Libanon 2025

Republik Libanon

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Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Lebanon
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Das israelische Militär führte trotz eines Waffenstillstandsabkommens weiterhin Luftangriffe im Libanon durch, und die libanesische Regierung unterließ es, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht konsequent zu ahnden. Israel verursachte zudem unter Verletzung des humanitären Völkerrechts umfangreiche Zerstörungen und Schäden an zivilen Einrichtungen und landwirtschaftlichen Flächen im Südlibanon. Die libanesischen Behörden luden weiterhin Aktivist*innen und Journalist*innen wegen des Straftatsbestands der Verleumdung und anderer vager Vorwürfe vor. Im Parlament wurde dagegen ein Entwurf für ein Mediengesetz vorangetrieben, das die Meinungsfreiheit besser schützen könnte. Die Regierung lieferte den ägyptisch-türkischen Dichter Abdul Rahman Al-Qaradawi an die Vereinigten Arabischen Emirate aus, wo man ihn verschwinden ließ. Nach Jahren des Stillstands kam die Untersuchung der Explosion im Hafen von Beirut im Jahr 2020 endlich voran. Trotz gewisser Verbesserungen fehlte es im Libanon weiterhin an einem umfassenden Sozialversicherungssystem. Ein dem Parlament vorgelegter Änderungsantrag sah vor, das libanesische Staatsangehörigkeitsgesetz so zu ändern, dass auch Kindern libanesischer Frauen die Staatsangehörigkeit verliehen wird. Der Libanon erlebte die schwerste Dürre der letzten Jahre.

Hintergrund

Der Libanon beendete am 9. Januar mit der Wahl des Präsidenten – des Oberbefehlshabers der libanesischen Streitkräfte, Joseph Aoun – und der anschließenden Bildung einer Regierung eine über zweijährige politische Blockade. Am 13. Januar ernannte das Parlament Nawaf Salam zum Premierminister.

Trotz eines im November 2024 geschlossenen Waffenstillstandsabkommens setzte das israelische Militär seine fast täglichen Luftangriffe im Südlibanon und in der Bekaa-Region – sowie gelegentlich an anderen Orten, darunter auch in der Hauptstadt Beirut – fort. Sie richteten sich gegen das, was die Militärs als militärische Stellungen und Angehörige der Hisbollah bezeichneten.

Am 18. Februar kündigte Israel an, seine militärische Präsenz in fünf „strategischen“ Aussichtspunkten im Südlibanon aufrechtzuerhalten und diese vorübergehend zu kontrollieren. Am 27. Februar erklärte der israelische Verteidigungsminister, dass israelische Streitkräfte „auf unbestimmte Zeit“ in einer Pufferzone an der israelisch-libanesischen Grenze verbleiben würden. Im August knüpfte der israelische Ministerpräsident den „schrittweisen Abzug“ israelischer Truppen aus libanesischen Gebieten an die Entwaffnung der Hisbollah.

Nach Angaben des OHCHR, des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, waren seit Inkrafttreten des Waffenstillstands bis zum 1. Oktober bei israelischen Militäroperationen 103 Zivilist*innen im Libanon getötet worden, und 80.000 Menschen waren weiterhin auf der Flucht.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Die Luftangriffe des israelischen Militärs auf den Libanon verursachten im Südlibanon umfangreiche Zerstörungen und Schäden an zivilen Einrichtungen und landwirtschaftlichen Flächen und verstießen damit gegen das humanitäre Völkerrecht.[1]

Zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 26. Januar 2025 wurden mehr als 10.000 Gebäude schwer beschädigt oder vollständig zerstört, darunter Wohnhäuser, Moscheen, Friedhöfe, Straßen, Parks und Fußballplätze. In drei Gemeinden wurden mehr als 70 % aller Gebäude zerstört. Der Großteil der Zerstörungen erfolgte außerhalb aktiver Kampfhandlungen und offensichtlich ohne zwingende militärische Notwendigkeit, wie sie das humanitäre Völkerrecht vorschreibt. Die Zerstörungen hielten auch während der Geltungsdauer einer Waffenstillstandsvereinbarung an.

Im Oktober stellte der UN-Sonderberichterstatter für außergerichtliche Hinrichtungen nach einem Besuch im Libanon fest, dass Israels Angriffe auf Rettungskräfte, Krankenhauspersonal und Journalist:innen im Hinblick auf das humanitäre Völkerrecht ernsthafte Bedenken aufwerfen. Er erklärte gegenüber Journalist:innen, dass der Angriff vom 13. Oktober 2023, bei dem der Reuters-Fotojournalist Issam Abdallah getötet und sechs weitere Journalist:innen verletzt wurden, den Anschein eines Kriegsverbrechens erwecke. Er forderte den Libanon auf, die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) anzuerkennen und innerstaatliche strafrechtliche Ermittlungen zu möglicherwiese rechtswidrigen Todesfällen einzuleiten.

Meinungsfreiheit

Ein im Mai dem parlamentarischen Ausschuss für Justiz und Verwaltung vorgelegter Entwurf für ein Mediengesetz enthielt Fortschritte für die Meinungsfreiheit – insbesondere die Abschaffung der Untersuchungshaft und der Freiheitsstrafen für Meinungsdelikte sowie die Aufhebung von strafrechtlichen Bestimmungen zu Verleumdung und Beleidigung aus dem Strafgesetzbuch und dem Militärstrafrecht. Eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die zur Diskussion standen, drohte jedoch, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu untergraben. Dazu zählten die Wiedereinführung der Untersuchungshaft wegen „Verletzung der Würde oder des Privatlebens von Personen“ sowie pauschale Verbote für Medien, während laufender Gerichtsverfahren Informationen über Beschwerdeführer*innen zu veröffentlichen.

Die libanesischen Behörden luden weiterhin Aktivist*innen und Journalist*innen unter dem Vorwurf der Verleumdung und anderen vagen Anklagepunkten vor, was einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellte. Mehr als 15 Personen wurden vorgeladen, meist aufgrund von Beschwerden prominenter und einflussreicher Persönlichkeiten aus Politik und Finanzwelt.

Am 15. Februar luden Justizbehörden Mitarbeiter*innen der unabhängigen Medienhäuser Daraj Media und Megaphone News vor, nachdem diese Berichte veröffentlicht hatten, in denen Kandidat*innen für das Amt der Zentralbankgouverneur*in und finanzielle Entscheidungen der Regierung kritisiert wurden. Eine Beschwerde, die von drei Anwält*innen in privater Funktion eingereicht wurde, beschuldigte die Medien, „die finanzielle Lage des Staates zu untergraben“ und „das Nationalgefühl zu schwächen“.[2] Im November lud der Staatsanwalt des Kassationsgerichts den Chefredakteur und den Direktor von Megaphone News vor, nachdem im Namen des ehemaligen Leiters des Büros für Cyberkriminalität eine Beschwerde eingereicht worden war.

Im Januar lieferte die libanesische Regierung den ägyptisch-türkischen Dichter Abdul Rahman Al-Qaradawi auf Grundlage eines vom Arabischen Innenministerrat erlassenen Haftbefehls an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aus – trotz der Bedenken von Menschenrechtsorganisationen, dass die Auslieferung ihn der Gefahr schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen aussetzen könnte.[3] Während eines Besuchs in Syrien im Dezember 2024 hatte Abdul Rahman Al-Qaradawi sich in der Umayyaden-Moschee in Damaskus gefilmt und dabei die Behörden der VAE, Saudi-Arabiens und Ägyptens kritisiert. Am 28. Dezember 2024 wurde er von der libanesischen Sicherheitspolizei festgenommen. Nach seiner Ankunft in den VAE wurde er gewaltsam verschleppt. Sein Verbleib war zum Jahresende weiterhin unbekannt (siehe Länderkapitel zu den Vereinigten Arabischen Emiraten).

Folter und andere Misshandlungen

Seit dem Inkrafttreten des Anti-Folter-Gesetzes (Gesetz Nr. 65/2017) im Jahr 2017 hat Amnesty International Dutzende von Beschwerden dokumentiert, die auf der Grundlage dieses Gesetzes eingereicht wurden, jedoch nicht wirksam untersucht wurden und nie vor Gericht kamen.

Der Staatsschura-Rat (Conseil d’État), das höchste Verwaltungsgericht des Libanon, verurteilte die Regierung dazu, dem Schauspieler Ziad Itani eine Entschädigung in Höhe von 480 Millionen LBP (etwa 5.360 US-Dollar) zu zahlen, da die Behörden es unterlassen hatten, dieFolter und andere Misshandlungen, die er den Behörden vorwarf, zu untersagen, zu verhindern und angemessen zu untersuchen. In dieser Entscheidung des Rates, die am 5. Dezember 2024 erging und am 10. März 2025 veröffentlicht wurde, räumte der Rat ein, dass der Staat es versäumt hatte, Folterhandlungen zu verbieten, die Unschuldsvermutung zu wahren sowie die notwendigen Ermittlungen und Strafverfolgungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Täter*innen von Folter und anderer Misshandlung zur Rechenschaft gezogen werden. Bis zum Jahresende hatte Ziad Itani die gerichtlich angeordnete Entschädigung noch nicht erhalten.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Fünf Jahre nach der Explosion im Hafen von Beirut, bei der mindestens 236 Menschen ums Leben kamen und mehr als 7.000 verletzt wurden, sind die Behörden den Opfern und ihren Familien noch immer Wahrheit und Gerechtigkeit schuldig geblieben.

Im Februar nahm Richter Tarek Bitar nach einer zweijährigen Unterbrechung die Ermittlungen wieder auf, indem er weitere Mitarbeiter*innen und Beamt*innen vorlud, die in die Explosion verwickelt waren. Im März hob Staatsanwalt Jamal Hajjar die von seinem Vorgänger verhängten Maßnahmen auf, die die Ermittlungen faktisch zum Erliegen gebracht hatten. Einige der Vorgeladenen – darunter der ehemalige Premierminister Hassan Diab, Generalmajor Abbas Ibrahim und Generalmajor Tony Saliba – folgten der Vorladung und erschienen zur Befragung. Andere Beamt*innen jedoch – darunter die beiden Abgeordneten Ali Hassan Khalil und Ghazi Zaaiter sowie der ehemalige Staatsanwalt – behinderten die Ermittlungen weiterhin, indem sie ablehnten, sich der Befragung zu unterziehen.

Die Regierung versäumte es, die Verantwortlichen für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Konflikts mit Israel begangen wurden, zur Rechenschaft zu ziehen. Sie räumte dem IStGH keine Zuständigkeit ein, Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts, die auf libanesischem Gebiet begangen wurden, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen sowie das Recht der Opfer auf Wiedergutmachung zu gewährleisten.

Amnesty International dokumentierte wiederholte Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch das israelische Militär im Libanon zwischen 2023 und 2025, darunter Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und Fahrzeuge in Beirut und im Südlibanon.[4] Amnesty International protokollierte zudem zahlreiche Luftangriffe, bei denen Zivilist*innen, darunter auch Kinder, getötet und zivile Einrichtungen zerstört wurden.

Recht auf soziale Sicherheit

Trotz begrenzter Reformen war der Libanon nach wie vor weit von einem flächendeckenden sozialen Sicherungssystem entfernt. Nach der Wirtschaftskrise von 2019 hatten viele Familien mit Kindern, ältere Menschen und Erwerbsunfähige weiterhin keinen Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung und einer grundlegenden Einkommenssicherung.

Im Juni kündigte der Nationale Sozialversicherungsfonds eine Reihe von Änderungen bei den Abfindungen und Familienzulagen an, darunter höhere Arbeitgeberbeiträge und verbesserte Leistungen für Arbeitnehmer*innen, einschließlich erhöhter Familienzulagen. Diese Änderungen traten am 1. Juli in Kraft.

Die Nationale Strategie für soziale Sicherheit stellte bei ihrer Verabschiedung im Jahr 2024 zwar einen großen Fortschritt dar, blieb jedoch weiterhin unterfinanziert und unzureichend umgesetzt und schloss nach wie vor nicht-libanesische Gemeinschaften – darunter Migrant*innen und Flüchtlinge – aus.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauenrechtsgruppen setzten sich weiterhin für ein einheitliches Personenstandsgesetz und Rechte wie das gemeinsame Sorgerecht für Kinder, umfassenden Schutz vor häuslicher Gewalt sowie die Möglichkeit für Frauen ein, ihre Staatsangehörigkeit an ihre Kinder und ausländische Ehepartner weiterzugeben. Nach dem libanesischen Staatsangehörigkeitsgesetz wurde die Staatsangehörigkeit weiterhin in erster Linie über den Vater vererbt.

Am 2. September legte die Abgeordnete Cynthia Zarazir dem Parlament einen Vorschlag zur Änderung von Artikel 1 des libanesischen Staatsangehörigkeitsgesetzes vor, um Kindern libanesischer Frauen die libanesische Staatsangehörigkeit zu gewähren. Sie stellte den Entwurf am 16. Oktober im Rahmen der Kampagne „Meine Staatsangehörigkeit ist ein Recht für mich und meine Familie“ vor, die 1999 von einer Gruppe betroffener Rechtsinhaberinnen gegründet worden war.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Der Libanon beherbergte weiterhin eine große Anzahl von Flüchtlingen, darunter Syrer*innen und Palästinenser*innen. Während Tausende von Syrer*innen nach dem Sturz des ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad im Dezember 2024 in ihre Heimat zurückkehrten, waren laut Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) zum 30. September noch 636.051 syrische Flüchtlinge beim UNHCR im Libanon registriert. Die Regierung schätzte, dass sich noch 1 Million syrische Flüchtlinge im Libanon aufhielten und weitere 120.000 syrische Flüchtlinge nach Dezember 2024 eingetroffen waren – auf der Flucht vor tödlichen Spannungen und Gewalt in den Küsten- und südlichen Regionen Syriens (siehe Länderkapitel zu Syrien).

Das UNHCR teilte mit, dass es aufgrund von Budgetkürzungen seine Aufnahmezentren in den Städten Tripolis, Akkar und Tyros sowie im Bekaa-Gebiet geschlossen habe. Bis Ende September waren lediglich 25 % der vom UNHCR für Programme im Libanon benötigten Mittel eingegangen. Das UNHCR hatte bereits bis Juli die gesamte Unterstützung im Bildungsbereich und in der medizinischen Grundversorgung eingestellt und beendete bis zum 1. Dezember die Unterstützung in der sekundären Gesundheitsversorgung – einschließlich Krankenhausaufenthalten  Schwangerschaftsbetreuung und Notaufnahmen –, wodurch 85.000 Flüchtlinge (davon 40.000, die zuvor Grundversorgung erhielten, und 45.000, die sekundäre Versorgung erhielten) ohne diese Leistungen blieben.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Im August berichtete das UNICEF-Programm für Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) im Libanon, dass das Land die schwerste Dürre der letzten Jahre erlebte, wobei der Winter 2024/25 weniger als 50 % der durchschnittlichen saisonalen Niederschlagsmenge und nur eine minimale Schneedecke gebracht habe. Dies führte zu einem drastischen Rückgang des verfügbaren Oberflächen- und Grundwassers und wirkte sich auf Flüsse, Stauseen, Quellen und Brunnen aus. Eine Studie der Nationalen Behörde für den Litani-Fluss, die den größten Stausee des Libanon verwaltet, ergab, dass der Klimawandel zur Dürre beigetragen hatte.

Am 30. September legte das Umweltministerium seinen dritten nationalen Klimabeitrag (NDC)  vor, in dem sich der Libanon dazu verpflichtete, seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zu einem Business-as-usual-Szenario für 2035 bedingungslos um 22 % und unter der Voraussetzung internationaler Unterstützung um 33 % zu reduzieren. Außerdem verpflichtete sich der Libanon, die Erzeugung erneuerbarer Energien zu steigern, um bis 2035 25 % seines Strombedarfs bedingungslos und 30 % unter bestimmten Voraussetzungen zu decken. Dies stellte eine leichte Anhebung der Klimaschutzziele des Libanon im Vergleich zu seinem ersten NDC aus dem Jahr 2020 dar.

[1] “Lebanon: Israeli military’s deliberate destruction of civilian property and land ‘must be investigated as war crimes’”, 26 August

[2] “Lebanon: Authorities must immediately dismiss complaint against independent media outlets”, 14 April

[3] “Lebanon: Poet Abdul Rahman Al-Qaradawi must not be extradited to Egypt or UAE”, 7 January

[4] “Lebanon: Israeli attacks on health facilities, ambulances and paramedics must be investigated as war crimes”, 5 March