Demokratische Volksrepublik Nordkorea
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | North Korea |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Nordkorea |
| Vorheriger Bericht | Nordkorea 2024 |
Die staatliche Kontrolle über nahezu alle Lebensbereiche hielt an. Die Meinungs- und Bewegungsfreiheit blieben stark eingeschränkt. Die Überwachung wurde fortgesetzt, und die Verbreitung ausländischer Medien blieb strafbar. Willkürliche Inhaftierungen, politische Gefangenenlager und Folter waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Todesstrafe wurde ohne Transparenz vollstreckt. Geflüchtete riskierten bei einer Rückführung Inhaftierung und Misshandlung. Berichte wiesen auf Ernährungsunsicherheit, eine unzureichende Gesundheitsversorgung und einen eingeschränkten Zugang zu Bildung hin. Gleichzeitig hielten die Behörden an strengen Beschränkungen für internationale humanitäre Hilfe fest. Menschen mit Behinderungen waren weiterhin systematischer Diskriminierung, Gewalt und Missbrauch ausgesetzt.
Hintergrund
Unter der anhaltenden Herrschaft von Kim Jong-un bemühten sich die Behörden um engere militärische und wirtschaftliche Beziehungen zu Russland und China. Dies zeigte sich unter anderem in der militärischen Unterstützung Russlands im Krieg gegen die Ukraine. Trotz der verstärkten diplomatischen Präsenz staatlicher Vertreter*innen, darunter die Teilnahme an Gedenkveranstaltungen im Ausland wie Chinas Parade zum Tag des Sieges, blieb die Bevölkerung aufgrund der anhaltenden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie des fehlenden unabhängigen Austauschs mit internationalen Akteur*innen und Institutionen weitgehend isoliert. Der dringende humanitäre Bedarf bestand weiterhin. Den UN-Organisationen und humanitären Hilfsorganisationen, insbesondere ihren internationalen Mitarbeitenden, wurde jedoch der Zugang zum Land weitgehend verwehrt.
Meinungsfreiheit
Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit blieben streng. Die Behörden nutzten Gesetze, Überwachung und ideologische Kampagnen, um jeden Kontakt zur Außenwelt zu unterbinden. Das Gesetz gegen reaktionäre Ideologie und kulturelle Ablehnung sowie das Gesetz zum Schutz der Kultur und Sprache in Pjöngjang bildeten weiterhin die Grundlage für die Zensur.[1] Der Zugang zu Informationen aus dem Ausland war nahezu vollständig unterbunden. Radiosendungen wurden gestört, und Menschen in der Nähe der nordkoreanisch-chinesischen Grenze standen unter strenger Überwachung. Die Haus-zu-Haus-Kontrollen wurden fortgesetzt. Dabei suchten Beamt*innen ohne Vorankündigung oder Durchsuchungsbefehl nach Mobiltelefonen, Speichergeräten und Druckerzeugnissen, um „antisozialistische“ Materialien aufzuspüren.[2] Schulen und Universitäten standen weiterhin unter strenger behördlicher Überwachung. Geräte von Schüler*innen und Studierenden, auf denen verbotene ausländische Medieninhalte, insbesondere aus Südkorea, gefunden wurden, wurden beschlagnahmt. Betroffene wurden der Schule verwiesen oder in Jugendhaftanstalten eingewiesen. Lehrkräfte wurden angewiesen, politische Vorträge zu halten, in denen das Interesse an ausländischer Kultur mit Landesverrat gleichgesetzt wurde. Auch an anderen Arbeitsplätzen wurden Führungskräfte dazu angehalten, Mitarbeitende zu überwachen und mutmaßliche Verstöße zu melden. Die digitale Überwachung wurde fortgesetzt und richtete sich insbesondere gegen junge Menschen, die versuchten, die Beschränkungen zu umgehen.
Das OHCHR, das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen, berichtete, dass die Behörden die Überwachung der Kommunikation und des kulturellen Lebens der Bevölkerung verschärft und harte Strafen für die Verbreitung ausländischer Medien verhängt hätten. Personen, denen die Verbreitung südkoreanischer oder anderer ausländischer Filme vorgeworfen wurde, mussten mit schweren Strafen rechnen. In einem dokumentierten Fall wurde ein Mann wegen der Verbreitung ausländischer Musik und Filme hingerichtet. Auch Militärangehörige, die mit ausländischem Material angetroffen wurden, mussten mit Strafen rechnen.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Willkürliche Inhaftierungen blieben ein zentraler Bestandteil des staatlichen Kontrollsystems. Geflüchtete, die aus Haft oder aus dem Land geflohen waren, berichteten von geringfügigen Verbesserungen der Haftbedingungen und der Beschwerdeverfahren. Zugleich hielten die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen und die insgesamt harten Haftbedingungen an. Personen, denen politische Straftaten vorgeworfen wurden, darunter der Zugang zu ausländischen Medien oder der Versuch, das Land zu verlassen, wurden ohne faires Verfahren oder rechtsstaatliche Garantien festgehalten. Ihren Familien wurden Informationen über das Schicksal oder den Verbleib der Inhaftierten vorenthalten, sodass diese Inhaftierungen einem Verschwindenlassen gleichkamen.
Politische Gefangenenlager sollen weiterhin in Betrieb gewesen sein. Die Inhaftierten waren Zwangsarbeit, unzureichender Ernährung und harten Strafen unter Bedingungen ausgesetzt, die einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichkamen.
Die Vereinten Nationen dokumentierten den Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen während Verhören, darunter Schläge und Schlafentzug, um Geständnisse zu erzwingen. Geflüchtete berichteten von erzwungenen „Geständnissen“ und Misshandlungen, die bleibende körperliche und psychische Schäden verursachten. Unabhängigen Beobachter*innen wurde der Zugang zu Haftanstalten weiterhin verwehrt, sodass die Haftbedingungen nicht überprüft werden konnten.
Todesstrafe
Im Laufe des Jahres erschienen Berichte, wonach die Todesstrafe weiterhin für Taten verhängt wurde, die nach internationalem Recht nicht die Schwelle der „schwersten Verbrechen“ erreichten.² Die Verfahren blieben undurchsichtig, und Berichten zufolge wurden den Angeklagten die Garantien für ein faires Verfahren verweigert. Öffentliche Hinrichtungen waren weiterhin üblich. Menschen, darunter auch Kinder, wurden gezwungen, Hinrichtungen beizuwohnen oder in obligatorischen Nachbarschaftssitzungen nachträglich darüber informiert.
Freizügigkeit
Die Behörden hielten an strengen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes und über die Staatsgrenzen hinweg fest. Für Reisen zwischen den Provinzen waren weiterhin Reisegenehmigungen erforderlich, und Kontrollpunkte wurden streng überwacht. Verschärfte Grenzkontrollen schränkten die Mobilität zusätzlich ein und behinderten den Zugang humanitärer Hilfe. Aus China zwangsweise zurückgeführte Flüchtlinge mussten mit Inhaftierung, Folter und anderen Misshandlungen rechnen.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
UNICEF berichtete, dass Impfkampagnen im Februar und Juni 2025 mehr als zwei Millionen Kinder erreichten und alle bis einschließlich 2024 geborenen Kinder vollständig geimpft wurden. Von UNICEFunterstützte Programme in den Bereichen Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene sollten rund 48.000 Menschen in drei Provinzen erreichen und umfassten auch die Bereitstellung von Hygiene-Sets für Notfälle. Internationalen Mitarbeitenden wurde weiterhin die Einreise verwehrt, wodurch die unabhängige Überwachung eingeschränkt blieb.
Das Gesundheitswesen war weiterhin unterfinanziert. In Krankenhäusern fehlten häufig grundlegende Medikamente und medizinische Ausrüstung, sodass das Personal mit minimalen Ressourcen arbeiten musste. Oft waren Familien gezwungen, Medikamente und Bettzeug für Patient*innen selbst bereitzustellen.
Chronische Ernährungsunsicherheit blieb weit verbreitet. Obwohl die Wetterbedingungen zu Beginn der Aussaatsaison günstig waren, beeinträchtigten Düngemittelknappheit, begrenzte Brennstoffvorräte und veraltete Ausrüstung die landwirtschaftliche Produktion, die zudem unter wiederkehrenden klimabedingten Schocks litt. In ländlichen Gebieten gerieten viele Menschen infolge des Versagens des staatlichen Nahrungsmittelverteilungssystems in große Not. Eine unabhängige Überwachung wurde weiterhin verweigert. Nach Angaben von UNICEF wurden zwischen Januar und Juni im Rahmen gemeindebasierter Programme 18.444 unterernährte Kinder behandelt, darunter 7.728 mit schwerer Unterernährung. Der Bedarf überstieg jedoch die verfügbaren Ressourcen bei Weitem.
Der Zugang zu Bildung wurde durch den Mangel an Heizbrennstoff und Schulbüchern an ländlichen Schulen beeinträchtigt, wodurch sowohl der Schulbesuch als auch der Unterricht erschwert wurden.
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen waren weiterhin systematischer Diskriminierung ausgesetzt und sahen sich erheblichen Hindernissen beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung gegenüber. Stigmatisierung blieb weit verbreitet, und es fehlten politische Maßnahmen, um angemessene Vorkehrungen sicherzustellen.
Im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfung stellte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fest, dass Kinder mit Behinderungen von Regelschulen ausgeschlossen und in segregierten Einrichtungen mit unzureichender Ausstattung untergebracht wurden. Der Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich Medikamenten und Hilfsmitteln, war insbesondere außerhalb der Hauptstadt Pjöngjang eingeschränkt. Auch die Beschäftigungsmöglichkeiten waren begrenzt, da Antidiskriminierungsgesetze fehlten.
Berichten zufolge wurden Menschen mit psychosozialen oder geistigen Behinderungen ohne ihre Zustimmung zwangsweise in Einrichtungen eingewiesen, in denen Vernachlässigung und mangelnde Aufsicht an der Tagesordnung waren. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen forderte Nordkorea nachdrücklich auf, umfassende gesetzliche Regelungen zu erlassen, inklusive Bildung und Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Zwangseinweisung in Einrichtungen zu verbieten.
[1] “Oral statement – Interactive dialogue with the Special Rapporteur on the Democratic People’s Republic of Korea – HRC58”, 19 March
[2] “Oral Statement – Enhanced Interactive Dialogue on High Commissioner report on Democratic People’s Republic of Korea – HRC60”, 24 September