Kuwait 2025

Staat Kuwait

Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Kuwait
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Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf friedliche Versammlung ein und ließen ihre Kritiker*innen willkürlich festnehmen und inhaftieren. Die einheimische staatenlose Bevölkerung (Bidun) wurde weiterhin systematisch diskriminiert, ebenso Frauen und Mädchen. Zehntausenden Menschen, vor allem Frauen, wurde die kuwaitische Staatsangehörigkeit entzogen. Wanderarbeiter*innen erlitten Misshandlungen, und massenhafte summarische Abschiebungen. Die Behörden behielten die Todesstrafe bei und vollstreckten Hinrichtungen.

Hintergrund

Das Parlament blieb suspendiert. Infolgedessen wurden Gesetzesänderungen per Dekret der Exekutive ohne parlamentarische Kontrolle eingeführt.

Im September nahm der UN-Menschenrechtsrat das Ergebnis der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) Kuwaits an. Kuwait erhielt 290 Empfehlungen; es akzeptierte 206, nahm vier teilweise an und nahm 80 zur Kenntnis. Es lehnte Empfehlungen zum Schutz der Meinungsfreiheit, zur Verringerung der Staatenlosigkeit, zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen, zur Wahrung der Rechte von Wanderarbeiter*innen und zur Abschaffung der Todesstrafe ab.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ein.

Das Strafgesetzbuch und das Gesetz gegen Cyberkriminalität stellten Äußerungen unter Strafe, die als „beleidigend“ gegenüber der Religion, dem Emir und/oder ausländischen Staatsoberhäuptern angesehen wurden.

Das Gesetz über öffentliche Versammlungen stellte öffentliche Versammlungen von mehr als 20 Personen ohne Genehmigung unter Strafe. Nicht-Kuwaiter*innen war die Teilnahme an Versammlungen unter bestimmten Umständen untersagt.

Die Behörden betrieben grenzüberschreitende Repression, indem sie sich mit ausländischen Regierungen abstimmten, um regimekritische Blogger nach Kuwait ausliefern zu lassen. Salman al-Khalidi und Mesaed Al-Musaileem wurden aus dem Irak bzw. aus Malaysia abgeschoben. Sie wurden in Kuwait inhaftiert, wo sie wegen Social-Media-Beiträgen, die als kritisch gegenüber den Behörden Kuwaits und Saudi-Arabiens angesehen wurden, mehrere Haftstrafen erhielten. Mesaed Al-Musaileem wurde zudem strafrechtlich verfolgt, weil er zu Protesten in Kuwait aufgerufen hatte.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Im April wurden ehemalige Abgeordnete wegen öffentlicher Kritik an den Behörden zu Haftstrafen verurteilt, darunter wegen „Beleidigung“ des Emirs. Sie hatten gefordert, die Suspendierung des Parlaments und die Verletzung der Meinungsfreiheit zu beenden. Zu ihnen gehörten Anwar Al-Fikr, Hamad Al-Olayan, Hussain Al-Qallaf, Mesaed Al-Quraifah und Walid Al-Tabtabaei, die jeweils zu Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren verurteilt wurden.

Die Behörden erhoben zudem Strafanzeige gegen den ehemaligen stellvertretenden Parlamentspräsidenten Mohammed Al-Mutair wegen „Beleidigung“ des Emirs in einem öffentlichen Seminar und froren sein gesamtes Vermögen ein.

Im Juli verurteilte ein Strafgericht den Menschenrechtsverteidiger Mohammed Al-Barghash, ein Angehöriger der Bidun-Minderheit, zu drei Jahren Haft, weil er die diskriminierende Anti-Bidun-Politik der Behörden kritisiert hatte.

Rechte von Migrant*innen

Im Januar trat das Ausländeraufenthaltsgesetz in Kraft, ein Gesetzesdekret, das die Einreise und den Aufenthalt von Migrant*innen regelt. Das Gesetz räumte Arbeitgebern und Behörden weitreichende Befugnisse ein, wodurch die Migrant*innen stärker von ihnen abhängig und anfälliger für Ausbeutung wurden. Artikel 19 des Gesetzes verbietet Migrant*innen, ohne die Erlaubnis ihres ursprünglichen Arbeitgebers oder die Genehmigung des Innenministeriums für irgendeine Einrichtung zu arbeiten. Artikel 20 räumt dem Innenministerium weitreichende Befugnisse ein, Migrant*innen aus vagen Gründen wie „öffentliches Interesse, Sicherheit oder Sittlichkeit“ ohne gerichtliche Kontrolle oder das Recht auf Berufung abzuschieben.

Tausende von Migrant*innen wurden festgenommen und summarisch abgeschoben, entweder im Rahmen von Gerichtsverfahren oder aufgrund von Verwaltungsanordnungen des Innenministeriums.

Im Juni führten die Behörden eine Vorschrift ein, wonach ausländische Arbeitnehmer*innen im privaten Sektor vor der Ausreise aus Kuwait eine vom Arbeitgeber genehmigte Ausreisegenehmigung einholen müssen; diese trat am 1. Juli in Kraft. Diese Maßnahme führte ein wesentliches Merkmal des restriktiven Kafala-Systems (Bürgschaftssystem) wieder ein und gewährte Arbeitgebern erhebliche Kontrolle über die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer*innen.

Diskriminierung

Staatenlose (Bidun)

Kuwaitische Bidun wurden systematisch diskriminiert, unter anderem durch die Verweigerung der Staatsbürgerschaft und damit verbundener Rechte wie Wahlrecht und gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Beschäftigung.

Den meisten Bidun-Kindern (sofern sie nicht durch eine Sonderregelung wie einen Vater oder Großvater beim Militär oder bei der Polizei berechtigt waren) blieb der Zugang zu kostenlosen staatlichen Schulen verwehrt; sie wurden auf private Schulen von schlechter Qualität verwiesen, oft auf billige oder subventionierte private Einrichtungen, die überfüllt und unterfinanziert waren und über keine grundlegende Ausstattung verfügten.

Religiöse Minderheiten

Für die schiitische Religionsminderheit wurden Prozessionen im Freien während der heiligen Zeit von Aschura verboten. Im Juli startete das Innenministerium eine Sicherheitskampagne zur Überwachung religiöser Versammlungen im Zusammenhang mit Aschura, die nächtliche Ausgangssperren für Moscheen und eine Begrenzung auf 50 Personen bei privaten Zusammenkünften in Privathäusern vorsah.

Rechte von Frauen und Mädchen

Die Gesetze zum Personenstand benachteiligten Frauen weiterhin in Bezug auf Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft.

Die Behörden entzogen Zehntausenden Menschen die kuwaitische Staatsbürgerschaft, indem sie Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes rückwirkend anwendeten. Von dem Entzug waren vor allem Frauen betroffen, die durch Heirat mit kuwaitischen Männern eingebürgert worden waren; ihnen wurden ihre Rechte entzogen und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen verwehrt. Im September äußerte der UN-Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen und Mädchen tiefe Besorgnis über die erheblichen und unverhältnismäßigen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Frauen.

Im März hob ein Regierungsdekret Artikel 153 des Strafgesetzbuchs auf, der zuvor Männern, die weibliche Verwandte bei sogenannten „Ehrenmorden“ töteten, Strafmilderungen von bis zu drei Jahren Haft oder eine symbolische Geldstrafe gewährte. Nach dem neuen Gesetz werden solche Verbrechen mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe geahndet.

Ebenfalls im März wurden durch Regierungsverordnungen Artikel 26 des Personenstandsgesetzes und Artikel 15 des Jaafari-Personenstandsgesetzes geändert, um das Mindestheiratsalter für alle auf 18 Jahre anzuheben. Das bisherige gesetzliche Heiratsalter betrug 15 Jahre für Mädchen und 17 Jahre für Jungen, doch hatten Richter die Möglichkeit, Ausnahmen zu genehmigen, von denen überwiegend Mädchen betroffen waren.

Todesstrafe

Es wurden neue Todesurteile verhängt und Hinrichtungen vollstreckt, unter anderem wegen Drogendelikten.

Im Dezember trat ein neues Betäubungsmittelgesetz in Kraft, das die Anwendung der Todesstrafe für Drogendelikte beibehielt.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Kuwait, ein bedeutender Produzent fossiler Brennstoffe, gehörte weiterhin zu den Ländern mit den weltweit höchsten Pro-Kopf-Emissionen von Treibhausgasen.

Kuwait erreichte eine Rohölförderkapazität von 3,2 Millionen Barrel pro Tag – den höchsten Stand seit mehr als einem Jahrzehnt. Dies unterstreicht das anhaltende Engagement der Regierung für ihre langfristige Strategie, die Ölförderkapazität bis 2035 auf 4 Millionen Barrel pro Tag zu steigern.