Burundi
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Burundi |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Burundi |
| Vorheriger Bericht | Burundi 2024 |
Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung lebten unterhalb der Armutsgrenze. Sicherheitskräfte unterzogen als Kritiker*innen wahrgenommene Personen willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie dem Verschwindenlassen . Es gab weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, während die Täter*innen für vergangene und jüngste Übergriffe straffrei blieben. Die Haftbedingungen waren nach wie vor katastrophal. Friedlicher Widerstand wurde weiterhin unterdrückt und unabhängiger Journalismus bedroht. Medienschaffende waren anhaltender Schikane, Einschüchterung und rechtlichen Hindernissen ausgesetzt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf friedliche Versammlung wurden stark eingeschränkt, insbesondere im Zeitraum um die Wahl. Zwar stieg der Frauenanteil im Parlament, doch wurden Mädchen und Frauen nicht ausreichend vor weit verbreiteter geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
Hintergrund
In diesem Jahr jährte sich zum zehnten Mal die politische Krise von 2015, als friedliche Demonstrationen gegen die Entscheidung des verstorbenen Präsidenten Pierre Nkurunziza, eine dritte Amtszeit anzustreben, von den Sicherheitskräften brutal niedergeschlagen wurden. Die Parlaments- und Kommunalwahlen im Juni 2025 waren von Einschränkungen für Oppositionsparteien geprägt. Die regierende Partei Nationaler Rat zur Verteidigung der Demokratie – Kräfte zur Verteidigung der Demokratie (CNDD-FDD) gewann alle Sitze in der Nationalversammlung und im Senat. Während der Wahlperiode standen wichtige staatliche Institutionen, darunter die Justiz und die Wahlkommission, weiterhin unter erheblichem Einfluss der CNDD-FDD.
Burundis Militäroperationen im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) gaben Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte. Die unsichere Lage in der DRK führte zur Ankunft einer großen Zahl von Flüchtlingen in Burundi, was den Druck auf die ohnehin begrenzten humanitären Ressourcen und die Aufnahmegemeinden erhöhte.
Die Beziehungen zu Ruanda blieben angespannt. Burundi warf Ruanda vor, Angriffe auf sein Staatsgebiet zu planen.
Wirtschaftliche und soziale Rechte
Nach Angaben der Weltbank lebten mehr als 70 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze und hatten nur begrenzten Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Eine anhaltende Kraftstoffknappheit belastete die wirtschaftlichen und sozialen Systeme zusätzlich und führte zu Störungen im Verkehrs- und Gesundheitswesen sowie in den Lebensmittelversorgungsketten. Die Engpässe führten zu einem erheblichen Anstieg der Preise für grundlegende Güter und Dienstleistungen, was die Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe trieb.
Im März nahm die Regierung die Malaria-Impfung in ihr routinemäßiges Impfprogramm auf. Dies war eine bedeutende Initiative im Bereich der öffentlichen Gesundheit, da Malaria eine der hauptsächlichen Krankheits- und Todesursachen war, mit geschätzten 3,7 Millionen Fällen im Jahr 2021, die zu 5.957 Todesfällen führten. Allerdings behinderten Einschränkungen in der Gesundheitsinfrastruktur und den logistischen Kapazitäten weiterhin eine flächendeckende Impfung.
Willkürliche Inhaftierungen und Verschwindenlassen
Menschenrechtsorganisationen warfen dem Nationalen Nachrichtendienst (SNR) und den Polizeikräften vor, Personen, die als Regierungskritiker*innen galten, willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren; mehr als 20 von ihnen wurden laut der NGO Forum for Awareness and Development zu Betroffenen von gewaltsamem Verschwindenlassen.
Im August nahmen Männer, bei denen es sich vermutlich um SNR-Beamte handelte, den YouTuber und Regierungskritiker Dieudonné Niyukuri zusammen mit Fabrice Ribwurumutima (einem ruandischen Staatsangehörigen), Eloi Nkurunziza und Venant Ndikumana fest. Die Behörden gaben weder Auskunft über ihr Schicksal und ihren Verbleib, noch nannten sie Gründe für die Festnahmen, trotz wiederholter Informationsanfragen seitens der Zivilgesellschaft und von Familienangehörigen.
Folter und andere Misshandlungen
Lokale Menschenrechtsorganisationen erhielten Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Sicherheitskräfte. Das Ausbleiben von Ermittlungen zu solchen Vorwürfen führte zu einem anhaltenden Klima der Angst und Straflosigkeit.
Nach Angaben der NGO SOS Torture/Burundi schlug der Leiter der regionalen Polizei für die Nordregion im März den Motorradtaxifahrer Septime Ndikuriyo, bis dieser das Bewusstsein verlor. Zeugen berichteten der NGO, der Beamte habe Septime Ndikuriyo in Rusuguti, einer Gemeinde in der Provinz Ngozi, angehalten und ihn beschuldigt, sein Fahrzeug überholt zu haben. Septime Ndikuriyo wurde ins Regionalkrankenhaus von Ngozi gebracht, wo er auf die Intensivstation aufgenommen wurde. Gegen den Beamten wurden weder disziplinarische noch rechtliche Schritte oder Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Angriffs eingeleitet .
Zwischen Mai und Juni erließ der UN-Ausschuss gegen Folter wichtige Entscheidungen zu den Fällen von fünf Beschwerdeführenden, die angaben, zwischen 2014 und 2016 schweren Verstößen gegen das UN-Übereinkommen gegen Folter ausgesetzt gewesen zu sein. In jedem Fall befand der Ausschuss Burundi für Folter oder grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch Polizei- oder Geheimdienstbeamt*innen verantwortlich.
Die Feststellungen verdeutlichten die tief verwurzelten Muster von Folter, Leugnung von Folter, Straflosigkeit und das fehlende Bekenntnis zu Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit . Seit vielen Jahren hatte der Ausschuss strukturelle Mängel im burundischen Justizsystem hervorgehoben, darunter das Fehlen eines unabhängigen Beschwerdeverfahrens, willkürliche Inhaftierungen, die Verweigerung des Zugangs zu rechtlicher und medizinischer Hilfe sowie eine Justiz, der es an Unabhängigkeit mangelte.
Burundi reagierte nicht aussagekräftig auf die Feststellungen des Ausschusses.
Rechte von Inhaftierten
Die Gefängnisse waren überfüllt, und die Haftbedingungen blieben hart, mit unzureichender Versorgung mit Nahrung, sanitären Einrichtungen und medizinischer Versorgung. Die NGO Action by Christians for the Abolition of Torture in Burundi gab an, dass die Gefängnisse um 400 Prozent überbelegt waren. Zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentierten Fälle, in denen Inhaftierte über die Dauer ihrer Strafe hinaus festgehalten wurden.
Meinungsfreiheit
Die Pressefreiheit blieb stark eingeschränkt, wobei Journalist*innen und Medienorganisationen anhaltender Schikane, Einschüchterung und rechtlichen Hindernissen ausgesetzt waren.
Im März sperrte der Nationale Kommunikationsrat Yaga Burundi, eine auf Jugendliche ausgerichtete Online-Medienplattform. Die Sperre wurde mehr als zwei Wochen später nach einem öffentlichen Aufschrei aufgehoben.
Im April wurden die Journalisten Willy Kwizera von Radio Bonesha FM und Masudi Mugiraneza von Radio Scolaire Nderagakura wegen ihrer Berichterstattung über eine Demonstration festgenommen, inhaftiert und verhört, bevor sie Stunden später ohne Anklage freigelassen wurden.
Die Journalistin Sandra Muhoza befand sich zum Jahresende weiterhin in Haft. Sie war im März 2024 wegen einer Nachricht, die sie auf WhatsApp veröffentlicht hatte, festgenommen worden und wurde im Dezember 2024 von einem Gericht in der Provinz Bujumbura wegen Untergrabung der Integrität des Staatsgebiets und Anstiftung zu ethnischem Hass zu 21 Monaten Haft verurteilt. Im Mai 2025 wurde ihre Berufung gegen das Urteil vor dem Berufungsgericht in Bujumbura verhandelt, das erklärte, es sei für den Fall nicht zuständig, da sich die mutmaßliche Straftat in einer anderen Provinz, nämlich Ngozi, ereignet habe. Diese Entscheidung hob ihre ursprüngliche Verurteilung und Strafe faktisch auf. Im September wurde sie in ein Gefängnis in Ngozi verlegt, und im Oktober wurde ihr Fall vor das Berufungsgericht von Ngozi gebracht, das innerhalb von 48 Stunden entscheiden sollte, ob sie vorläufig freigelassen werden sollte. Bis zum Jahresende wurde keine solche Entscheidung veröffentlicht.
Recht auf Information
Unabhängigen Medien und Journaist*innen wurden erhebliche Hindernisse beim Zugang zu amtlichen Informationen auferlegt. Die Berichte über Journalist*innen , denen ab August der Zugang zu Parlamentssitzungen verwehrt wurde, betrafen auch zwei bei der Zeitung Iwacu journalistisch tätige Personen, denen im September der Zutritt verweigert wurde, weil sie „nicht auf der Liste standen“. Laut Iwacu wurden einige Journalist*innen aus WhatsApp-Gruppen entfernt, die als offizielle Kommunikationskanäle zwischen der Nationalversammlung und der Presse gedient hatten. Gleichzeitig wurden Live-Übertragungen wichtiger Parlamentssitzungen aus dem Programm genommen. Die Verfassung sieht vor, dass Sitzungen der Nationalversammlung und des Senats öffentlich sind, außer unter außergewöhnlichen Umständen.
Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Die Behörden schränkten das Recht auf Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlungsfreiheit ein. Sie verboten Oppositionsparteien die Teilnahme an politischen Aktivitäten und Wahlprozessen im Vorfeld der Wahlen oder schlossen sie davon aus.
Im Januar bestätigte das Verfassungsgericht die Entscheidung eines untergeordneten Gerichts, die Zusammensetzung der Oppositionskoalition Burundi Bwa Bose (Burundi für alle) für ungültig zu erklären. Das Urteil schloss Mitglieder der oppositionellen Partei National Congress for Liberty, die ihrem ehemaligen Vorsitzenden Agathon Rwasa treu geblieben waren, faktisch von der Kandidatur bei den Wahlen aus. Agathon Rwasa wurde im März 2024 durch einen Vorsitzenden ersetzt, der als der Regierungspartei nahestehend gilt.
Mitglieder und Anhänger*innen von Oppositionsparteien sowie Aktivist*innen wurden schikaniert, eingeschüchtert und körperlich angegriffen, oft von Mitgliedern der Imbonerakure, der Jugendorganisation der Regierungspartei, und anderen regierungsnahen Gruppen.
Ab März wurden mehrere Treffen der Koalition Burundi Bwa Bose landesweit verboten. Im Mai berichteten Anhänger*innen der Koalition, dass mutmaßliche Imbonerakure-Mitglieder nach einem Marsch in der Hauptstadt Gitega ihr Motorrad an sich gebracht hätten.
Im November beleidigte Präsident Ndayishimiye öffentlich Faustin Ndikumana, den Vorsitzenden von Words and Action for the Awakening of Conscience and the Evolution of Mindsets, einer Menschenrechts-NGO und einer der wenigen verbliebenen unabhängigen Organisationen, die noch in Burundi tätig sind. Präsident Ndayishimiye behauptete, Faustin Ndikumana sei „von Dämonen besessen“ und verspottete ihn dafür, dass er unverheiratet sei.
Verbote und Suspendierungen, die 2016 nach der Krise von 2015 gegen die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen verhängt worden waren, blieben bestehen, ebenso wie Strafverfahren gegen einige Menschenrechtsverteidiger*innen. Zu den betroffenen Organisationen gehörten die Association for the Protection of the Human Rights and Detained Persons, die Ligue Iteka und die Burundian Union of Journalists. Die meisten unabhängigen Menschenrechtsverteidiger*innen und Aktivist*innen blieben im Exil, während ihre Organisationen vom Ausland aus operierten. Solche Maßnahmen beeinträchtigten die Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen zu überwachen und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen wirksam zu unterstützen.
Rechte von Frauen und Mädchen
Der Frauenanteil in der Legislaturperiode 2025–2030 stieg nach den Wahlen deutlich an: 39 Prozent der Sitze in der Nationalversammlung und 46 Prozent der Sitze im Senat waren von Frauen besetzt. Dies entsprach einem Anstieg von 4 Prozent bzw. 5 Prozent im Vergleich zur Legislaturperiode 2020–2025.
Dennoch waren Frauen und Mädchen weiterhin weit verbreiteter geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, einschließlich häuslicher und sexualisierter Gewalt. Bis zum 18. Dezember hatte Movement of Women and Girls for Peace and Security in Burundi 84 Fälle sexualisierter Gewalt, 41 Fälle körperlicher Gewalt und 105 Tötungsdelikte registriert, darunter Tötungen und sexualisierter Missbrauch von Kindern. Das Ausmaß der Gewalt wurde durch die schwache Durchsetzung bestehender Gesetze und die anhaltende Straflosigkeit der Täter*innen verschärft.
Zwar war die Verhütungsspritze zugelassen, doch blieb der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung und den entsprechenden Rechten begrenzt. Dies galt insbesondere für ländliche Gebiete aufgrund der schlechten Gesundheitsinfrastruktur und vorherrschender sozialer Tabus.