Eswatini
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Eswatini |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Eswatini |
| Vorheriger Bericht |
Der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft war stark eingeschränkt. Die Behörden nutzten weit gefasste Bestimmungen der Anti‑Terror‑Gesetzgebung sowie lang andauernde Inhaftierungen, um Kritiker*innen zu bestrafen. Ein bilaterales Abkommen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika führte zur willkürlichen Inhaftierung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, denen möglicherweise Zurückweisung (Refoulement) drohte. Die Polizei unterbrach eine Versammlung einer Oppositionspartei. Weder für die außergerichtliche Hinrichtung des Menschenrechtsanwalts Thulani Maseko noch für frühere, im Zusammenhang mit Protesten begangene Menschenrechtsverletzungen wurde jemand zur Rechenschaft gezogen. Obwohl geschlechtsspezifische Gewalt für viele Menschen ein zentrales Problem darstellte, blieb der Schutz und die Unterstützung für Überlebende begrenzt.
Hintergrund
Eswatini blieb eine absolute Monarchie unter König Mswati III. Politische Parteien, darunter die wichtigste Oppositionspartei People’s United Democratic Movement (PUDEMO), waren weiterhin verboten. Die Gerichte befassten sich weiterhin mit Terrorismusverfahren im Zusammenhang mit den prodemokratischen Protesten der Jahre 2021–2022.
Eswatini wurde eines von mehreren afrikanischen Ländern, die bilaterale Vereinbarungen eingingen, um aus den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschobene Personen ohne Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes aufzunehmen (siehe unten: Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen).
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Am 5. November wurde Mthandeni Dube nach einer königlichen Begnadigung aus dem Gefängnis entlassen. Die Bedingungen seiner Freilassung untersagten ihm unter anderem, mit der Presse zu sprechen, Soziale Medien zu nutzen oder an sozialen Zusammenkünften teilzunehmen – bis zum Ablauf seiner Strafe. Im Juli 2024 waren Mthandeni Dube und Mduduzi Bacede Mabuza auf Grundlage des Suppression of Terrorism Act (STA) von 2008 zu Haftstrafen von 18 beziehungsweise 25 Jahren verurteilt worden. Die beiden ehemaligen Abgeordneten waren gewaltlose politische Gefangene, die wegen ihrer friedlichen Teilnahme an den Protesten von 2021, mit denen Reformen gefordert wurden, inhaftiert worden waren. Mduduzi Bacede Mabuza blieb weiterhin in Haft.
Am 5. Mai wies der Oberste Gerichtshof eine Berufung von Menzi Bongeka Bhembe und Bonginkosi Bongo Nkambule gegen die Entscheidung eines Hohen Gerichts zurück, ihnen die Freilassung gegen Kaution zu verweigern. Die beiden waren im Januar 2024 festgenommen und im Zusammenhang mit den prodemokratischen Protesten vom September 2022 nach dem STA angeklagt worden. Die Behörden warfen ihnen vor, an der Universität von Eswatini die Nationalflagge verbrannt und in der Nähe der Verwaltungshauptstadt Mbabane ein Polizeifahrzeug beschädigt zu haben. Sie befanden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und Eswatinis schlossen ein Abkommen, in dessen Rahmen 15 Staatsangehörige aus Drittstaaten aus den USA nach Eswatini abgeschoben wurden. Dadurch waren sie dem Risiko willkürlicher Inhaftierung, möglicher Misshandlungen und Zurückweisung (Refoulement) ausgesetzt. Alle Betroffenen wurden ohne Anklage festgehalten und erhielten keinen vertraulichen Zugang zu Rechtsbeistand.
Am 16. Juli wurden Roberto Mosquera Del Peral, Kassim Saleh Wasil, Dung Tien Nguyen, Phone Chomsavanh und Orville Etoria nach ihrer Ankunft aus den USA in der Justizvollzugsanstalt Matsapha inhaftiert. Am 25. September wurde Orville Etoria in sein Geburtsland Jamaika zurückgeführt, während die anderen weiterhin in Haft blieben. Am 6. Oktober traf ein zweiter Flug mit zehn weiteren Abgeschobenen in Eswatini ein. Die Inhaftierungen stießen international und regional auf Kritik, unter anderem seitens der African Commission on Human and Peoples’ Rights. Diese äußerte Besorgnis über die mangelnde Transparenz des Abkommens sowie über fehlende angemessene Schutzmaßnahmen für Abgeschobene in den Aufnahmeländern.
Versammlungsfreiheit
Am 29. März stoppte die Polizei eine Versammlung der PUDEMO in der Stadt Manzini und untersagte deren Fortsetzung. Parteimitglieder*innen hatten sich versammelt, um über den mangelnden Reformfortschritt, die anhaltende Repression gegen Regierungskritiker*innen sowie die Strategie der Partei für den bevorstehenden Wahlkampf zu beraten.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Bei den Ermittlungen zur außergerichtlichen Hinrichtung des Menschenrechtsanwalts Thulani Maseko im Januar 2023 gab es keine glaubwürdigen Fortschritte. Die Behörden veröffentlichten weder Ermittlungsergebnisse noch zogen sie mutmaßliche Täter*innen zur Rechenschaft. Gleichzeitig hielten Berichte an, wonach die Behörden unabhängige Anwält*innen und Richter*innen einschüchterten.
Auch die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte während der Proteste im Juni 2021 bestand fort. Menschenrechtsorganisationen erneuerten ihre Forderungen nach unabhängigen Untersuchungen sowie nach Wiedergutmachung für die Betroffenen und ihre Familien.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Laut Afrobarometer nannten 41 Prozent der Bevölkerung in Eswatini geschlechtsspezifische Gewalt als das wichtigste Frauenrechtsthema im Land. Afrobarometer wies zudem auf das anhaltend hohe Risiko sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Frauen hin. Gleichzeitig gelang es der Regierung nicht, Frauen und Mädchen wirksam vor Missbrauch zu schützen oder ausreichende Unterstützungsangebote für Überlebende bereitzustellen.