Republik Malta
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Malta |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Malta |
| Vorheriger Bericht | Malta 2024 |
Die unabhängige Überwachung von Haftanstalten, auch um Misshandlungen zu verhindern, war unzureichend. Es gab neue Berichte, wonach Malta nicht auf Notrufe von Flüchtlingen und Migrant*innen reagierte, die sich auf See in Gefahr befanden. Flüchtlinge und Migrant*innen wurden weiterhin willkürlich inhaftiert. Die Haftbedingungen und die Behandlung von Personen in Abschiebehaft hatten nach wie vor strafenden Charakter. Schwangerschaftsabbrüche blieben in den meisten Fällen illegal. Bei der Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution wurden keine Fortschritte erzielt.
Folter und andere Misshandlungen
Im Juli veröffentlichte der Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) des Europarats den Bericht über seinen Besuch in Malta im Jahr 2023. Der Ausschuss bekräftigte seine seit langem bestehenden Bedenken, dass es dem Nationalen Präventionsmechanismus an ausreichender Unabhängigkeit und Befugnissen fehlt. Er hob zudem die Notwendigkeit hervor, das Disziplinarsystem in den Gefängnissen zu überprüfen. Das System ermöglichte, Gefangene 23 Stunden am Tag in einer Zelle einzuschließen. Der Ausschuss erhielt mehrere Vorwürfe wegen Misshandlung und stellte fest, dass die Bedingungen im Corradino-Gefängnis weiterhin schlecht waren.
Eine im Juli veröffentlichte Untersuchung des parlamentarischen Ombudsmanns Joseph Zammit McKeon, die sich auf Verwaltungsmissstände im Strafvollzug zwischen 2018 und 2021 konzentrierte, deckte ebenfalls Vorwürfe wegen erniedrigender Behandlung von Gefangenen auf.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Bis zum Jahresende hatten 246 Menschen Malta auf irregulärem Wege auf dem Seeweg erreicht, nachdem sie von den Behörden gerettet worden waren. Es gab jedoch weiterhin Berichte, wonach Malta die Reaktion auf Notfälle auf See verzögert oder gänzlich unterlassen habe. Im September befasste sich der UN-Menschenrechtsausschuss mit einer Beschwerde von 41 Überlebenden eines Schiffbruchs im August, die tagelang auf einem Versorgungsschiff im maltesischen Such- und Rettungsgebiet gestrandet waren. Der Ausschuss stellte fest, dass Malta und Italien verpflichtet seien, sich abzustimmen, um die Rettung und Ausschiffung an einem sicheren Ort zu gewährleisten. Das Verfahren zur Feststellung der Verantwortlichkeiten der beiden Staaten in diesem Vorfall war zum Jahresende noch anhängig. Im März hatte der Ausschuss in einem separaten Vorfall, bei dem 32 Personen auf einer Gasplattform gestrandet waren, Malta aufgefordert, eine Rettungsaktion zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Menschen am nächstgelegenen sicheren Ort ausgeschifft würden.
Malta arbeitete weiterhin mit Libyen zusammen, um Personen bei dem Versuch, auf dem Seeweg in die maltesische Such- und Rettungszone zu gelangen, abzufangen und nach Libyen zurückzubringen, das kein sicherer Ort für die Ausschiffung von auf See geretteten Personen war.
Im Mai äußerte der UN-Ausschuss für das Verschwindenlassen von Personen Besorgnis über Berichte über „unterlassene Hilfeleistung und Zurückdrängen von Migrant*innen auf See, einschließlich Berichten über Verzögerungen bei Such- und Rettungsaktionen“. Der Ausschuss wies zudem darauf hin, dass in Maltas Vereinbarung mit Libyen aus dem Jahr 2020 zur Migrationskontrolle keine Schutzmaßnahmen gegen das Verschwindenlassen vorgesehen waren.
Malta hielt weiterhin Personen, die auf irregulärem Wege auf dem Seeweg ankamen, automatisch in Gewahrsam. Die Inhaftierung aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wurde nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht mehr verlängert. Die Behörden führten jedoch neue Praktiken ein, nach denen die meisten Asylsuchenden aus anderen Gründen weiterhin automatisch in Gewahrsam genommen wurden. Die verfügbaren Rechtsbehelfsverfahren blieben weitgehend wirkungslos.
Im Juli stellte der CPT unter Bezugnahme auf seinen Besuch im Jahr 2023 fest, dass das System der Abschiebungshaft trotz einiger Verbesserungen insgesamt weiterhin „zutiefst strafend“ sei. Die Bedingungen und die Behandlung in den Zentren Safi und Hal Far untergruben weiterhin „die Würde der Inhaftierten“. Es wurden auch einige Vorwürfe über Gewalt durch das Personal gemeldet.
Das Strafgericht in der Hauptstadt Valletta verhandelte weiterhin den Fall zweier Asylsuchender, die sich – zusammen mit einer dritten Person – 2019 gegen Versuche gewehrt hatten, sie rechtswidrig nach Libyen zurückzuschicken. Zwei von ihnen waren damals noch Kinder. Die Anklagepunkte gegen sie umfassten terroristische Handlungen, und ihnen drohte im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft. Dem dritten in den Fall verwickelten Mann drohte die Auslieferung aus dem Vereinigten Königreich nach Malta.[1]
Im März ordnete das Verfassungsgericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens eines Falls an, den Asylsuchende angestrengt hatten, die 2020 von einem von der Regierung beauftragten und angeleiteten Handelsschiff rechtswidrig nach Libyen zurückgeschickt worden waren. Das Gericht hatte den als „Easter Monday Pushback“ bekannten Fall zuvor aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Schwangerschaftsabbrüche waren in den meisten Fällen weiterhin strafbar.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Im Juni wurden zwei Männer der Beihilfe zum Mord an der Journalistin Daphne Caruana Galizia im Jahr 2017 für schuldig befunden.Sie hatten die Bombe geliefert, die im Auto der Journalistin explodierte. Der Prozess gegen einen Geschäftsmann, der beschuldigt wurde, den Mord in Auftrag gegeben zu haben, hatte bis zum Jahresende noch nicht begonnen.
Ein EU-Bericht zur Rechtsstaatlichkeit im Land kam zu dem Schluss, dass es keine Fortschritte bei der Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution gegeben habe und nur begrenzte Fortschritte bei Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz erzielt worden seien. Journalist*innen hatten weiterhin Schwierigkeiten beim Zugang zu amtlichen Informationen.
[1] “Malta: El Hiblu case ‘everything wrong with migration policies in the central Mediterranean’” 22 January