Republik Aserbaidschan
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Azerbaijan 2025 |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Aserbaidschan |
| Vorheriger Bericht | Aserbaidschan 2024 |
Die Regierung ging weiterhin gegen jede Form von Dissens vor; Hunderte von Menschen blieben aufgrund falscher und politisch motivierter Anschuldigungen in Haft. Unabhängige Nichtregierungsorganisationen und Basisgruppen sahen sich starken Einschränkungen ausgesetzt. Friedliche Proteste wurden unterdrückt. Folter und andere Misshandlungen sowie die Straffreiheit der Täter*innen waren nach wie vor weit verbreitet. Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) waren weiterhin Diskriminierung, geschlechtsspezifischer Gewalt und staatlicher Schikane ausgesetzt.
Hintergrund
Aserbaidschan vertiefte trotz seiner sich verschlechternden Menschenrechtslage weiterhin seine Beziehungen zu den USA und der EU. Das von den USA vermittelte Friedensabkommen zwischen Armenien und Aserbaidschan wurde im August unterzeichnet und zielte darauf ab, den langjährigen Konflikt um die Region Bergkarabach zu beenden.
Meinungsfreiheit
Die Regierung unterdrückte weiterhin jede Form von Dissens. Mehr als 300 Personen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Wissenschaftler*innen und Oppositionspolitiker*innen, blieben aufgrund fadenscheiniger und politisch motivierter Anschuldigungen in Haft.[1]
Durch Änderungen am 2022 in Kraft getretenen Mediengesetz wurde die Registrierungspflicht auf alle Medien ausgeweitet und der Medienentwicklungsagentur die Befugnis erteilt, willkürlich Websites zu sperren, Inhalte zu entfernen oder nicht konforme Büros ausländischer Medien zu schließen. Diese Bestimmungen kriminalisierten zudem die Verbreitung „falscher Informationen“ auf vager Grundlage, erlegten Nachrichtenagenturen willkürliche regulatorische Belastungen auf und untersagten die Veröffentlichung jeglicher Printmedien, die nicht im Medienregister eingetragen waren.
Im Februar stellte der aserbaidschanische Dienst der BBC seinen Betrieb ein, nachdem die Behörden sein Lizenzierungsverfahren blockiert hatten; im Oktober erklärten die Behörden, dass dessen Tochtergesellschaft illegal gearbeitet habe. Die Nachrichtenagentur TURAN, eines der letzten unabhängigen Medienunternehmen, schloss ebenfalls im Februar.
Die Behörden verhängten Reiseverbote, um journalistische Aktivitäten einzuschränken; mindestens 40 Aktivist*innen der Zivilgesellschaft und Journalist*innen wurden ohne vorherige Ankündigung solchen Beschränkungen unterworfen.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Journalist*innen, die über Korruption oder Menschenrechtsverletzungen berichteten, wurden besonders ins Visier genommen und mit falschen Vorwürfen wie Schmuggel, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und „illegalem Unternehmertum“ konfrontiert. Fast 30 Journalist*innen befanden sich weiterhin in Haft oder in verlängerter Untersuchungshaft.[2]
Im Juni wurden die Abzas-Media-Journalist*innen Ulvi Hasanli, Sevinc Vagifgizi, Nargiz Absalamova, Elnara Gasimova und Mahammad Kekalov sowie die Journalisten Farid Mehralizada und Hafiz Babali nach unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen von bis zu neun Jahren verurteilt, unter anderem wegen Währungsschmuggels und Urkundenfälschung.
Zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 wurden die Journalist*innen Ramin Deko, Aynur Gambarova, Khayala Aghayeva, Natig Javadli, Aysel Umudova, Fatima Movlamli, Nurlan Gahramanli, Shamshad Agha und Ulviyya Guliyeva im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den unabhängigen Sender Meydan TV wegen Geldschmuggels festgenommen. Ihre Untersuchungshaft wurde wiederholt verlängert.
Die Journalisten Farid Ismayilov, Mushfig Jabarov und Alasgar Mammadli von Toplum TV sowie Ahmad Mammadli von Yoldash Media blieben ebenfalls aufgrund ähnlicher erfundener Vorwürfe in Haft, wobei ihre Prozesse zum Jahresende noch anhängig waren.
Auch Forscher*innen und Wissenschaftler*innen wurden ins Visier genommen. Igbal Abilov wurde nach erfundenen Vorwürfen des Landesverrats zu 18 Jahren und Bahruz Samadov zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Der im Dezember 2024 festgenommene Oppositionspolitiker Azer Gasimli und der Vorsitzende der Aserbaidschanischen Volksfrontpartei (APFP), Ali Karimli, der im November zusammen mit mehreren Parteimitgliedern festgenommen wurde, befanden sich zum Jahresende aufgrund fragwürdiger Vorwürfe der Bestechung bzw. des Landesverrats weiterhin in Haft.
Akif Gurbanov und Ruslan Izzatli von der politischen Plattform „Dritte Republik“ sowie drei Mitarbeiter des Instituts für Demokratische Initiativen – Ali Zeynalov, Ramil Babayev und Ilkin Amrahov – befanden sich zum Jahresende aufgrund zweifelhafter Vorwürfe des Geldschmuggels in Untersuchungshaft, wobei ihre Gerichtsverfahren noch anhängig waren.
Vereinigungsfreiheit
Unabhängige NGOs und Aktivist*innen der Zivilgesellschaft waren weiterhin schweren Einschränkungen, Schikanen und ungerechtfertigter Strafverfolgung ausgesetzt.
Im Februar nahm die Staatsanwaltschaft eine 2014 eingeleitete strafrechtliche Untersuchung gegen zivilgesellschaftliche Gruppen wieder auf. Darauf folgten im März koordinierte Razzien, bei denen die Polizei mehrere Vertreter*innen der Zivilgesellschaft festnahm, darunter Bashir Suleymanli, Mammad Mammadzade, Asaf Ahmadov und Ahmad Mammadzade sowie den Sozialarbeiter Zamin Zeki. Die Gerichte ordneten ihre fortgesetzte Untersuchungshaft aufgrund erfundener Vorwürfe wegen Finanzdelikten und Missbrauchs von Befugnissen an und lehnten Anträge auf Freilassung trotz schwerwiegender gesundheitlicher Bedenken wiederholt ab.
Die NGO-Vertreter*innen Mehriban Rahimli, Hafiz Hasanov, Galib Bayramov und Nargiz Mukhtarova wurden im Rahmen derselben Ermittlungen unter polizeiliche Aufsicht gestellt; ihre Verfahren waren zum Jahresende noch anhängig. Mindestens 50 Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft wurden als Zeug*innen oder Verdächtige verhört, was das Klima der Angst und Selbstzensur weiter verstärkte.
Anar Mammadli, Leiter des Zentrums für Wahlbeobachtung und Demokratieforschung, blieb aufgrund falscher Schmuggelvorwürfe in Untersuchungshaft; diese wurden im April um mutmaßliche Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und nicht registrierte wirtschaftliche Tätigkeit erweitert. Der zivilgesellschaftliche Aktivist und Mitangeklagte Anar Abdulla wurde im August in Untersuchungshaft genommen, nachdem die Behörden behaupteten, er habe gegen die Auflagen seiner Kaution verstoßen.
Auch unabhängige Gewerkschaften und Basisgruppen gerieten ins Visier. Der Verband der Arbeitergewerkschaften sah sich erneut unter Druck, nachdem sein Vorsitzender, Afiyaddin Mammadov, aufgrund falscher Anschuldigungen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt wurde. Mehrere Mitglieder des Verbandes wurden festgenommen Die Öffentliche Vereinigung junger Veteranen (Gənc Vətəranlar İctimai Birliyi) wurde faktisch aufgelöst, nachdem ihr Vorsitzender, Haji Valiyev, wegen Rowdytums verhaftet, in Haft misshandelt und in verlängerter Untersuchungshaft festgehalten worden war. Die Gruppe löste sich im Mai auf.
Freiheit der friedlichen Versammlung
Die Freiheit der friedlichen Versammlung war weiterhin stark und unangemessen eingeschränkt, und die Behörden inhaftierten weiterhin Personen, die an friedlichen Protesten teilnahmen. Demonstrationen im Zusammenhang mit Arbeitnehmer*innenrechten, politischer Dissidenz und religiösen Praktiken wurden verboten, und Teilnehmer*innen sowie Organisator*innen wurden schikaniert. Im Juli wurden Kurierfahrer*innen, die eine Demonstration gegen Lohnkürzungen planten, zur Befragung vorgeladen und unter Druck gesetzt, ihre Beiträge in den sozialen Medien zu löschen.
Mitglieder von Oppositionsparteien wurden regelmäßig daran gehindert, sich zu versammeln. Im September hinderte die Polizei den APFP-Vorsitzenden Ali Karimli, den Vorsitzenden des Nationalen Rates der Demokratischen Kräfte, Jamil Hasanli, und andere daran, an einer öffentlichen Veranstaltung teilzunehmen, und mehrere APFP-Aktivist*innen wurden später aufgrund unbegründeter Vorwürfe wegen Drogenbesitzes oder Rowdytums festgenommen.
Auch religiöse Versammlungen unterlagen Einschränkungen. Am 6. Juli wurden schiitische Gemeinschaften daran gehindert, Aschura[3] am richtigen Datum zu begehen, und mehreren Moscheen wurde die Abhaltung von Zeremonien untersagt.
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
Die aserbaidschanischen Behörden versäumten es, im Rahmen des Bergkarabach-Konflikts ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen und Schutz für die betroffenen Menschen zu gewährleisten. Im Oktober forderte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Aserbaidschan auf, Informationen über die Haft- und Gesundheitsbedingungen von 23 armenischen Gefangenen vorzulegen, von denen acht ehemalige De-facto-Beamt*innen in Bergkarabach waren.
Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet; es gab Berichte über Schläge, Drohungen, sexuelle Gewalt, erzwungene Geständnisse und die Verweigerung medizinischer Versorgung in Haft. Die Behörden versäumten es, wirksame, unabhängige Ermittlungen zu solchen Vorwürfen durchzuführen, wodurch den Täter*innen Straffreiheit gewährt wurde.
Im Juni berichtete die Muslimische Einheitsbewegung, dass eines ihrer Mitglieder, Elgiz Mammadov, Verletzungen davongetragen habe, die auf Folter hindeuten. Berichten zufolge sollte ein Video-Geständnis erzwungen werden. Im August gaben sieben Frauen, die bei der Verteilung religiöser Opfergaben festgenommen worden waren, an, dass sie geschlagen und mit sexueller Gewalt bedroht wurden und ihnen ein Rechtsbeistand verweigert wurde.
Misshandlungen in Haft waren weiterhin systemisch. Journalistinnen von Abzas Media und Angeklagte im Fall Toplum TV berichteten von Gewalt, Strafverlegungen und langanhaltender Fesselung während der Gerichtsverhandlungen. Die Gewerkschaftsaktivisten Elvin Mustafayev und Afiyaddin Mammadov sowie der Kriegsveteran Haji Valiyev wurden wiederholt und für längere Zeit in Einzelhaft gesteckt.
Die Verweigerung medizinischer Versorgung war weit verbreitet, und der Gesundheitszustand vieler der unter falschen Vorwürfen Festgenommenen verschlechterte sich weiter. Der Aktivist Mohyaddin Orujov erhielt trotz einer Nierenerkrankung lediglich Schmerzmittel.
Sexuelle und geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt
Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) waren weiterhin Diskriminierung ausgesetzt. Dazu gehörten geschlechtsspezifischer Gewalt und staatlicher Schikanen, wobei die Behörden es versäumten, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, zu untersuchen oder zu ahnden.
Am 8. März wurde der LGBTI-Aktivist Rauf Heydarov nach einem Solo-Protest in der Hauptstadt Baku zu 30 Tagen Verwaltungshaft verurteilt.
Am 4. November wurde der LGBTI-Jugendliche Yasin Ibadov, auch bekannt als Rüzgar, in Baku erstochen. Berichten zufolge war der Täter ein Familienmitglied. Zuvor soll er wegen seiner sexuellen Orientierung bedroht worden sein. Zeug*innen berichteten von einer verzögerten Reaktion der Polizei und der Rettungskräfte.
[1] Azerbaijan: No Sign of Hope for the Human Rights Situation in Azerbaijan: Systemic and Serious Breaches of Human Rights Must be Strongly Condemned, 23 January
[2] Azerbaijan: From Newsroom to Cell. Persecution of Independent Journalists, 22 July
[3] Zehnter Tag des Monats Muharram, dem ersten Monat des islamischen Mondkalenders