshaft zu nehmen sowie Reiseverbote gegen Personen auszusprechen, ohne dass eine gerichtliche Überprüfung möglich ist. Die Behörden erhalten erweiterte Ermessensbefugnisse, Privatbesitz ohne richterliche Anordnung zu beschlagnahmen. Auch können jetzt, ohne besondere Begründung und ohne dass die Betroffenen einwilligen müssen, Online-Gerichtsverfahren angeordnet werden.
Rechte von Frauen und Mädchen
Im August hob Algerien seinen Vorbehalt zu Artikel 15 Absatz 4 der Frauenrechtskonvention CEDAW bezüglich des Rechts auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes auf. Am 9. Februar wies Präsident Abdelmajid Tebboune die Regierung an, konkrete rechtliche Mechanismen zum Schutz von Frauen und Mädchen zu vorzusehen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Die Regierung kündigte Maßnahmen an, darunter die Einrichtung einer Hotline und einer interaktiven Online-Plattform; es soll einen rechtlichen Leitfaden für Frauen geben sowie Schulungen für in diesem Bereich tätige Fachkräfte. Frauenrechtsorganisationen begrüßten die Ankündigung, forderten jedoch ganz konkrete und nachhaltige Maßnahmen.
Offizielle Statistiken zu geschlechtsspezifischer Gewalt lagen jedoch weiterhin nicht vor. Die NGO Féminicides Algérie verzeichnete bis November 37 Femizide.
Am 19. Juli verabschiedeten die Behörden ein Gesetz, das den Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmerinnen von 98 auf 150 Tage verlängerte. Frauenrechtsorganisationen zufolge verweigerten die Behörden jedoch weiterhin Frauen im öffentlichen oder privaten Sektor den Mutterschaftsurlaub, wenn sie während ihrer Schwangerschaft Arbeitstage versäumten, und beriefen sich dabei auf Artikel 32 des Exekutivdekrets 84-27.
Rechte von LGBTI+
Die Behörden hielten an den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs fest, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellen; diese werden mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe geahndet.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Ab April verstärkten die algerischen Sicherheitskräfte ihre Massenverhaftungen und kollektiven Ausweisungen von Schwarzen und von rassistischen Vorurteilen betroffene Migrant*innen, während einige Medien zunehmend rassistische Inhalte verbreiteten. Nach Angaben von Behörden des Niger wies Algerien zwischen Januar und Mai mindestens 21.948 Migrant*innen summarisch und kollektiv nach Niger aus.
Am 2. Mai kündigte die Nationale Unabhängige Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien, deren Mitglieder vom Präsidenten ernannt wurden, die Aussetzung des Fernsehsenders Echorouk News für 10 Tage an: auf dessen Facebook-Seite war ein rassistischer und diskriminierender Ausdruck veröffentlicht worden, der sich gegen Schwarze Migrant*innen richtete.
Sahraui-Flüchtlinge in Tindouf
Sahraui-Flüchtlinge litten weiterhin unter einer deutlichen Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen, weil Lebensmittelpreise stiegen und internationale humanitäre Hilfe gekürzt wurde, obwohl die algerische Regierung einige Anstrengungen unternahm, um die Engpässe auszugleichen. Im Juli wies das Welternährungsprogramm auf einen beispiellosen Anstieg akuter Unterernährung hin: jedes dritte geflüchtete Sahraui-Kind litt unter Wachstumsstörungen.
Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit
Die Behörden verweigerten der Protestantischen Kirche Algeriens weiterhin willkürlich die Registrierung. Alle 47 protestantischen Kirchen in Algerien blieben entweder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder aus Angst vor willkürlichen Strafverfolgungen ihrer Mitglieder geschlossen.
Todesstrafe
Am 1. Juli verabschiedeten die Behörden Änderungen des Gesetzes 04-18 über die Prävention und Bekämpfung des illegalen Gebrauchs und Handels mit Betäubungsmitteln und psychoaktiven Substanzen. Mit diesen Änderungen wurde erstmals die Todesstrafe als Sanktion für mehrere Drogendelikte eingeführt. Seit 1993 waren keine Hinrichtungen mehr vollstreckt worden.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Algerien erzielte begrenzte Fortschritte bei der Reduzierung des Abfackelns von Gas, einer Praxis, die Treibhausgasemissionen verursacht und durch die Freisetzung potenziell krebserregender Gase und Umweltschadstoffe die Gesundheit der umliegenden Gemeinden schädigen kann. Die Weltbank meldete einen Rückgang des Abfackelns um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit steht Algerien weiterhin weltweit an sechster Stelle der Länder, in denen am meisten abgefackelt wird.
Am 27. Februar startete die Regierung die Initiative für Transparenz im Klimaschutz, um die nationalen Kapazitäten zur Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu verbessern.
[1] “Algeria: Authorities must quash outrageous 15-year sentence against unionist Ali Mammeri”, 31 October
[2] “Algeria: Authorities step up crackdown on peaceful dissent in the face of new expressions of discontent”, 24 April
[3] “Algeria: Activist and poet faces five years in prison: Mohamed Tadjadit”, 14 April