Guatemala 2025

Republik Guatemala

Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Guatemala
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Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Studierende, Staatsanwälte und Indigene Führungspersönlichkeiten waren noch immer in besonderer Gefahr von unbegründeten Strafverfolgungen und willkürlichen Inhaftierungen. Die während des internen bewaffneten Konflikts zwischen 1960 und 1996 begangenen völkerrechtswidrigen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen blieben weiterhin straflos. Der Zugang zu sauberem Wasser war eingeschränkt. Zwangsräumungen bedrohten die Rechte ganzer Gemeinschaften. Mädchen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) waren starken Repressionen ausgesetzt. Ihre Rechte wurden durch mehrere Gesetzentwürfe bedroht.

Hintergrund

Der Missbrauch des Strafrechts  gegenüber dem Präsidenten und Vizepräsidenten sowie anderen wichtigen Akteur*innen bei den Wahlen im Jahr 2023 wurde fortgesetzt, wodurch die institutionelle Ordnung und die Rechtsstaatlichkeit weiter gefährdet wurden.

Im Februar startete die Regierung den „Return Home Plan“, um Menschen zu unterstützen, die nach Guatemala zurückgeführt oder abgeschoben wurden. Das guatemaltekische Migrationsinstitut berichtete, dass im Laufe des Jahres mehr als 55.000 Menschen aus den USA und Mexiko zurückgeführt worden seien.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Im März erfolgte durch richterliche Anordnung die erneute Verhaftung des Journalisten Jose Rubén Zamora, obwohl im gerichtlichen Verfahren zahlreiche Unregelmäßigkeiten aufgetreten waren[1]. Am Jahresende befand er sich weiterhin in willkürlicher Haft.

Die Staatsanwaltschaft klagte drei Indigene Führungspersonen wegen „Terrorismus“, „Verschwörung“ und „Behinderung der Justiz“ an, weil sie an den friedlichen Massenprotesten im Oktober 2023 zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit teilgenommen hatten. Am Jahresende befanden sich zwei dieser Personen – Héctor Chaclán und Luis Pacheco – seit mehr als acht Monaten in Untersuchungshaft. Ihnen wurden in einem fairen Gerichtsverfahren wesentliche garantierte Rechte vorenthalten. Der dritte, Esteban Toc, stand unter Hausarrest.

Lehrkräfte, Studierende und Menschenrechtsverteidiger*innen, denen die Teilnahme an Protesten und die Besetzung der staatlichen Universität von San Carlos zwischen 2022 und 2023 vorgeworfen wurde, wurden weiterhin kriminalisiert.

Recht auf ein faires Verfahren

Im Mai äußerte die UN-Sonderberichterstatterin für die Unabhängigkeit von Richter*innen und Rechtsanwält*innen nach einem Besuch im Land ihre Besorgnis über den unzulässigen Einfluss „parteiischer Akteure und privater Interessen“ auf richterliche Ernennungen. Sie prangerte zudem die Praxis der Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft und Mitglieder der Justiz an. Diese Kriminalisierung richtet sich gegen Menschen, die sich gegen die Straflosigkeit und Korruption, für die Verteidigung der Menschenrechte oder gegen Machtmissbrauch  einsetzen.

Im Juli wurde der ehemalige Antikorruptionsstaatsanwalt Stuardo Campo vom Vorwurf der „Pflichtverletzung“ im Fall Alfa Siete freigesprochen. Am Jahresende standen ihm zwei weitere Verfahren bevor und er befand sich seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft. Im August entschied ein Richter nach monatelangen ungerechtfertigten Verzögerungen, dass Claudia González – eine ehemalige Mitarbeiterin der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala – wegen des mutmaßlichen Vergehens der „Pflichtverletzung“ vor Gericht gestellt werden sollte, obwohl sie nie eine Amtsträgerin gewesen war.

Menschenrechtsverteidiger*innen

Menschenrechtsverteidiger*innen waren Gewalt und Kriminalisierung ausgesetzt. Im August wurde Leocadio Juracán, Vorsitzender des Bauernkomitees von Altiplano, wegen Verbrechen festgenommen, die er angeblich während einer Zwangsräumung im Departement Izabal begangen haben soll. Zwischen Januar und September verzeichnete die lokale Organisation „Einheit zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern in Guatemala“  (Unidad de Protección a Defensoras y Defensores de Derechos Humanos  Guatemala  UDEFEGUA)  mindestens 4.520 Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen.

Im November verabschiedete die Regierung die Nationale Strategie zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen. Guatemala hatte das Escazú-Abkommen (das regionale Abkommen über Informationszugang, öffentliche Beteiligung und Einlegen von Rechtsmitteln in Umweltfragen in Lateinamerika und der Karibik) noch immer nicht ratifiziert.

Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen

Der jahrelang flüchtige Rubén Morales García wurde festgenommen und wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an der Ermordung von Erzbischof Juan José Gerardi im Jahr 1998 vor Gericht gestellt. Der ehemalige Oberst Edgar Rolando Hernández Méndez wurde im Fall „Diario Militar“ wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwerer Vergewaltigung angeklagt.

Im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt (1960–1996) wurden allerdings kaum Fortschritte erzielt; hier bestand nach wie vor Straflosigkeit. Das Gerichtsurteil, das einem wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen im Fall Molina Theissen verurteilten hochrangigen Militäroffizier Hausarrest gewährte, stellte einen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards dar.

Guatemala hatte das Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag von 2023 über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und anderen internationalen Verbrechen noch nicht unterzeichnet oder ratifiziert.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Laut Human Rights Watch war der Zugang zu sauberem Wasser und angemessener Sanitärversorgung äußerst ungleich verteilt, wobei Indigene Gemeinschaften unverhältnismäßig stark betroffen waren. Für das geplante Wassergesetz leitete die Regierung im Mai eine Konsultation mit breiter Beteiligung der Bevölkerung ein.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Nach einem Besuch im Land forderte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessenen Wohnraum die Behörden nachdrücklich auf, die weit verbreitete Praxis gewaltsamer Zwangsräumungen Indigener und bäuerlicher Gemeinschaften zu beenden und Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte umzusetzen.

Für marginalisierte Gruppen wie z.B. Gewaltopfer verschlechterte sich der Zugang zu Gesundheitsdiensten nach Aussetzung der US-Hilfe für Guatemala deutlich.[2]

Geschlechtsspezifische Gewalt

Laut der Beobachtungsstelle für sexuelle und reproduktive Gesundheit unterließen es die Behörden, die Rechte von Mädchen zu garantieren, die einem hohen Maß an sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Im Juni stellte der UN-Menschenrechtsausschuss fest, dass Guatemala die Rechte eines 14-jährigen Mädchens verletzt hatte, das nach einer Vergewaltigung gezwungen worden, die Schwangerschaft fortzusetzen.

UN-Expert*innen äußerten Besorgnis über die Gesetzentwürfe 6453, 6473 und 6575, die die Rechte von Frauen und Mädchen, lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) und denjenigen gefährden, die deren Rechte verteidigen, darunter das Recht auf Nichtdiskriminierung sowie auf sexuelle und reproduktive Gesundheit.

Die Menschenrechtsbeobachtungsstelle für die Überwachung von Fällen von Gewalt, die offensichtlich durch sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität motiviert sind, verzeichnete im Laufe des Jahres mindestens 29 Morde an lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+). Die gleichgeschlechtliche Ehe blieb verboten.

[1] “Guatemala: Amnesty International condemns the return to prison of journalist Jose Rubén Zamora”, 12 March

[2] USA: Lives at Risk: Chaotic and Abrupt Cuts to Foreign Aid Put Millions of Lives at Risk, 29 May