Republik Armenien |
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| Berichtszeitraum | 1.1.2025- 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Armenien |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Armenien |
| Vorheriger Bericht | Armenien 2024 |
Vertriebene aus Bergkarabach hatten weiterhin Schwierigkeiten, Wohnraum und Arbeit zu finden. Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen schränkten die Meinungsfreiheit ein. Es bestanden weiterhin Bedenken hinsichtlich der mangelnden Rechenschaftspflicht bei rechtswidriger Gewaltanwendung durch die Polizei, was auf unzureichende Strafen und Kontrollmechanismen zurückzuführen war. Ein neues Gesetz, das die Überwachung mittels massenhafter Gesichtserkennung ausweitete, verletzte das Recht auf Privatsphäre. Die Schutzmaßnahmen für Inhaftierte wurden verstärkt, doch bestanden weiterhin Bedenken hinsichtlich der schlechten Haftbedingungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte den mangelnden Schutz von LGBTI-Aktivist*innen. Bei der Antidiskriminierungs-Gesetzgebung gab es weiterhin keine Fortschritte.
Hintergrund
Im Januar unterzeichnete die Regierung ein strategisches Partnerschaftsabkommen mit den USA. Im März verabschiedete das Parlament das Gesetz über die Einleitung des Beitrittsprozesses der Republik Armenien zur Europäischen Union mit dem Ziel, die EU-Mitgliedschaft anzustreben. Im August unterzeichneten die Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans eine von den USA vermittelte gemeinsame Erklärung, die darauf abzielte, die Feindseligkeiten zu beenden, territoriale Streitigkeiten zu lösen und einen Handelskorridor durch Südarmenien zur aserbaidschanischen Exklave Nachitschewan zu schaffen. Armeniens Hinwendung zu einer pro-westlichen Außenpolitik und seine Bemühungen, die traditionellen Bindungen zu Russland zu lockern, sorgten für politische Spaltung und schürten landesweit Desinformationskampagnen und Hassreden. Im Juni gaben die Behörden an, einen Putsch vereitelt zu haben, und verhafteten einen einflussreichen, mit Russland verbundenen Geschäftsmann.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten hielten an und wurden durch die Zwangsumsiedlung von mehr als 100.000 ethnischen Armenier*innen aus der aserbaidschanischen Region Bergkarabach nach Armenien im Jahr 2023 noch verschärft. Der Zugang dieser geflüchteten Menschen zu langfristigem Wohnraum, Beschäftigung und wirtschaftlicher Teilhabe blieb schwierig.
Die abrupte Einstellung der USAID-Aktivitäten im Rahmen eines umfassenderen Einfrierens der US-Auslandshilfe führte zu einer Verringerung der Mittel für viele NGOs in Armenien, darunter auch solche, die sich für die soziale und wirtschaftliche Unterstützung schutzbedürftiger Gruppen einsetzen.
Meinungsfreiheit
Die internationale Medienbeobachtungsorganisation Reporter ohne Grenzen verbesserte Armeniens Rang in ihrem jährlichen Bericht zur Pressefreiheit. Dennoch gaben die Polarisierung der Medien, die mangelnde redaktionelle Unabhängigkeit vom Staat und die Sicherheit von Journalist*innen weiterhin Anlass zur Sorge, vor dem Hintergrund zunehmender Desinformation und Hassreden.
Es wurde berichtet, dass staatliche und unternehmerische Akteure neue strategische Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPPs) initiiert hätten, die sich gegen Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen richteten, darunter auch Aktivist*innen für Frauen- und Umweltrechte. Darüber hinaus hatte der zunehmende Einsatz von Klagen gegen Medien und Menschenrechtsverteidiger*innen weiterhin eine abschreckende Wirkung. Zwischen April und Juni wurden 29 Klagen wegen „Beleidigung“ oder Verleumdung gegen Journalist*innen und Medienunternehmen eingereicht.
Am 2. Mai sprach ein Gericht in der Hauptstadt Eriwan die Co-Moderatoren des Podcasts Imnemnimi, Narek Samsonyan und Vazgen Saghatelyan, frei, die zwei Monate in Untersuchungshaft verbracht hatten. Die Anklage bezog sich auf ihre öffentliche Kritik an Premierminister Nikol Paschinjan in einem Podcast aus dem Jahr 2024. Sie wurden am 13. November aufgrund eines späteren Podcasts, in dem der Parlamentspräsident kritisiert wurde, erneut festgenommen, wieder wegen Rowdytums.
Freiheit der friedlichen Versammlung
Die Polizeireform, einschließlich des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes zur Verbesserung der polizeilichen Absicherung von Versammlungen im Jahr 2024, konnte die Bedenken hinsichtlich der Anwendung übermäßiger Gewalt bei Demonstrationen und der mangelnden Rechenschaftspflicht der Polizei nicht ausräumen. Dies galt insbesondere für Menschenrechtsverletzungen während der regierungskritischen Proteste im Mai und Juni 2024. Trotz zahlreicher Beweise für rechtswidrige Gewaltanwendung durch die Polizei wurden im Anschluss Strafverfahren nur gegen Demonstrierende – insgesamt 16 – und nicht gegen Polizeibeamte eingeleitet.
Recht auf Privatsphäre
Im August verabschiedete das Parlament Gesetzesänderungen, die es der Polizei ermöglichen sollten, auf Live-Bilder von Überwachungskameras in öffentlichen Räumen zuzugreifen und Gesichtserkennung in diese Bilder zu integrieren. Dazu gehörten auch Bilder von Kameras an Verkehrsknotenpunkten und in öffentlichen Gebäuden. Die Änderungen weckten Bedenken, dass das Gesetz eine abschreckende Wirkung haben könnte und zu Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre, der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf Nichtdiskriminierung führen könnte.
Folter und andere Misshandlungen
Im April änderte das Parlament das Gesetz über die Behandlung von Festgenommenen und Inhaftierten, um die Schutzmaßnahmen für Inhaftierte zu stärken, darunter die obligatorische medizinische Dokumentation von Verletzungen gemäß dem Istanbul-Protokoll.
Im Juni veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter seine abschließenden Bemerkungen zum fünften periodischen Bericht Armeniens. Er begrüßte Reformen wie die erweiterte Definition von Folter und die Aufhebung der Verjährungsfrist für dieses Verbrechen. Der Ausschuss äußerte jedoch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der geringen Strafen für Folter, des eingeschränkten Zugangs zu Entschädigungen für Überlebende und der mangelnden Unabhängigkeit der mit der Untersuchung betrauten Stellen. Er äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der häufigen Verhängung von Untersuchungshaft, der Überbelegung und der schlechten Haftbedingungen.
Diskriminierung
Das Fehlen umfassender Rechtsvorschriften zum Verbot von Diskriminierung aus einer Vielzahl von Schutzgründen gab weiterhin Anlass zur Sorge. Am 7. Januar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten von LGBTI-Menschenrechtsverteidiger*innen, die homofeindlichen und transfeindlichen Hassreden ausgesetzt waren. Im Fall Minasyan und andere gegen Armenien stellte das Gericht fest, dass Armenien das Recht auf Privat- und Familienleben sowie das Diskriminierungsverbot verletzt habe, und hob dabei das anhaltende Versagen des Staates hervor, lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) vor Hassreden und Diskriminierung zu schützen.
Ein Gesetzentwurf zu Gleichstellung und Antidiskriminierung blieb im Parlament anhängig, ohne dass sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als geschützte Merkmale aufgenommen wurden.