Libyen 2025

Staat Libyen

Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Libya
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Vorheriger Bericht Libyen 2024

Rivalisierende Milizen setzten wahllos großkalibrige Waffen in dicht besiedelten Gebieten ein, was zu zivilen Opfern führte. Bewaffnete Gruppen und Milizen nahmen willkürlich Nutzer*innen sozialer Medien und andere Personen fest, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt hatten. Tausende Menschen befanden sich weiterhin in willkürlicher Haft. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und systematisch. Unter Folter erzwungene „Geständnisse“ wurden online veröffentlicht. Frauen, Mädchen und Angehörige ethnischer Minderheiten waren tief verwurzelter Diskriminierung ausgesetzt. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen wurden willkürlich festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die von der EU unterstützte libysche Küstenwache (LCG) im Westen Libyens und bewaffnete Gruppen im Osten Libyens fingen weiterhin Tausende von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen auf See ab und schickten sie gewaltsam zurück in Haft, wo sie Folter oder anderer Misshandlung sowie sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Die LCG beschoss zwei Rettungsboote von Nichtregierungsorganisationen. Tausende wurden Opfer von summarischen Massenabschiebungen in Nachbarländer. Eine Miliz im Westen Libyens stoppte die Arbeit internationaler Organisationen, die vorher Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen unterstützten. Gerichte verhängten nach unfairen Verfahren Todesurteile; Berichte über Hinrichtungen gab es jedoch nicht. Die Straflosigkeit für Verbrechen nach dem Völkerrecht war in Libyen nach wie vor die Regel, doch zum ersten Mal, seit 2011 die Situation in Libyen vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gebracht wurde, gab es eine Festnahme: ein Verdächtiger wurde im Ausland festgenommen und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen an den Gerichtshof überstellt.

Hintergrund

Libyens rivalisierende Behörden konnten sich nicht auf eine Einheitsregierung einigen. Im August stellte die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) einen Plan für die Abhaltung der lange aufgeschobenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vor.

Im Juli und August kam es in 20 Gemeinden zu Absagen oder der Verschiebung von Wahlen, weil bewaffnete Gruppen sich einmischten; diese Gruppen gehören den selbsternannten Libyschen Arabischen Streitkräften (LAAF) an; sie kontrollieren den Osten und Süden des Landes.

Laut Medienberichten einigten sich die Regierung der Nationalen Einheit (GNU) und die Miliz Deterrence Apparatus for Combating Terrorism and Organized Crime (DACTO), auch bekannt als al-Radaa, im September darauf, die drohende Eskalation der bewaffneten Auseinandersetzungen in der Hauptstadt Tripolis zu verhindern. Al-Radaa behielt weiterhin Einfluss auf den Flughafen Mitiga und hielt zum Jahresende eine unbekannte Anzahl von Gefangenen fest.

Griechische und EU-Beamte forderten eine erneute Zusammenarbeit mit den rivalisierenden libyschen Behörden im Bereich der Migrationskontrolle angesichts einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen, die auf dem Seeweg nach Griechenland gelangten. Am 15. Oktober bestätigte die italienische Abgeordnetenkammer die Verlängerung des italienisch-libyschen Memorandum of Understanding (Vereinbarung über die Beziehungen zwischen Italien und Libyen) zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich um weitere drei Jahre und sicherte damit weiterhin erhebliche materielle und technische Unterstützung für die libysche Küstenwache (LCG) der GNU zu.

Willkürliche Inhaftierung und unfaire Gerichtsverfahren

Nach grob unfairen Gerichtsverfahren oder ohne rechtliche Grundlagen blieben weiterhin Tausende allein aufgrund ihrer Stammes- oder politischen Zugehörigkeit willkürlich in Haft.

Im Juli gab die Staatsanwaltschaft in Tripolis bekannt, dass sie in der ersten Jahreshälfte die Freilassung von 258 Häftlingen angeordnet habe, die al-Radaa willkürlich im Mitiga-Gefängnis in Tripolis festhielt. Am 15. April verurteilte ein Gericht in Tripolis neun libysche Männer, eine libysche Frau und einen Pakistaner zu Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren, u.a. wegen Beleidigung der Religion, Förderung verbotener Gruppen und Befürwortung der Verfassungsänderung. Die Verurteilungen folgten auf ein höchst unfaires Verfahren.[1]

Am 2. November entschied das Verfassungsgericht, das Gesetz Nr. 4 des Repräsentantenhauses aus dem Jahr 2017 verstoße gegen die Verfassung: es sah bei terroristischen Straftaten und Verbrechen gegen den Staat Prozesse vor Militärgerichten auch für Zivilpersonen vor.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren in Gefängnissen und Haftanstalten landesweit weiterhin an der Tagesordnung. Zu den gemeldeten Methoden gehörten Schläge, Elektroschocks, sexuelle Gewalt und Stresspositionen. Milizen und bewaffnete Gruppen veröffentlichten weiterhin unter Folter erzwungene „Geständnisse“ im Internet.

Im Januar zeigten in den sozialen Medien kursierende Videos eine Gruppe von Männern in Tarnuniformen und Zivilkleidung, die Häftlinge im von der LAAF kontrollierten Gefängnis von Gernada, 250 km nordöstlich von Bengasi, folterten und anderweitig misshandelten, darunter durch Schläge mit Eisenstangen. Am 16. Januar kündigte der Militärstaatsanwalt der Libysch-Arabischen Streitkräfte (LAAF) Ermittlungen an, doch im Laufe des Jahres wurden keine weiteren Informationen veröffentlicht. Die Häftlinge in Gernada-Gefängnis wurden weiterhin in überfüllten und schlecht belüfteten Räumen festgehalten und erhielten keine angemessene medizinische Versorgung.

Im Mai tauchten in den sozialen Medien Videos auf, die den Abgeordneten Ibrahim al-Dersi mit nacktem Oberkörper in einem kaum beleuchteten, beengten Raum mit Betonwänden zeigten. Er wies sichtbare Folterspuren auf und trug um seinen Hals eine Metallkette und ein großes Vorhängeschloss. In den Videos flehte er Saddam Haftar um seine Freilassung an. Saddam Haftar ist der de-facto Befehlshaber der bewaffneten Gruppe Tariq Ben Zeyad (TBZ). Seit Ibrahim al-Dersi am 16. Mai 2024 in Bengasi dem Verschwindenlassen zum Opfer fiel, sind sein Schicksal und sein Verbleib unbekannt.

Freiheit der Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Bewaffnete Gruppen und Milizen nahmen Aktivist*innen, Demonstrant*innen, Journalist*innen und Menschen, die Beiträge im Internet veröffentlicht hatten, willkürlich fest und in Haft, nur weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausgeübt hatten.

Am 14. Mai eröffneten der GNU nahestehende Milizen das Feuer auf Demonstrant*innen, um Demonstrationen gegen die Regierung der Nationalen Einheit im Stadtteil Abu Salim und auf dem Märtyrerplatz in Tripolis aufzulösen. Nach Angaben von Libya Crimes Watch wurden bei den Schüssen mindestens drei Personen verletzt.

Rechtswidrige Angriffe

Am 12. Mai verbreitete sich die Nachricht über die Tötung eines der mächtigsten Milizenführer in Tripolis, Abdel Ghana al-Kikli , bekannt als „Gheniwa“. Daraufhin kam es in dicht besiedelten Wohngebieten zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen rivalisierenden Milizen, darunter die der GNU angegliederte Brigade 444, al-Radaa und die Behörde zur Aufrechterhaltung der Stabilität, Stability Support Authority. Bei den Zusammenstößen wurden großkalibrige Waffen, darunter Flugabwehrgeschütze, unsachgemäß und ziellos eingesetzt. Eine in Tripolis ansässige NGO berichtete, dass 53 Zivilpersonen bei den Zusammenstößen ums Leben kamen.

Das Innenministerium gab bekannt, ihm lägen 69 Meldungen von Einwohnern der Stadt Tripolis vor, deren Eigentum, darunter Häuser und Autos, beschädigt worden sei.

Straflosigkeit

Im Mai löste die GNU die Abteilung für Operationen und Justizsicherheit (DOJS) auf und integrierte deren Mitglieder in das Innenministerium, eine individuelle Überprüfung der betreffenden Personen gab es dabei nicht. Es gab von daher keine Möglichkeit, Menschen auszuschließen und zur Rechenschaft zu ziehen, bei denen der begründete Verdacht bestand, dass sie an gut dokumentierten Völkerrechtsverbrechen gegen Libyer*innen, Migrant*innen, Asylsuchende und Flüchtlinge beteiligt waren.

Nach der Entlassung des ehemaligen Leiters der Agentur für innere Sicherheit (ISA), Lotfi al-Harari, im Mai unterließen es die Behörden, Folter und andere nach internationalem Recht strafbare Handlungen zu untersuchen, die mutmaßlich unter seinem Kommando begangen wurden.

Im Juli erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen 172 Mitglieder der Miliz der Behörde zur Aufrechterhaltung der Stabilität (SSA) – die unter dem Kommando von „Gheniwa“ (siehe oben) gestanden hatte – im Zusammenhang mit Fällen von Mord, Folter, Entführung und willkürlicher Verhaftung. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Inhaftierung von 11 Personen an, ging jedoch nicht auf den Status der übrigen Verdächtigen ein.

Einen schon am 10. November 2020 erlassenen Haftbefehl gegen Saif Suleiman Sneidel gab der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zunächst nicht öffentlich bekannt, doch im August 2025 machte der IStGH den Haftbefehl öffentlich. Said Suleiman Sneidel ist Mitglied der „Gruppe 50“, einer bewaffneten Untergruppe der Al-Saiqa-Brigade, die der LAAF angehört. Ihm wird vorgeworfen, in Bengasi oder Umgebung Kriegsverbrechen wie Mord, Folter und Verletzungen der persönlichen Würde begangen zu haben. Er und sieben weitere Libyer, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, waren weiterhin auf freiem Fuß.

Im September verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution zur Verlängerung seiner technischen Hilfe und des Kapazitätsaufbaus in Libyen, die jedoch weit hinter dem von NGOs geforderten Untersuchungs- und Überwachungsmechanismus zurückblieb und somit Gefahr lief, die Straflosigkeit weiter zu verfestigen.

Im November ordnete die Staatsanwaltschaft die Inhaftierung von Osama Njeem an – dem ehemaligen Leiter der DOJS (Abteilung für Operationen und Justizsicherheit) und langjährigen Mitglied der al-Radaa-Miliz – gegen den der IStGH einen Haftbefehl erlassen hatte. Der Haftbefehl wurde aufgrund von Fällen von Folter und anderer grausamer und erniedrigender Behandlung von Häftlingen im Mitiga-Gefängnis sowie einem Todesfall in Haft erlassen. Im Januar hatte Italien Osama Njeem festgenommen, ihn jedoch nicht an den IStGH ausgeliefert und nach Libyen zurückgeschickt. Im Oktober stellte der IStGH fest, dass Italien seinen internationalen Verpflichtungen aus dem Römischen Statut nicht nachgekommen war, indem es dem Ersuchen des Gerichtshofs um Festnahme und Auslieferung von Osama Njeem, während dieser sich auf italienischem Hoheitsgebiet befand, nicht ordnungsgemäß entsprochen hatte.

Am 1. Dezember übergaben die deutschen Behörden ein weiteres hochrangiges und langjähriges Mitglied der al-Radaa-Miliz an den IStGH: Khaled Mohamed Ali El Hishri, auch bekannt als „Al-Buti“. Der IStGH hatte einen Haftbefehl gegen ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erlassen, ebenfalls im Zusammenhang mit Vorfällen im Mitiga-Gefängnis.

Diskriminierung

Frauen und Mädchen

Frauen wurden im Recht und in der Praxis diskriminiert, unter anderem in Fragen der Ehe, des Sorgerechts, des Staatsangehörigkeitsrechts sowie des Zugangs zu politischen Ämtern und zu Beschäftigung.

Im März verhaftete die in Tripolis ansässige Internal Security Agency (ISA, Agentur für Innere Sicherheit) eine Social-Media-Autorin, nachdem sie persönliche Inhalte geteilt hatte; die haltlose Anschuldigung lautete auf „Herstellung und Verbreitung pornografischen Materials“. Die Staatsanwaltschaft ordnete zehn Tage Untersuchungshaft an.

Rechte von LGBTI+

Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen waren weiterhin strafbar. Die ISA in Tripolis sowie andere Milizen und bewaffnete Gruppen nahmen in Tripolis nach Angaben der NGO Libya Crimes Watch mindestens neun Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung fest.

Im Februar veröffentlichte die Agentur zur Unterstützung der Sicherheitsdirektionen in den Regionen, eine dem Innenministerium angegliederte Miliz, ein Video, in dem neun Männer und zwei Frauen „gestanden“, „Homosexualität“ begangen und „ein Netzwerk zur Verbreitung von HIV“ gebildet zu haben.

Ethnische Minderheiten und indigene Völker

Für Angehörige der Tebu- und Tuareg-Gemeinschaften, die wegen diskriminierender Gesetze und Vorschriften zur libyschen Staatsbürgerschaft keine nationalen Ausweise hatten, gab es Barrieren beim Zugang zu Bildung und Gesundheitsdiensten.

Zwischen August und Oktober wurden Angehörige der Tebu-Gemeinschaft aufgrund ihrer ethnischen Herkunft im Bezirk Kufra Opfer von rechtswidrigen Tötungen, willkürlichen Festnahmen und Verschleppungen durch das Subul-al-Salam-Bataillon – eine bewaffnete Gruppe unter dem Kommando der LAAF – und die der LAAF angegliederte Polizei im Bezirk Kufra.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

In ganz Libyen begingen Sicherheitskräfte, Milizen, bewaffnete Gruppen und andere nichtstaatliche Akteure weiterhin ungestraft weitreichende und systematische Menschenrechtsverstöße und -verletzungen gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen.

Die von der EU unterstützte libysche Küstenwache LCG im Westen Libyens sowie die der LAAF angegliederten libyschen Spezialeinheiten der Marine und bewaffnete Gruppen der Tariq Ben Zeyad Brigade (TBZ) im Osten Libyens fingen mindestens 26.940 Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen auf See ab und brachten sie zwangsweise nach Libyen zurück.

Am 24. August gaben LCG-Angehörige von einem von der EU finanzierten und von Italien gespendeten Boot aus Schüsse auf das Rettungsschiff „Ocean Viking“ der NGO Sea-Watch ab. Am 26. September feuerten LCG-Beamte Schüsse auf ein Rettungsschiff von Sea-Watch ab. Die Europäische Kommission erklärte, die libyschen Behörden hätten eine „Untersuchung“ zu dem Vorfall vom September eingeleitet.

Im Mai löste die GNU das Direktorat zur Bekämpfung illegaler Migration (DCIM, Directorate for Combating Illegal Migration) auf, eine nominell vom Innenministerium kontrollierte Abteilung, die aber über ein eigenes Budget verfügte. Die GNU ersetzte sie durch eine neue Behörde, die Allgemeine Verwaltung zur Bekämpfung illegaler Migration, und unterstellte sie dem Innenministerium. Die Entscheidung führte zur Schließung der meisten DCIM-Haftanstalten für Migrant*innen in Tripolis, mit Ausnahme der Haftanstalt in Tajoura. Auch die DCIM-Haftanstalten im Osten Libyens blieben weiterhin in Betrieb. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR wurden in ganz Libyen weiterhin mindestens 5.818 Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen von der DCIM festgehalten. Tausende weitere hielten bewaffneten Gruppen und Milizen in inoffiziellen Haftanstalten fest.

Sowohl in DCIM- als auch in inoffiziellen Haftanstalten waren Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen inhaftiert.

Libysche Grenzschutzbeamte (dem Innenministerium unterstellt), die DCIM und bewaffnete Gruppen nahmen willkürlich Hunderte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen fest, die von tunesischen und algerischen Behörden kollektiv ausgewiesen und nach Libyen überstellt worden waren (siehe Eintrag zu Tunesien).

Der LAAF nahestehende bewaffnete Gruppen setzten die kollektive und gewaltsame Ausweisung von Tausenden von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen ohne ordnungsgemäße Verfahren fort.

Am 7. und 8. Februar wurden nach Razzien des Innenministeriums gegen Orte des Menschenhandels in den Distrikten Wahat (Nordosten) und Kufra (Südosten) zwei Massengräber mit insgesamt 93 Leichen gefunden.

Im März führten der GNU nahestehende Kräfte im gesamten Westen Libyens eine Welle rassistisch motivierter Massenverhaftungen von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen aus Subsahara-Afrika durch. Zeitgleich mit diesen Repressionen nahmen Kommentare in den sozialen Medien Libyens und von GNU-Beamten zu, die rassistische Diskriminierung und Gewalt gegen Menschen aus Subsahara-Afrika schürten. Dies löste rassistische Gewalt aus, die am 13. März in der Stadt Sabratha zum Tod eines Menschen nicht-libyscher Nationalität führte.

Ab März ging die in Tripolis ansässige Agentur für Innere Sicherheit (ISA) zudem hart gegen internationale humanitäre Organisationen vor, die Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen halfen. Sie setzte die Arbeit von zehn Organisationen für mehrere Monate aus, unterwarf Mitarbeiter unrechtmäßigen Verhören und beschlagnahmte Pässe. Am 9. Oktober teilte das Außenministerium der NGO Médecins Sans Frontières mit, dass die Organisation einen Monat Zeit habe, um ihre Arbeit im Land zu beenden.

Todesstrafe

Libyen behielt die Todesstrafe für eine Vielzahl von Straftaten bei. Gerichte verhängten nach grob unfairen Verfahren weiterhin Todesurteile wegen Mordes. Hinrichtungen wurden jedoch nicht verzeichnet.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Libyen versäumte es erneut, das Pariser Abkommen zu ratifizieren oder formelle Pläne zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung vorzulegen. Das Land blieb einer der größten Produzenten fossiler Brennstoffe in Afrika.

[1] “Libya: Harsh sentences punishing freedom of thought following grossly unfair trial”, 12 August