Republik Nicaragua
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Nicaragua |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Nicaragua |
| Vorheriger Bericht | Nicaragua 2024 |
Die Repressionspraktiken verfestigten sich weiter. Dazu gehörten der willkürliche Entzug der Staatsangehörigkeit, ungerechtfertigte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, willkürliche Inhaftierungen und das Verschwindenlassen von Dissident*innen sowie erhebliche Einschränkungen der Meinungs- und Religionsfreiheit. Autoritäre Maßnahmen zur Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums hielten an, darunter die Aufhebung des rechtlichen Status sozialer Organisationen und die Beschlagnahmung ihrer Vermögenswerte .
Hintergrund
Die Regierung verabschiedete eine Verfassungsreform, mit der das Folterverbot aufgehoben und die doppelte Staatsbürgerschaft eingeschränkt wurde. Gleichzeitig baute der Staat seinen Repressionsapparat aus, indem er eine „patriotische Militärreserve“ schuf und Tausende freiwillige Polizeibeamt*innen vereidigte. Nicaragua kündigte zudem seinen Austritt aus dem UN-Menschenrechtsrat an und setzte die Zusammenarbeit mit multilateralen Gremien aus. Dennoch hielt die internationale Gemeinschaft an ihren Initiativen zur Rechenschaftspflicht fest und verlängerte das Mandat der Gruppe von Menschenrechtsexperten für Nicaragua (Group of Human Rights Experts on Nicaragua – GHREN) um zwei Jahre.
Freizügigkeit
Die GHREN dokumentierte zwischen 2018 und 2025 318 Einreiseverbote nach Nicaragua und warnte, dass die tatsächliche Zahl höher liegen könnte, da die Betroffenen Angst vor Repressalien hätten, unter anderem durch Beschlagnahmung von Vermögenswerten. Diese Maßnahmen betrafen nicaraguanische Staatsangehörige – die in eine Situation der faktischen Staatenlosigkeit gerieten, da sie nicht in ihr Land zurückkehren konnten – sowie Ausländer*innen, darunter Journalist*innen und Mitarbeitende internationaler Organisationen. Im ersten Quartal 2025 registrierten lokale Organisationen und die Medien mindestens 290 weitere Fälle von Nicaraguaner*innen, denen die Einreise verwehrt wurde. Grundlage dafür waren Änderungen des Migrationsgesetzes und des Strafgesetzbuchs, die die Verweigerung der Einreise oder die Ausweisung von Personen ermöglichten, die als „Bedrohung“ oder „soziales Risiko“ angesehen wurden oder die nationale Souveränität „untergraben“ könnten. Zu den Betroffenen gehörten Angehörige der Gesundheitsberufe, Geschäftsleute und Journalist*innen.
Vereinigungsfreiheit
Rechtliche Maßnahmen zur Einschränkung der Vereinigungsfreiheit und ihre administrative Umsetzung blieb hauptsächliche Strategie der Regierung von Daniel Ortega und Rosario Murillo , um den zivilgesellschaftlichen Raum zu zerstören. Neben der konsequenten Anwendung des Gesetzes 1115 und damit verbundener Rechtsvorschriften erließ das Innenministerium im März Vorschriften, die darauf abzielten, die administrative und finanzielle Aufsicht über gemeinnützige Organisationen zu verstärken. Es gab neue Anforderungen an deren Sorgfaltspflicht, die Berichterstattung und die Offenlegung von Spender*innen und Begünstigten. Die Behörden erhielten erweiterte Befugnisse um Untersuchungen bei gemeinnützigen Organisationen durchzuführen und diese bei mutmaßlichen Verstößen aufzulösen. In der Praxis erleichterten diese Bestimmungen, ihren bestehenden rechtlichen Status aufzuheben. Sie erhöhten das Risiko, dass Konten eingefroren werden konnten und die Organisation ihre Tätigkeit einstellen musste.
Berichten von Organisationen im Exil und Medien zufolge kam es im Laufe des Jahres zu neuen Wellen von Auflösungen, bei denen rund 20 Organisationen verschiedener Art betroffen waren. Auch die Beschlagnahmung von Gebäuden, Grundstücken und Ausrüstung solcher NGOs, Medienunternehmen und Personen, die ins Exil getrieben oder staatenlos gemacht worden waren, setzte sich fort, wobei der Staat diese Vermögenswerte übernahm.
Der Sonderbeobachtungsmechanismus für Nicaragua der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (Inter-American Commission on Human Rights – IACHR) aktualisierte seine Datenbank und berichtete über die Schließung von Tausenden von Organisationen seit 2018, was er als systematischen Angriff auf die Zivilgesellschaft bezeichnete.
Unterdrückung abweichender Meinungen
Die willkürliche Inhaftierung von Dissident*innen oder vermeintlichen Dissident*innen hielt an. Lokale Organisationen registrierten im Laufe des Jahres mehr als 50 Fälle. Der Mechanismus zur Anerkennung politischer Gefangener (Mecanismo para el Reconocimiento de Personas Presas Políticas), eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen, dokumentierte, dass im Dezember mindestens 60 Personen aus politischen Gründen inhaftiert waren. Mehrere dieser Personen befanden sich in einem Zustand des erzwungenen Verschwindenlassens, da ihr Aufenthaltsort geheim gehalten und Besuche verweigert wurden. GHREN erklärte, dass das Wiederauftreten von Verschwindenlassen eine der besorgniserregendsten Entwicklungen seit Beginn seines Mandats sei.
Die Aufhebung von Artikel 36 der Verfassung, der Folter ausdrücklich verbot, schwächte bestehende Schutzvorkehrungen und erhöhte das Risiko, dass Inhaftierte ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit beraubt werden.
Die IACHR verurteilte den Tod von Carlos Cárdenas Zepeda und Mauricio Alonso Petri in Haft am 29. bzw. 25. August und forderte sofortige, unparteiische und wirksame Ermittlungen.
Im Laufe des Jahres beantragte die IACHR zudem beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte die Gewährung von vorsorglichen Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Unversehrtheit einiger Inhaftierter. Am 4. Februar ordnete der Gerichtshof die Freilassung des Journalisten Catalino „Leo“ Cárcamo an, da ein ernsthaftes Risiko bestand, dass seine Rechte irreversibel beeinträchtigt werden. Er wurde im November aus der Haft entlassen und unter Hausarrest gestellt, wodurch seine Rechte jedoch weiterhin eingeschränkt blieben.
Religions- und Glaubensfreiheit
Die religiöse Verfolgung verschärfte sich. Medienberichten sowie Angaben nicaraguanischer und internationaler Organisationen zufolge wiesen die Behörden mindestens 30 Klarissen aus und vertrieben sie aus drei ihrer Klöster in den Departamentos Managua, Matagalpa und Chinandega. Im zweiten Jahr in Folge wurden einige religiöse Feierlichkeiten eingeschränkt oder verboten, unter anderem durch Maßnahmen wie die Überwachung von Pfarreien und das Einfrieren von Bankkonten regierungskritischer Geistlicher.