Italienische Republik
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Italy |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Italien |
| Vorheriger Bericht | Italien 2024 |
Die Haftbedingungen und die Behandlung von Inhaftierten, sowohl in Gefängnissen als auch in Abschiebehaftanstalten, gaben Anlass zu Besorgnis hinsichtlich Folter und anderer Misshandlungen. Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen blieb auf hohem Niveau. Ein drakonisches Gesetz wurde erlassen, das die Freiheit der friedlichen Versammlung unangemessen einschränkte. Journalist*innen waren Drohungen, Angriffen und Überwachung ausgesetzt. Hindernisse beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bestanden weiterhin. Die Versuche der Regierung, Asylanträge extraterritorial in Albanien zu bearbeiten, wurden von den Gerichten blockiert. Die Zusammenarbeit mit Libyen und Tunesien im Bereich Migration wurde trotz nachweislich schwerer Menschenrechtsverletzungen fortgesetzt. Italien weigerte sich, einen libyschen Staatsangehörigen, der aufgrund eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) festgenommen worden war, an diesen auszuhändigen. Fast 6 Millionen Menschen lebten in Armut. Der vom Menschen verursachte Klimawandel forderte Tausende von Todesopfern.
Folter und andere Misshandlungen
Inhaftierte litten unter den Verhältnissen in überfüllten Einrichtungen, die nicht den Standards entsprachen. Die Zahl der Todesfälle in Haft blieb hoch.
In Rückführungszentren für Migrant*innen wurden Menschen weiterhin in kahlen Zellen festgehalten, ohne Zugang zu sinnvoller Beschäftigung. Im Juli stellte das Verfassungsgericht fest, dass die Inhaftierung von Migrant*innen gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoße, und verwies dabei auf das anhaltende Versäumnis des Parlaments, einen Rechtsrahmen zu schaffen.
Eine Untersuchung zu Folter und anderer Misshandlung von 33 Jungen in einer Jugendstrafanstalt in Mailand zwischen 2021 und 2024 wurde fortgesetzt. Im August wurde bekannt, dass gegen 42 Personen ermittelt wurde, darunter Leiter*innen und medizinisches Personal.
Im Juni entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Italien in einem Fall von Misshandlung in Polizeigewahrsam aus dem Jahr 2001 gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen habe und dass die Ermittlungen unzureichend gewesen seien. Obwohl 31 Beamt*innen angeklagt wurden, wurden viele Strafverfahren eingestellt, da die Verjährungsfrist abgelaufen war.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen blieb hoch. Bis zum Jahresende wurden 85 Frauen bei Vorfällen häuslicher Gewalt getötet , darunter 62 Frauen, die von ihren Partnern oder ehemaligen Partnern getötet worden waren.
Im November scheiterte im Parlament ein Gesetzentwurf, der eine auf Einwilligung basierende Definition von Vergewaltigung eingeführt hätte.
Freiheit der friedlichen Versammlung
Im Juni verabschiedete Gesetze führten neue Straftatbestände und härtere Strafen ein, um zivilen Ungehorsam und Proteste unverhältnismäßig einzuschränken, darunter „passiven Widerstand“ in Gefängnissen und Abschiebehaftanstalten.[1] UN-Sonderberichterstatter*innen kritisierten die Entscheidung der Regierung, parlamentarische Verfahren zu umgehen, um eine Überprüfung von Bestimmungen zu vermeiden, die nicht im Einklang mit dem Völkerrecht stehen.
Es bestanden weiterhin Bedenken hinsichtlich der Anwendung übermäßiger und unnötiger Gewalt durch die Polizei gegen friedliche Demonstrant*innen. Die Behörden missbrauchten weiterhin administrative Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit, um friedlich Demonstrierende zu bestrafen. Im Oktober wurde mehreren friedlichen Demonstrant*innen, die in Udine gegen den Völkermord in Gaza protestiert hatten, für längere Zeit der Zutritt zur Stadt untersagt.
Meinungsfreiheit
Journalist*innen waren weiterhin Einschüchterungen, Drohungen und Angriffen ausgesetzt. Im Oktober explodierte eine Bombe unter dem Auto eines Journalisten, verursachte jedoch keine Verletzungen. Die Ermittlungen dauerten zum Jahresende noch an.
Schikanöse Klagen von Beamt*innen und Politiker*innen gegen Journalist*innen, unter anderem wegen angeblicher Verleumdung, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Verleumdung blieb weiterhin strafbar.
Die Spyware „Graphite“ von Paragon wurde unrechtmäßig eingesetzt, um Menschenrechtsverteidiger*innen und mindestens zwei Journalist*innen auszuspionieren. Im Juni bestätigte ein parlamentarischer Ausschuss, dass die italienischen Geheimdienste diese Spyware unter Berufung auf die nationale Sicherheit zur Überwachung von Aktivist*innen nutzten. Die Regierung reagierte jedoch nicht auf glaubwürdige Vorwürfe, denen zufolge auch Journalist*innen unrechtmäßig ausspioniert worden seien.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Die Behörden versäumten es weiterhin, den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten im Hinblick auf eine große Zahl medizinischer Fachkräfte, die sich weigerten, solche Dienste anzubieten.[2]
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Mindestens 1.195 Menschen starben auf See entlang der zentralen Mittelmeerroute bei dem Versuch, Italien zu erreichen. Mehrere Schiffbrüche ereigneten sich direkt vor den italienischen Hoheitsgewässern. Rettungs-NGOs kritisierten die verspätete Reaktion der italienischen Behörden auf ihre Notrufe wegen in Seenot geratener Boote, wodurch Menschenleben gefährdet wurden.
Im Juli wurden sechs Beamt*innen der Zollpolizei und der Küstenwache angeklagt, weil sie im Februar 2023 einen Schiffbruch in der Nähe von Steccato di Cutro (Kalabrien) nicht verhindert hatten, bei dem mindestens 94 Menschen – überwiegend aus Afghanistan – in italienischen Gewässern ertranken.
Im März entschied der Kassationsgerichtshof, dass die Regierung diejenigen entschädigen müsse, die 2018 auf See gerettet und 10 Tage lang unrechtmäßig an Bord des italienischen Küstenwachschiffs Diciotti festgehalten worden waren, nachdem der damalige Innenminister ihre Ausschiffung in Sizilien verhindert hatte.
Die Regierung behinderte weiterhin die Bemühungen von Menschenrechtsverteidiger*innen, Menschen auf See zu retten. Sie wies NGO-Schiffen weit entfernte Ausschiffungshäfen zu und beschlagnahmte zudem NGO-Schiffe und -Flugzeuge, wodurch sich das Risiko erhöhte, dass Menschen bei dem Versuch, Italien zu erreichen, ertrinken.
Im Oktober stand ein Prozess gegen sechs Mitglieder der NGO Mediterranea Saving Humans in Ragusa auf Sizilien an. Ihnen wurde Beihilfe zu irregulärer Migration in schwerer Form vorgeworfen, weil sie im Jahr 2020 27 Schiffbrüchige an Bord ihres Schiffes genommen und anschließend in Sizilien an Land gebracht hatten. Die Überlebenden, darunter ein Kind und eine schwangere Frau, waren von einem dänischen Öltanker auf Anweisung der maltesischen Behörden gerettet worden, welche ihnen aber anschließend fast sechs Wochen lang die Ausschiffung verweigerten.
Zusammenarbeit mit Albanien
Im März weitete Italien die Nutzung seiner Migrationshaftanstalten in Albanien aus, um auch Personen aufzunehmen, denen eine Ausweisungsverfügung zugestellt worden war und die sich bereits in Italien in Migrationshaft befanden.Ursprünglich sollten in diesen Zentren in Albanien Asylsuchende inhaftiert werden, die in internationalen Gewässern abgefangen würden und vermutlich aus Ländern stammten, die von Italien als „sicher“ eingestuft werden. Dagegen waren weiterhin Klagen bei Gerichten anhängig. Im August entschied der Europäische Gerichtshof, die Anwendung des Konzepts des „sicheren Herkunftslandes“ müsse durch zuständige Gerichte überprüfbar sein, was Italiens Rechtsrahmen für die Bearbeitung solcher Anträge die Grundlage entzog.
Ebenfalls im August ordnete ein Gericht in Rom die dringende Freilassung eines in Albanien inhaftierten Mannes an, weil die dortigen Regelungen das Recht auf Gesundheit nicht garantierten.
Einige ägyptische Staatsangehörige wurden von italienischen Beamt*innen gewaltsam aus Albanien nach Ägypten zurückgeführt, ohne dass ein solches Vorgehen im Abkommen Italiens mit Albanien oder in anderen Rechtsvorschriften vorgesehen ist..
Nach Kontrollbesuchen kritisierten Anwält*innen, Abgeordnete und Ombudsleute aus der Region Latium und Rom den unzureichenden Zugang der Inhaftierten in den Zentren in Albanien zu medizinischer Versorgung, Rechtsbeistand und anderen Rechten. Das Innenministerium verwehrte Amnesty International den Zugang zu den Zentren unter Berufung auf „Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“.
Zusammenarbeit mit Libyen
Italien unterstützte die libyschen Behörden weiterhin dabei, Menschen daran zu hindern, Europa zu erreichen, unter anderem durch die Bestätigung der Absichtserklärung zur Zusammenarbeit mit Libyen im November. Dies geschah trotz nachweislich weit verbreiteter, schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen gegen Flüchtlinge und Migrant*innen in Libyen und trotz des anhaltenden Versagens der libyschen Behörden, Such- und Rettungsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht zu gewährleisten.
Bei zwei Vorfällen im August und September eröffnete die libysche Küstenwache in internationalen Gewässern das Feuer auf NGO-Rettungsschiffe und gefährdete damit das Leben der Besatzungsmitglieder und der geretteten Menschen. Die Angriffe wurden von Schiffen aus durchgeführt, die Italien im Rahmen von EU-finanzierten Programmen an Libyen übergeben hatte.
Zusammenarbeit mit Tunesien
Italien arbeitete auch weiterhin mit Tunesien zusammen, um dort Flüchtlinge und Migrant*innen abzufangen und an Land zu bringen, obwohl es Hinweise darauf gab, dass ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Im Januar versäumte es Italien, Osama Elmasry Njeem, einen libyschen Beamten, der wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt war, an den IStGH auszuliefern. Obwohl die italienische Polizei ihn aufgrund eines Haftbefehls des IStGH festgenommen hatte, wurde er anschließend freigelassen und von Italien nach Libyen zurückgeschickt. Im Oktober stellte der IStGH fest, dass Italien seinen Verpflichtungen aus dem Römischen Statut nicht nachkomme, verschob jedoch eine Entscheidung über weitere Maßnahmen.
Der UN-Menschenrechtsrat kritisierte Italien dafür, trotz früherer Zusagen keine nationale Menschenrechtsinstitution eingerichtet zu haben.[3]
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Im Oktober berichtete das Nationale Institut für Statistik, dass im Jahr 2024 5,7 Millionen Menschen in absoluter Armut lebten. Mehr als 30 % der Familien mit mindestens einem ausländischen Familienmitglied fielen in diese Kategorie.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Im September gaben Wissenschaftler*innen aus Großbritannien bekannt, dass der Klimawandel zwischen Juni und August in Italien 4.597 hitzebedingte Todesfälle verursacht habe.
Italien fiel im globalen Klimaschutz-Index (Climate Change Performance Index) um drei Plätze auf Rang 46 zurück, da sein Nationaler Energie- und Klimaplan nicht ambitioniert genug sei und „im Widerspruch zu Italiens Verpflichtungen im Rahmen der EU und des Pariser Abkommens“ stehe.
Unverantwortliche Waffenlieferungen
Italien lieferte weiterhin Waffen an Israel im Rahmen von Lizenzen, die vor dem 7. Oktober 2023 erteilt worden waren. Es versäumte es zudem, zu verhindern, dass Lieferungen aus anderen Ländern – deren Endziel Berichten zufolge Israel war – durch Italien transportiert wurden, darunter eine Ladung Sprengstoff, die im Juni vom Hafen von Ravenna aus verschifft wurde.
[1] “Italy: Draconian new law criminalizing peaceful protest while expanding police powers must be rejected”, 31 May
[2] Europe: When Rights Aren’t Real for All: The Struggle for Abortion Access in Europe, 6 November
[3] “Italy: Oral Statement: Item 6: Consideration of UPR reports: UN Human Rights Council 59th session 16 June-9 July”, 30 June