Mongolei
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Mongolia |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Mongolei |
| Vorheriger Bericht | Mongolei 2024 |
Die Rechte von Menschen die von Stadterneuerungsprojekten betroffenen waren, wurden weiterhin verletzt. Das Strafgesetzbuch wurde dazu genutzt, die Meinungsfreiheit von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Medienorganisationen einzuschränken. Die Konsultationen zur Einbindung der Bevölkerung bei Bergbauprojekten waren unzureichend.
Hintergrund
Zwei Regierungswechsel verdeutlichten die Besorgnis der Öffentlichkeit hinsichtlich Korruption und der Integrität der Regierung. Hochrangige Regierungsbeamt*innen gaben wiederholt öffentliche Erklärungen ab, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz erheblich untergruben.
Recht auf Wohnen
Von Entwicklungsprojekten in der Hauptstadt Ulaanbaatar betroffene Menschen erhielten nicht ausreichend Zeit und Informationen, um an Verhandlungen teilzunehmen. Sie wurden gezwungen, Werteinschätzungen zu akzeptieren, die ihr Land und ihren Eigentum unterbewerteten und damit ihre Lebensgrundlage gefährdeten. Privatwirtschaftliche Betriebe wurden unterbewertet oder gar nicht beurteilt, und es wurden keine Gutachten zur Immobilienbewertung vorgelegt. Das Parlament richtete keine wirksame Mechanismen ein und schuf keine angemessene rechtliche Schutzvorkehrungen durch betroffene Gruppen diesbezüglich Beschwerden einreichen und Rechtsbehelfe einlegen konnten.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Konsultationen zur Einbindung der Bevölkerung bei Bergbauprojekten waren oft oberflächlich, schlecht terminiert oder unzugänglich, obwohl gesetzliche Anforderungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bestanden.[1] Viele Hirten war nicht bewusst, dass es UVP gab, oder sie wurden auf lokaler Ebene von den staatlichen Behörden vernachlässigt. Bergbaubetriebe und die damit verbundene Infrastruktur reduzierten und verschlechterten die Weideflächen, zerschnitten die Wanderrouten und Weidegebiete der Hirten und bedrohten die Nachhaltigkeit ihrer nomadischen Lebensgrundlage.
Recht auf friedliche Versammlung
Die Behörden versäumten es, Personen, die ihr Recht auf friedliche Versammlung ausübten, vor Angriffen durch Dritte zu schützen. Am 12. Januar, während einer Demonstration auf dem Sukhbaatar-Platz in Ulaanbaatar, griffen die Ordnungskräfte nicht ein, als eine Gruppe von Personen einen Demonstranten tätlich angriff.[2]
Im Mai tauchten in den sozialen Medien Berichte über den extravaganten Lebensstil des Sohnes von Premierminister L. Oyun-Erdene auf, was öffentliche Empörung hervorrief. Dies löste einen 21-tägigen friedlichen, von Jugendlichen angeführten Protest aus, bei dem der Rücktritt des Premierministers gefordert wurde und der schließlich zum Rücktritt der Regierung führte.
Ein Gesetzentwurf zur Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, der dem Parlament am 23. Januar vorgelegt wurde, war zum Jahresende noch anhängig.
Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
Das Strafgesetzbuch wurde herangezogen, um Verbote zur Verbreitung von Informationen zu verhängen, wodurch die Meinungsfreiheit von Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Medienorganisationen eingeschränkt wurde. Das Verfassungsgericht entschied am 25. November, nachdem es aufgefordert worden war, die Rechtmäßigkeit solcher Beschränkungen auf der Grundlage vager Begriffe wie „falsch“ oder „irreführend“ zu prüfen, dass Artikel 13.14 des Strafgesetzbuchs verfassungswidrig sei.
Recht auf ein faires Verfahren
Am 17. März führte die Polizei eine Razzia im Büro der Medienagentur Noorog Creative Studio durch und beschlagnahmte Ausrüstung und private Mobiltelefone. Nach Angaben von Noorog-Mitarbeitern wurden sie wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Artikel 19.9.1 des Strafgesetzbuchs, der Handlungen unter Strafe stellt, die „die nationale Einheit stören“, festgenommen und über Nacht verhört. Dies gab Anlass zu Bedenken hinsichtlich des Rechts auf ein faires Verfahren.[3]
Geschlechtsspezifische Gewalt
Mit dem am 30. Juli erlassenen Dekret Nr. 48 wurde der Nationale Ausschuss gegen Gewalt eingerichtet. Die Regierung hob dies als Maßnahme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt hervor, ließ jedoch offen, wie sie geschlechtsspezifische Gewalt im weiteren Sinne, einschließlich durch Technologie begünstigter geschlechtsspezifischer Gewalt, bekämpfen wollte. Empfehlungen zur Stärkung der entsprechenden Gesetzgebung wurden nicht umgesetzt.
[1] Mongolia: Suggested Recommendations to Mongolia for its Review during the 50th Session of the UPR Working Group, November 2025, 25 August
[2] “Mongolia: We must protect people who are exercising their right to listen”, 14 January (Mongolian only)
[3] “Mongolia: Targeting one to scare thousands, undermining the right to a fair trial”, 24 March