Haschemitisches Königreich Jordanien
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Jordan |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Jordanien |
| Vorheriger Bericht | Jordanien 2024 |
Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und das Versammlungsfreiheit ein. Aktivist*innen und Kritiker*innen waren willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung ausgesetzt. Frauen und Mädchen waren weiterhin Diskriminierung in Recht und Praxis ausgesetzt. Flüchtlinge und Asylsuchende litten unter sich verschlechternden Lebensbedingungen, die durch Mittelkürzungen noch verschärft wurden. Eine gravierende Wasserknappheit beeinträchtigte den Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten zusätzlich.
Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Die Behörden schränkten die Meinungsäußerung online und offline willkürlich ein. Im April verhafteten Sicherheitskräfte den Aktivisten Adnan Abou Arkoub, weil er bei einer Pro-Gaza-Demonstration Parolen skandiert hatte. Er wurde mehr als fünf Monate lang in Verwaltungshaft genommen, ohne dass formell Anklage gegen ihn erhoben wurde.
Im Mai sperrte die jordanische Medienkommission, eine für die Regulierung der Medien zuständige staatliche Behörde, zwölf lokale und ausländische Medienwebsites wegen „Verbreitung von Mediengift und Angriffen auf Jordanien und seine nationalen Symbole“.
Im September bestätigte das Staatssicherheitsgericht die Verurteilung und die fünfjährige Haftstrafe gegen den politischen Aktivisten Ayman Sanduka wegen eines an den König gerichteten Facebook-Posts, in dem er Jordaniens Beziehungen zu Israel kritisiert hatte. Er war wegen „Anstiftung zum Widerstand gegen das politische Regime“ verurteilt worden.
Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest, die gegen die Regierungspolitik gegenüber Israel protestierten, und untersagten mehrere geplante Demonstrationen.
Vereinigungsfreiheit
Zivilgesellschaftliche Organisationen sahen sich weiterhin mit umfangreichen Einschränkungen konfrontiert, darunter einer Registrierungspflicht, der vorherigen Genehmigung durch die Regierung und einer strengen Kontrolle ausländischer Finanzmittel.
Im April verkündete Jordanien ein Verbot der Aktivitäten der aufgelösten Muslimbruderschaft (einer islamistischen Vereinigung) sowie die Schließung ihrer Büros und die Beschlagnahmung ihres Vermögens.
Willkürliche Inhaftierung
Tausende Menschen befanden sich weiterhin ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in willkürlicher Verwaltungshaft, da lokale Gouverneure sich weiterhin auf das Gesetz zur Verbrechensverhütung von 1954 beriefen, um jeden festzunehmen, der als „Gefahr für das Volk“ eingestuft wurde. Die Inhaftierten hatten keinen Zugang zu einem Gericht, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten.
Im Juli wurde die Aktivistin Bushra al-Absi für 12 Tage in Verwaltungshaft genommen. Ihr wurden keine Anklagepunkte mitgeteilt, doch während der Vernehmung wurde sie zu Kontakten mit Gruppen befragt, die Solidaritätsproteste für Gaza organisierten. Sie berichtete Amnesty International, dass sie misshandelt worden sei, unter anderem durch Einzelhaft als Strafe für ihren Hungerstreik.
Rechte von Frauen und Mädchen
Frauen waren weiterhin Diskriminierung in Recht und Praxis ausgesetzt, unter anderem in Fragen der Ehe, Scheidung und des Sorgerechts. Sie unterlagen zudem in bestimmten Personenstands- und Verwaltungsangelegenheiten der Vormundschaft durch einen Mann, was ihre Autonomie einschränkte.
Im März verabschiedete das Unterhaus des Parlaments wesentliche Änderungen des Arbeitsgesetzes, darunter die Verlängerung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs von 10 Wochen auf 90 aufeinanderfolgende Tage. Die Änderungen verbieten zudem die Entlassung schwangerer Arbeitnehmerinnen in jedem Stadium der Schwangerschaft und ersetzen damit die bisherige Regelung, die Frauen erst ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat schützte. Der Gesetzentwurf musste noch vom Oberhaus gebilligt und vom König ratifiziert werden, bevor er in Kraft treten konnte.
Frauen waren in Regierungsämtern aufgrund restriktiver Geschlechternormen und systemischer Ungleichheiten weiterhin unterrepräsentiert. Laut dem Global Gender Gap Report (Globaler Bericht über Geschlechter-Ungleichheit) von 2025 bestanden weiterhin strukturelle Ungleichheiten, u.a. waren Männer fast viermal so häufig erwerbstätig wie Frauen.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Von Dezember 2024 bis Mai 2025 kehrten laut UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, etwa 75.500 syrische Flüchtlinge aus Jordanien nach Syrien zurück.
Im August beherbergte Jordanien laut UNHCR rund 506.000 Flüchtlinge und Asylsuchende, die Mehrheit davon aus Syrien, aber auch aus dem Irak, dem Jemen, dem Sudan und anderen Ländern. Jordanien beherbergte über 2,39 Millionen palästinensische Flüchtlinge, die bei der UN-Hilfsorganisation für palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) registriert waren. Die Mehrheit dieser Flüchtlinge lebte seit langem im Land.
Kürzungen der Finanzmittel, darunter auch Kürzungen der Finanzhilfen aus den USA, hatten schwerwiegende Auswirkungen auf die Flüchtlingshilfe und führten zur Einschränkung oder Aussetzung wichtiger Programme, wie der medizinischen Grundversorgung, der Bildung und des Schutzes. Nach Angaben des UNHCR drohte rund 43.000 Flüchtlingen der Verlust des Zugangs zur medizinischen Grundversorgung und zu Geldleistungen.335.000 Frauen im gebärfähigen Alter liefen Gefahr, keine grundlegenden Gesundheitsleistungen für Mütter zu erhalten.
Im Januar stieg der nationale monatliche Mindestlohn von 260 JOD auf 290 JOD (etwa 317 bzw. 353 Euro). Diese Erhöhung galt jedoch nicht für bestimmte Gruppen, darunter Hausangestellte mit Migrationshintergrund sowie Beschäftigte im Bekleidungs- und Exportsektor, von denen die Mehrheit Migrant*innen waren. Der Mindestlohn für Wanderarbeiter*innen blieb im Rahmen einer separaten Branchenvereinbarung niedriger.
Recht auf Wasser
Jordanien war weiterhin mit einer der weltweit schlimmsten Wasserkrisen konfrontiert. Die Verfügbarkeit von Wasser pro Person sank auf etwa 60 m³ pro Jahr – weit unter die Schwelle für „absolute Knappheit“ von 500 m³ pro Jahr –, was das Recht auf Wasser, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard untergrub und ländliche Gemeinden, Flüchtlinge und Haushalte mit niedrigem Einkommen unverhältnismäßig stark traf. Wissenschaftlichen Studien zufolge werden sich Dürren aufgrund des Klimawandels voraussichtlich verschärfen.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Laut Weltbank gelang es Jordanien, seinen Verbrauch an teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen – starken Treibhausgasen – durch ein von der Weltbank unterstütztes Projekt zum schrittweisen Ausstieg in der Industrie um 87 % zu senken.