Bangladesch 2025

Bangladesch

Berichtszeitraum 1.1.2024 – 31.12.2024
Englischer Originaltext Bangladesh
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Die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit unterlag unter der Übergangsregierung weiterhin unnötigen Einschränkungen. Einzelpersonen, darunter auch Menschenrechtsverteidiger*innen, wurden wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung willkürlich festgenommen und schikaniert. Das von der Übergangsregierung verhängte Verbot der politischen Partei Awami League stellte ihr Engagement für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit in Frage. Das Cybersicherheitsgesetz von 2023 wurde weiterhin angewandt, bis es 2025 durch die Cybersicherheitsverordnung ersetzt wurde. Das Internationale Strafgericht von Bangladesch (ICT,ein nationales Gericht, das seit 2009 eingerichtet wurde, um Verbrechen, die während des Unabhängigkeitskrieges begangen wurden, zu verhandeln, Anm. d. Übers.) verurteilte die frühere Premierministerin Sheikh Hasina und den früheren Innenminister Asaduzzaman Khan Kamal in Abwesenheit wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode, da sie 2024 an der Anwendung rechtswidriger Gewalt gegen Demonstrant*innen beteiligt waren. Die Übergangsregierung legte einen Verordnungsentwurf zum Verschwindenlassen vor und verlängerte das Mandat der nationalen Kommission, die zur Untersuchung solcher Fälle eingesetzt worden war. Zum ersten Mal wurden ehemalige Militärangehörige wegenVerschwindenlassens festgenommen. Vorgeschlagene Reformen zum Schutz der Frauenrechte stießen auf Widerstand islamistischer Gruppierungen. Die humanitäre Krise der Rohingya-Flüchtlinge verschärfte sich aufgrund von Kürzungen humanitärer Hilfsgelder, obwohl im Distrikt Cox’s Bazar Neuankömmlinge aus dem myanmarischen Rakhaing – Staat aufgenommen wurden. Mindestens 59 Angehörige der Indigenen Bawm-Gemeinschaft blieben aufgrund unbegründeter Terrorismusvorwürfe in Haft. Die Verhandlungen zwischen der Übergangsregierung und Führer*innen von Arbeitnehmer*innenrechts- und Gewerkschaftsorganisationen über die dringende Notwendigkeit einer Reform des Arbeitsrechts sowie einer Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen wurden fortgesetzt. Arbeitnehmer*innen protestierten gegen niedrige Löhne, Schikanen und gewerkschaftsfeindliche Repressionen. Die Klimakrise verfestigte geschlechts- und kastenbasierte Ungleichheiten.

Hintergrund

Nach dem Sturz der Regierung der Awami-League unter Sheikh Hasina trat im August 2024 eine Übergangsregierung unter der Leitung von Muhammad Yunus ihr Amt an. Im Laufe des Jahres richtete sie elf Reformkommissionen ein und kündigte für Februar 2026 Parlamentswahlen zur Ernennung einer neuen Regierung an. Im Februar wurde eine Nationale Konsenskommission eingerichtet, um eine Einigung der politischen Parteien über zentrale Reformen zu erleichtern. Aus Anlass desersten Jahrestages der Proteste verkündete die Übergangsregierung die Nationale Juli-Charta, in der sie ihre Reformbestrebungen darlegte.

Nachdem der Polizei während der Proteste im Jahr 2024 schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen worden waren, blieb sie bei der Bekämpfung von Kriminalität relativ untätig, was über weite Teile des Jahres zu einem Zusammenbruch von Recht und Ordnung führte.

Auf Einladung der Übergangsregierung führte das UN-Menschenrechtsbüro (OHCHR) eine unabhängige Untersuchung zu mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen und -verstößen durch, die während der Proteste zwischen dem 1. Juli und dem 15. August 2024 begangen wurden. Im Juli unterzeichnete das OHCHR mit der Übergangsregierung eine auf drei Jahre angelegte Absichtserklärung zur Einrichtung eines Büros im Land, das den Schutz und die Förderung der Menschenrechte unterstützen soll. Am 17. Juli trat Bangladesch dem Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention bei.

Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Vorfälle von Schikane, Gewalt und Festnahmen gegen Personen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten – darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Autor*innen, Blogger*innen und Dichter*innen – hielten das ganze Jahr über an.[1] Das Cybersicherheitsgesetz von 2023, ein Gesetz, das von der früheren Regierung in einer Weise gegen Kritiker*innen eingesetzt wurde, die gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstieß, wurde von der Übergangsregierung weiterhin genutzt, um derenAktivismus zu unterbinden. Das Gesetz wurde aufgehoben und durch die Cybersicherheitsverordnung ersetzt, die im Mai in Kraft trat und bis zu ihrer formellen Genehmigung und Verabschiedungdurch ein künftiges Parlament gelten sollte.[2] Die Verordnung enthielt undefinierte, weit gefasste Bestimmungen wie „obszönes Video“ und „sexuelle Belästigung“, während „Cyberterrorismus“ vage definiert wurde – alles Bestimmungen, die missbraucht werden könnten.

Im Mai verbot die Übergangsregierung unter Berufung auf einen Zusatz zum Anti-Terrorismus-Gesetz alle Aktivitäten der politischen Partei Awami League, bis die Gerichtsverfahren gegen ihr Führungspersonal im Zusammenhang mit dem Tod von Demonstrant*innen im Jahr 2024 abgeschlossen sind. In der Folge setzte auch die Wahlkommission die Registrierung der Partei aus.

Im August wies der High Court eine 2018 gemäß dem Gesetz über Informations- und Kommunikationstechnologie eingereichte Klage gegen den Aktivisten, Fotografen und von Amnesty International als Gewissensgefangenen anerkannten Shahidul Alam ab.

Im Dezember wurde der Journalist Anis Alamgir auf Grundlage desAnti-Terrorismus-Gesetzes festgenommen, nachdem eine Beschwerde vorlag, wonach er und vier weitere Personen ihre Social-Media-Konten und andere Medienplattformen genutzt hätten, um die Awami League zu unterstützen.

Am 18. Dezember kam es nach der Ermordung von Sharif Osman Hadi, einem prominenten Anführer des Juli-Aufstands, zu gewalttätigen Protesten. Die Büros zweier Medienunternehmen, The Daily Star und Prothom Alo, wurden angegriffen und in Brand gesetzt, der Herausgeber der Zeitung New Age wurde schikaniert, und Chhayanaut, eine kulturelle Einrichtung angegriffen.

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit unterlag weiterhin repressiven Einschränkungen, darunter überzogene Anforderungen für die Registrierung von Gewerkschaften, staatliche Einmischung in Gewerkschaftsaktivitäten sowie willkürliche oder unangemessen kontrollierende Registrierungsverfahren.[3]

Verschwindenlassen

Nach der Bildung einer Kommission zur Untersuchung von Verschwindenlassen und der Unterzeichnung der Internationalen Konvention gegen das Verschwindenlassen im Jahr 2024 bemühte sich die Übergangsregierung, das Übereinkommen durch eine neue Verordnung umzusetzen. Der Verordnungsentwurf wurde zunächst kritisiert, weil er nicht mit internationalen Menschenrechtsstandards im Einklang stand, unter anderem in Bezug auf die Todesstrafe. Zudem wurde kritisiert, dass seine Bestimmungen die Befehlsverantwortung einschränkten und dass er den fortdauernden Charakter des Verbrechens des Verschwindenlassens nicht anerkannte. Einige dieser Bedenken wurden in späteren Entwürfen ausgeräumt, und die Verordnung wurde im Dezember von der Übergangsregierung verabschiedet. Die Umsetzung der Verordnung in ein Gesetz wurde einer künftigen Legislaturperiode überlassen.

Die UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsame soder unfreiwilliges Verschwindenlassen führte im Juni einen viertägigen Fachbesuch durch, bei dem sie sich mit Vertreter*innen der Übergangsregierung und Betroffenen von Verschwindenlassen traf. Die Arbeitsgruppe gab fachliche Empfehlungen hinsichtlich der dringenden Notwendigkeit, ein Opfer- und Zeug*innenschutzsystem einzurichten und die nationale Untersuchungskommission für Fälle von Verschwindenlassen zu stärken. Die Arbeitsgruppe äußerte ihre tiefe Besorgnis über die anhaltende weit verbreitete Straflosigkeit bei Fällen von Verschwindenlassen.

Ebenfalls im Juni legte die nationale Untersuchungskommission für Fälle von Verschwindenlassen ihren zweiten Zwischenbericht an den Chefberater Yunus vor. Die Kommission berichtete, dass sie 1.837 Beschwerden bezüglich Verschwindenlassens erhalten habe. Infolgedessen wurden nach einer ersten Prüfung 1.772 aktive Fälle in die Datenbank der Kommission aufgenommen. Davon wurden 1.427 Opfer lebend aufgefunden, während 345 Personen weiterhin vermisst blieben. Auf der Grundlage der Anzahl der Beschwerden in ihrer Datenbank stellte die Kommission fest, dass 67 Prozent der Fälle von Verschwindenlassen mit staatlichen Stellen wie dem Rapid Action Battalion (RAB) in Verbindung standen. Sie stellte zudem eine „weit verbreitete und systematische Kultur der Folter“ fest. Das Mandat der Kommission wurde bis zum Jahresende verlängert.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Im Februar veröffentlichte die UNO die Ergebnisse ihrer Untersuchungsmission. Die Untersuchung ergab hinreichende Gründe für die Annahme, dass die ehemalige Regierung und ihr Sicherheits- und Geheimdienstapparat gemeinsam mit gewalttätigen Gruppen mit Verbindung zur politischen Partei Awami League systematisch schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Dazu gehörten Hunderte von außergerichtlichen Tötungen, weitere Gewaltanwendungen, die zu schweren Verletzungen bei Tausenden von Demonstrant*innen führten, eine enorm hohe Anzahl willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen sowie Folter und anderer Formen von Misshandlung. Ein verifizierter, durchgesickerter Audio-Mitschnitt deutete darauf hin, die ehemalige Premierministerin Sheikh Hasina habe die Sicherheitskräfte ermächtigt, tödliche Waffen gegen Demonstrant*innen einzusetzen.

Im Juli verurteilte das inländische Internationale Strafgericht (ICT) die ehemalige Premierministerin wegen Missachtung des Gerichts zu sechs Monaten Haft, nachdem eine Audioaufnahme veröffentlicht worden war, in der sie erklärte, sie habe eine „Lizenz zum Töten“ von 227 Menschen gehabt, da 227 Mordfälle gegen sie vorlägen. Das Urteil wurde in ihrer Abwesenheit gefällt, da sie während der Proteste von 2024 nach Indien geflohen war. Das ICT erließ im Oktober zudem Haftbefehle gegen mehrere ehemalige Militäangehörige im Zusammenhang mit mutmaßlichen Fällen von Verschwindenlassen, die während der Amtszeit der ehemaligen Premierministerin stattfanden. Dies war das erste Mal, dass formelle Anklagen wegen Verschwindenlassens erhoben wurden.

Im November verurteilte das ICT die ehemalige Premierministerin Hasina, den ehemaligen Innenminister Asaduzzaman Khan Kamal und den ehemaligen Generalinspekteur der Polizei Chowdhury Abdullah al-Mamun wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste von 2024. Hasina und Asaduzzaman wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt, während Chowdhury, der zum Kronzeugen wurde, nach seinem Schuldbekenntnis zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.

Der Zuständigkeitsbereich und die Arbeitsweise des ICT, das 2009 von der Regierung unter Sheikh Hasina eingerichtet worden war, gaben weiterhin Anlass zu Bedenken hinsichtlich des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Verfahren. Nichtregierungsorganisationen forderten die Übergangsregierung nachdrücklich auf, ein Moratorium für die Todesstrafe zu verhängen und sicherzustellen, dass das ICT über den rechtlichen Rahmen, die Ressourcen und die Unabhängigkeit verfügt, die erforderlich seien, um unparteiische Strafverfolgungen gemäß internationalen Standards gegen alle mutmaßlichen Täter*innen durchzuführen, unabhängig von deren institutioneller oder politischer Zugehörigkeit.

Die Rechte der Opfern auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung wurden durch das Fehlen eines wirksamen nationalen Menschenrechtsmechanismus zur Unterstützung ihrer Entschädigungsansprüche weiter untergraben.[4] Die Nationale Menschenrechtskommission (NHRC) blieb unbesetzt, nachdem alle ihre Kommissar*innen im November 2024 gleichzeitig zurücktraten. Im September forderte die Übergangsregierung die Öffentlichkeit auf, Stellungnahmen zu einem Entwurf der Verordnung über die Nationale Menschenrechtskommission 2025 abzugeben, der das Gesetz von 2009 über die Nationale Menschenrechtskommission ersetzen sollte. Als der neue Entwurf der NHRC-Verordnung vorgestellt wurde, betonten die UNO und Nichtregierungsorganisationen die Notwendigkeit einer gestärkten und unabhängigen NHRC, die internationalen Standards wie den Pariser Prinzipien entspricht. Im November genehmigte die Übergangsregierung die NHRC-Verordnung. Transparency International berichtete jedoch, dass die Verordnung im Dezember geändert wurde, um „bürokratische Kontrolle“ zu ermöglichen.

Rechte von Frauen und Mädchen

Im Mai versammelten sich Tausende islamistischer Demonstrant*innen unter der Führung von Hefazat-e-Islam, einem Bündnis islamischer Interessenverbände, in der Hauptstadt Dhaka, um gegen die von der Reformkommission für Frauenangelegenheiten vorgeschlagenen Reformen zu protestieren. Die Kommission hatte zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, darunter die Anerkennung gleicher Erbrechte für Frauen, die Stärkung der politischen Teilhabe von Frauen, die Kriminalisierung von Vergewaltigung in der Ehe und den Schutz der Rechte von Sexarbeiterinnen. Die Demonstrant*innen bezeichneten diese Vorschläge als „anti-islamisch“.

Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen

Kürzungen der USAID-Mittel hatten schwerwiegende Auswirkungen auf die Rohingya in Bangladesch. Ein UN-Bericht hob hervor, dass nur 35 Prozent des Finanzierungsbedarfs für die Rohingya in Bangladesch gedeckt waren und dass die Mittel für die Programme des UNHCR, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, um 17 Prozent gekürzt wurden. Ernährungsunsicherheit, überfüllte und unhygienische Lebensbedingungen sowie der eingeschränkte Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung wurden durch die Kürzungen der Hilfsgelder weiter verschlimmert, während sich die Unsicherheit und die Sicherheitsprobleme verschärften. Der UN-Generalsekretär besuchte im März die Lager im Distrikt Cox’s Bazar.

Da sich die Lage im Rakhaing-Staat in Myanmar aufgrund der Eskalation des bewaffneten Konflikts zwischen der Arakan-Armee und dem myanmarischen Militär verschlechterte, belastete ein Anstieg der Rohingya-Flüchtlinge die ohnehin schon prekäre humanitäre Krise zusätzlich. Die UN schätzte, dass zwischen Januar 2024 und Juli 2025 150.000 Neuankömmlinge nach Bangladesch kamen. Rohingya, die über die Grenze nach Bangladesch flohen, um dort Zuflucht zu suchen, wurden Berichten zufolge nach einer Zeit der Inhaftierung von der Grenzpolizei zurückgewiesen, was Bedenken hinsichtlich Verstößen gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung aufkommen ließ. Im September fand eine hochrangige UN-Konferenz zur Lage der dem muslimischen Glauben angehörenden Rohingya und anderer Minderheiten in Myanmar statt, auf der die USA und das Vereinigte Königreich ankündigten, weitere 96 Millionen US-Dollar zur Unterstützung der Flüchtlingslager in Bangladesch bereitzustellen.[5]

Rechte Indigener Völker

Mindestens 59 Angehörige des Indigenen Volkes der Bawm blieben nach ihrer Festnahme im April 2024 unter dem Vorwand, Mitglieder oder Unterstützer*innen der militärischen Gruppe „Kuki-Chin National Front“ zu sein, weiterhin ohne Gerichtsverfahren in Haft. Das ganze Jahr über gab es Berichte über Todesfälle in Haft und die Verweigerung notwendiger medizinischer Versorgung für Inhaftierte.

Rechte von Arbeitnehmer*innen

Die Unruhen in der Bekleidungsindustrie hielten an, da die Beschäftigten gegen niedrige Löhne, Schikanen und gewerkschaftsfeindliche Repressionen protestierten.[6] Es fanden weiterhin umfangreiche Gespräche und Verhandlungen zwischen der Übergangsregierung und Gewerkschaftsführer*innen über die dringende Notwendigkeit einer Reform des Arbeitsrechts sowie einer Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen statt. Im November verkündete die Übergangsregierung die Verordnung zur Änderung des bangladeschischen Arbeitsgesetzes von 2025.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Die Klimakrise verschärfte die Hindernisse für die Verwirklichung des Rechts auf Wasser und sanitäre Versorgung für Dalit-Sanitärarbeiter*innen in Khulna und Satkhira und hielt sie in einem Kreislauf von Gefährdungen gefangen.[7] Dalit-Frauen, die aufgrund von Kaste, Geschlecht und Beruf mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, gehörten zu den am stärksten Betroffenen, wurden jedoch bei den politischen Maßnahmen der Regierung in den Bereichen Klima, Wasser, sanitäre Versorgung und Hygiene am wenigsten berücksichtigt.

[1] “Bangladesh: Interim government should protect freedom of expression and opinion”, 21 March

[2] “Bangladesh: Interim government’s actions inconsistent with July Declaration”, 12 August

[3] South Asia: Stitched Up: Denial of Freedom of Association for Garment Workers in Bangladesh, India, Pakistan and Sri Lanka, 27 November

[4] “Bangladesh: National Human Rights Commission must not be forgotten amid reform agenda”, 27 May

[5] UN Member States Must Step-Up Efforts to Protect and Meet the Urgent Humanitarian Needs of the Rohingyas at the High-Level Conference, 26 September

[6] South Asia: Stitched Up: Denial of Freedom of Association for Garment Workers in Bangladesh, India, Pakistan and Sri Lanka, 27 November

[7]Bangladesh: Left Behind in the Storm: Dalit Women Sanitation Workers and the Fight for Water and Dignity, 16 October