Polen 2025

Republik Polen

Berichtszeitraum 1.1.2024 – 31.12.2024
Englischer Originaltext Poland
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Vorheriger Bericht Polen 2024

Das Parlament verabschiedete ein Gesetz, das die Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen an der polnisch-weißrussischen Grenze bedroht, insbesondere durch die Aussetzung des Asylrechts. Umweltaktivist*innen wurden wegen friedlicher Akte zivilen Ungehorsams verurteilt. Die LGBTIGemeinschaft war mit technologiegestützter geschlechtsspezifischer Gewalt konfrontiert. Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen blieb stark eingeschränkt. Die polnische Wirtschaft gehörte weiterhin zu den emissionsintensivsten der Welt, und die Abhängigkeit von importiertem Öl und Gas nahm zu.

Hintergrund

Die Präsidentschaftswahlen im Juni gewann Karol Nawrocki, der seinen Wahlkampf mit migrationsfeindlicher Rhetorik geführt hatte. Im Juli nahm die Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk eine Umstrukturierung vor und schaffte die Ministerien für Gleichstellung, für ältere Menschen und für Zivilgesellschaft ab.

Im August teilte Polen der UNO seinen Rücktritt vom Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (Ottawa-Vertrag) mit, das den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Weitergabe von Antipersonenminen verbietet und deren Vernichtung vorschreibt. Gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens sollte der Rücktritt sechs Monate nach der offiziellen Ankündigung, also im Februar 2026, in Kraft treten.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Im März setzte Polen  das Recht, Anträge   auf internationalen Schutz an der Grenze zu Belarus zu stellen, für 60 Tage aus, gestützt auf ein Gesetz, das einen Monat zuvor vom Parlament verabschiedet worden war.. Die Aussetzung wurde wiederholt verlängert und blieb das ganze Jahr über in Kraft. Die neuen Befugnisse schrieben  die Durchführung rechtswidriger Zwangsrückführungen („Pushbacks“) an der Grenze faktisch fest . Als solche waren sie mit dem Völkerrecht und der polnischen Verfassung unvereinbar.[1]

Darüber hinaus setzten die Behörden eine „Pufferzone“ entlang der polnisch-belarussischen Grenze durch, in der unbefugten Personen, darunter Journalist*innen und Beobachter*innen der Zivilgesellschaft, der Zutritt untersagt war. Die Unterstützung von Migrant*innen blieb strafbar. Im September wurde eine Gruppe von Aktivist*innen, bekannt als die Fünf aus Hajnówka, vom Vorwurf der „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt von Ausländern“ freigesprochen, eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Ihnen war vorgeworfen worden, den illegalen Aufenthalt von Menschen auf der Flucht in Polen ermöglicht zu haben, indem sie Migrant*innen, die die Grenze irregulär überquert hatten, humanitäre Hilfe leisteten. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Berufung einzulegen.

Im Juni wurde eine Liste von Ländern, in die keine Rückführungen erlaubt waren, abgeschafft. Die Liste hatte zuvor Länder wie Syrien, Afghanistan, Eritrea und den Sudan enthalten.

Straflosigkeit

Im Januar verabschiedete die Regierung eine Resolution, in der sie erklärte, sie werde „den höchsten Vertretern des Staates Israel“ eine „freie und sichere“ Teilnahme an den Gedenkfeiern zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz gewährleisten. Dies geschah, obwohl der Internationale Strafgerichtshof (ICC) im Jahr 2024 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gazastreifen Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen hatte. Letztendlich nahmen beide nicht an der Gedenkfeier teil.

Freiheit der friedlichen Versammlung

Umweltaktivist*innen der Bewegung Last Generation wurden weiterhin wegen friedlicher Akte zivilen Ungehorsams aus dem Jahr 2024 verurteilt. Mehrere Aktivist*innen wurden zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt, festgenommen oder mit Geldstrafen belegt, unter anderem wegen der Blockade einer Brücke und von Straßen sowie wegen der Störung eines Konzerts.

Im Juli fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Siedlecka gegen Polen ein wegweisendes Urteil und stellte fest, dass die häufige Praxis der lang anhaltenden Festsetzung innerhalb einer polizeilichen Absperrkette das Recht auf Freiheit und Sicherheit verletze.

Diskriminierung

Im März verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das Behinderung, Alter, Geschlecht und sexuelle Orientierung als Tatbestände für die strafrechtliche Verfolgung von Hassverbrechen einführte. Der Gesetzentwurf wurde jedoch vom Präsidenten nicht unterzeichnet, sondern an das politisch kompromittierte Verfassungsgericht verwies. Im September erklärte das Verfassungsgericht den Gesetzentwurf für verfassungswidrig.

Ungeachtet dessen erließ der Generalstaatsanwalt im März verbindliche Richtlinien für die Staatsanwaltschaft zur Durchführung von Verfahren in Fällen von Hassverbrechen, die diese neuen Tatbestände umfassten.

In einem wegweisenden Urteil vom März entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Verfahren zur Geschlechtsanerkennung als als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einzustufen sei. Damit entfällt für Antragsteller*innen die belastende Auflage , ihre Eltern verklagen zu müssen, um ihr rechtliches Geschlecht ändern zu lassen. Gerichtsverfahren waren jedoch weiterhin notwendig, da nach wie vor kein spezifisches Gesetz zur rechtlichen Geschlechtsanerkennung existiert.

Polens LGBTI-Gemeinschaft war auf X weiterhin einer Reihe von durch Technologie ermöglichter geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Obwohl im Mai ein Koordinator für digitale Dienste ernannt wurde, versäumte es Polen weiterhin, den EU-Digitaldienstleistungsakt in nationales Recht umzusetzen, der Plattformen dazu verpflichtet, systemische Risiken für Grundrechte zu identifizieren und zu mindern.[2]

Im November entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in einem wegweisenden Urteil, dass Polen eine von seinen Staatsangehörigen in einem anderen EU-Land rechtmäßig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen muss.

Im Dezember wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einführung einer eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vorsah. Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Über den Status der engsten Person in einer Beziehung und gemeinsame Lebensgemeinschaften“ war in seinem Anwendungsbereich enger gefasst als frühere Entwürfe.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen war weiterhin stark eingeschränkt. Im November fällte der EGMR ein Urteil im Fall A.R. gegen Polen und stellte fest, dass Polen das Recht auf Privat- und Familienleben im Fall einer schwangeren Frau verletzt hatte, die ins Ausland gereist war, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.

Im Februar verwies ein Berufungsgericht den Fall der Menschenrechtsverteidigerin Justyna Wydrzyńska aus Gründen der fairen Verhandlung an ein untergeordnetes Gericht zurück. Die Aktivistin stand vor einem Wiederaufnahmeverfahren, weil sie einer schwangeren Frau geholfen hatte, Zugang zu Abtreibungspillen zu erhalten.

Am 8. März eröffnete das Kollektiv Abortion Dream Team das AboTak-Zentrum, um Informationen über sichere Schwangerschaftsabbrüche bereitzustellen und diejenigen zu unterstützen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Vor dem Zentrum versammelten sich regelmäßig Abtreibungsgegner*innen, die mehrfach in der Nähe des Eingangs Buttersäure – eine stark übelriechende Substanz, die ein Gesundheitsrisiko darstellen kann – ausgossen. Die Demonstrant*innen wandten zudem Taktiken an, die Anlass zu Besorgnis hinsichtlich Belästigung und Einschüchterung gaben. Dazu gehörten das Zeigen verstörender Bilder und ein extrem hoher Lärmpegel, was sich auf die Mitarbeiter*innen des AboTak-Zentrums, die Nutzer*innen des Zentrums, Passant*innen und die Nachbarschaft auswirkte.

Im April wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Dr. Gizela Jagielska eingeleitet, die eine rechtmäßigen späten Schwangerschaftsabbruch  durchgeführt hatte. Dr. Jagielska war daraufhin sowohl persönlich als auch online körperlichen und verbalen Angriffen ausgesetzt.[3] Im Dezember wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Im Juli wurden drei Ärzte für schuldig befunden, das Leben einer Frau aus der Stadt Pszczyna gefährdet zu haben. Sie war 2021 an einer Sepsis gestorben, nachdem ihr medizinische Versorgung verweigert worden war, obwohl ein Schwangerschaftsabbruch ihr Leben hätte retten können. Das Urteil war nicht rechtskräftig, und die Ärzte legten Berufung ein.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Ab Juli trat eine neue Sozialleistung für Witwen und Witwer in Kraft, die es ihnen ermöglichte, sowohl ihre eigene Rente als auch einen Teil der Rente ihres verstorbenen Ehepartners bzw. ihrer Ehepartnerin zu beziehen. Die Regierung schätzte, dass davon finanziell etwa 2 Millionen ältere Menschen profitieren würden. Die Leistung stand jedoch nur verheirateten Witwen und Witwern zur Verfügung, was unverheiratete Paare und LGBTI+-Personen diskriminierte, da es in Polen keine Ehegleichheit gibt.

Polen hatte die Zusatzprotokolle zum ICESCR sowie das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch immer nicht ratifiziert, wodurch Einzelpersonen die Möglichkeit hätten, Beschwerden über die Verletzung ihrer Rechte auf internationaler Ebene einzureichen. Im September forderten 14 Organisationen, darunter Amnesty International, die Regierung auf, diesen Schritt zu tun.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Der Anteil der Kohle an der Stromerzeugung sank erstmals unter 50 %. Dennoch blieb Polen stark von fossilen Brennstoffen abhängig, wobei 85 % seiner Primärenergie aus Kohle, Öl und Gas stammten. Die Abhängigkeit von importiertem Öl und Gas nahm zu, wobei Gas im Energiesektor eine wachsende Rolle spielte. Nach Angaben des Thinktanks Energy Forum Foundation gehörte die polnische Wirtschaft sowohl hinsichtlich des BIP als auch des Energieverbrauchs weiterhin zu den CO2-intensivsten der Welt.

Das Ministerium für Klima und Umwelt genehmigte im Juli eine neue Fassung des Entwurfs des Nationalen Energie- und Klimaplans mit aktualisierten Zielen bis 2040. Der Plan wurde unter anderem wegen seiner wenig ambitionierten Ziele für erneuerbare Energien kritisiert, die zu langsam stiegen, um den EU-weiten Zielen gerecht zu werden.

Im Juli leitete die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein, nachdem Polen die EU-Richtlinie über erneuerbare Energien nicht vollständig umgesetzt hatte, was Teil der rechtlichen Verpflichtungen Polens im Rahmen der EU-Energiepolitik war.

[1] “Poland: Law ‘suspending’ asylum claims is a flagrant violation of international law and poses a serious threat to the rights of refugees and migrants”, 1 May

[2] Poland: “A Thousand Cuts” – Technology-Facilitated Gender-Based Violence Against Poland’s LGBTI community on X, 1 September.

[3] “Poland: End investigation into conduct of doctor who provided a lawful late-term abortion”, 28 August.