Republik Ruanda
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Rwanda |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Ruanda |
| Vorheriger Bericht | Ruanda 2024 |
Im Zusammenhang mit Stadtentwicklungsprojekten in der Hauptstadt fanden Zwangsräumungen statt, die überproportional einkommensschwache und marginalisierte Bevölkerungsgruppen betrafen. Der Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte war begrenzt, und strukturelle Barrieren behinderten die Gewerkschaftsarbeit. Der zivilgesellschaftliche Handlungsspielraum blieb stark eingeschränkt, und Mitglieder der politischen Opposition sahen sich ungerechtfertigter Strafverfolgung ausgesetzt. Es wurde ein bilaterales Abkommen geschlossen, das es den USA ermöglichte, Drittstaatsangehörige nach Ruanda abzuschieben. Die Bemühungen um die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Völkermord von 1994 wurden durch innerstaatliche Gerichtsverfahren und internationale Zusammenarbeit fortgesetzt, was in einem Fall zu einer Auslieferung und in einem anderen zu einer Verurteilung führte.
Hintergrund
Die UN-Expertengruppe zur Demokratischen Republik Kongo kam zu dem Schluss, dass Ruanda der „Bewegung 23. März“ (M23), einer im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) operierenden bewaffneten Gruppe, „entscheidende“ Unterstützung geleistet hatte. Die Operationen der M23 hatten zur Vertreibung von Hunderttausenden Menschen geführt und erhebliche Verluste an Menschenleben verursacht.
Im Februar drohte das Europäische Parlament in einer Entschließung, die Zusammenarbeit mit Ruanda auszusetzen, sollte sich das Land weiterhin in den Konflikt in der DRK einmischen und Mineralien aus den von der M23 kontrollierten Gebieten exportieren . Unterdessen forderte die Resolution 2773 des UN-Sicherheitsrats Ruanda auf, seine Unterstützung für die M23 einzustellen und seine Truppen aus der DRK abzuziehen. Am 4. Dezember besiegelten die Präsidenten der DRK und Ruandas ein Friedensabkommen durch die Unterzeichnung der Washingtoner Abkommen . Die Washingtoner Abkommen erneuerten frühere Verpflichtungen zur Beendigung der Kämpfe, die fortgesetzt worden waren (siehe Länderkapitel zur Demokratischen Republik Kongo).
Zwangsräumungen
Die großflächige Stadtentwicklung in der Hauptstadt Kigali schritt rasch voran. Im Mai äußerte der UN-Sonderberichterstatter über extreme Armut ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Zwangsräumungen und Umsiedlungen in den informellen Siedlungen von Kigali sowie in Gebieten, die als hochgradig hochwasser- oder erdrutschgefährdet eingestuft wurden. Viele Bewohner*innen berichteten, dass sie nur wenige Tage im Voraus über den Abriss ihrer Häuser benachrichtigt wurde – ohne vorherige Konsultation, ohne Entschädigung, Bereitstellung von Ersatzwohnraum oder sinnvollen Möglichkeiten, die Entscheidungen anzufechten. Diese Praktiken betrafen einkommensschwache Haushalte und marginalisierte Gruppen unverhältnismäßig stark. Die Bewohner*innen äußerten den Verdacht , dass eine Anzahl von Umsiedlungen, die mit Sicherheitsgründen gerechtfertigt wurden, in Wirklichkeit „kommerziellen oder ästhetischen Interessen“ gedient hätten und dadurch die Ungleichheit verschärften.
Arbeitnehmer*innenrechte
Die Arbeitnehmer*innenrechte, darunter das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, blieben in der Praxis aufgrund allgemeiner Restriktionen des zivilgesellschaftlichen Raums eingeschränkt. UN-Gremien äußerten Bedenken in Bezug auf Beschränkungen, die den Gewerkschaften auferlegt wurden und deren Organisationsfähigkeit beeinträchtigten, sowie auf die unzureichende Durchsetzung des Arbeitsschutzes.
Nach Angaben des UN-Ausschusses für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, der im Februar den fünften periodischen Bericht Ruandas prüfte, wurde die Gewerkschaftsrechte durch aufwendige Anforderungen eingeschränkt, die die Möglichkeit der Arbeitnehmer*innen behinderten, Gewerkschaftsvertreter*innen zu werden. Weitere Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte bestanden in langwierigen Registrierungsfristen bei der Gewerkschaftsgründung und in der Verpflichtung, sich vor Tarifverhandlungen oder Streikmaßnahmen einem obligatorischen Schieds- oder Mediationsverfahren zu unterziehen. Solche Einschränkungen beeinträchtigten das Recht auf Vereinigungsfreiheit innerhalb der Arbeiter*innenbewegung erheblich.
In einer Erklärung nach seinem Besuch in Ruanda im Mai stellte der UN-Sonderberichterstatter über extreme Armut fest, dass trotz des starken Engagements des Landes für die Schaffung von Arbeitsplätzen strukturelle Herausforderungen den Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte untergraben. Dazu gehörten das Fehlen eines angemessenen Mindestlohns, ein hoher Anteil informeller Beschäftigung, unzureichende Durchsetzungsmechanismen für Arbeitsvorschriften und der anhaltende Einsatz von Kinderarbeit. Er betonte die Notwendigkeit, den Schutz der Arbeitnehmer*innen durch verstärkte Inspektionen von Arbeitsplätzen und die Schaffung eines gewerkschaftsfreundlichen Umfelds zu stärken.
Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
Der zivilgesellschaftliche Raum blieb stark eingeschränkt, weil die Behörden weiterhin abweichende Stimmen in Politik, Zivilgesellschaft und im Arbeitssektor unterdrückten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (siehe oben) forderte Ruanda nachdrücklich auf, den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen zu stärken, unter anderem durch die Vereinfachung der Registrierungsverfahren für Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs)
Der Ausschuss stellte fest, dass die Nationale Menschenrechtskommission (eine staatliche Einrichtung) nur begrenzt unabhängig war, , so dass die die Prozesse der Rechenschaftspflicht erheblich geschwächt wurden. Das Auswahlverfahren für ihre Mitglieder wurde von einem Ausschuss überwacht, der vom Präsidenten eingesetzt wurde, und die Kommissionsmitglieder waren verpflichtet, vor Dienstreisen eine Genehmigung des Büros des Premierministers einzuholen: Dies untergrub die Einhaltung der Pariser Prinzipien (Mindeststandards, die nationale Menschenrechtsinstitutionen erfüllen müssen, um als glaubwürdig und wirksam zu gelten).
Am 19. Juni wurde Victoire Ingabire Umuhoza in ihrem Haus in Kigali vom Ruandischen Ermittlungsbüro (RIB) festgenommen. Das RIB erklärte, die Festnahme sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem langjährigen Verfahren gegen neun Personen erfolgt, von denen die meisten Mitglieder ihrer nicht registrierten Partei Development and Liberty for All (DALFA-Umurinzi) seien. Diese Personen waren 2021 festgenommen und wegen „Gründung oder Beitritt zu einer kriminellen Vereinigung“ sowie „Anstiftung zu öffentlichen Unruhen“ angeklagt worden. Die Behörden erhoben Anklage gegen Victoire Ingabire Umuhoza im Zusammenhang mit Vorwürfen, sie habe an den mutmaßlichen Aktivitäten der Gruppe teilgenommen oder diese geleitet. Sie wies die Vorwürfe zurück.
Es gab Bedenken, dass der Fall, der symbolisch für ein Muster politischer Unterdrückung stand, jeglicher glaubwürdigen rechtlichen Grundlage entbehrte und ein Mittel zur Kriminalisierung friedlicher politischer Opposition darstellte.
Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen
Im August schloss Ruanda ein bilaterales Abkommen mit der US-Regierung, um laut ruandischen Behördenangaben bis zu 250 Migrant*innen und Asylsuchende aufzunehmen, denen die Abschiebung aus den USA drohte. Bis Ende August gab Ruanda an, im Rahmen dieses Programms sieben Personen aufgenommen zu haben. Wie bei früheren Abkommen mit Israel und dem Vereinigten Königreich bestand auch bei dieser Vereinbarung die Gefahr von Verstößen gegen die UN-Flüchtlingskonvention, insbesondere gegen das Verbot der Zurückweisung (Non-Refoulement), angesichts der Menschenrechtsbilanz Ruandas und der Mängel in seinem Asylsystem. Das Land hatte nicht nachgewiesen, in der Lage zu sein, faire Verfahren, wirksame Rechtsmittel und angemessenen Schutz für Personen zu gewährleisten, die zwangsweise aus einem anderen Hoheitsgebiet überstellt werden.
Im Juni startete Ruanda seine Refugee Sustainable Graduation Strategy (2025–2030), die darauf abzielte, den Haushalten von Geflüchteten den Übergang von langfristiger Hilfsbedürftigkeit zu Selbstständigkeit zu ermöglichen. Bis 2030 sollten 50 % der berechtigten Flüchtlingsfamilien davon profitieren. Die Strategie legte den Schwerpunkt auf die Ausweitung des Zugangs zu Bildung, beruflicher Qualifizierung und Beschäftigung, die Stärkung der Existenzgrundlagen durch die Integration in den privatwirtschaftlichen Sektor sowie die Verbesserung der Sozialschutzsysteme, um Geflüchteten zu helfen, wirtschaftliche Erschütterungen zu bewältigen.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Ruanda setzte sich weiterhin für Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit dem Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung im Jahr 1994 ein, unter anderem durch innerstaatliche Strafverfolgungen und Auslieferungsersuchen an andere Länder.
Im Mai gaben die französischen Justizbehörden bekannt, dass sie die Ermittlungen gegen Agathe Habyarimana – die Witwe des ehemaligen ruandischen Präsidenten Juvénal Habyarimana – einstellen würden, der der Mittäterschaft am Völkermord beschuldigt worden war.
Im August wurde François Gasana, der 2022 in Norwegen festgenommen worden war, nach Ruanda ausgeliefert, wo er sich wegen Beteiligung am Völkermord, einschließlich der Ermordung eines Kindes und der Anstiftung zu Morden, vor Gericht verantworten musste. Er war 2007 in Ruanda in Abwesenheit wegen seiner Rolle beim Völkermord verurteilt worden.
Im November wurde Germain Musonera, ein ehemaliger Parlamentskandidat der Regierungspartei, vom Bezirksgericht Kiyumba in Ruanda wegen Beihilfe zum Völkermord zu 20 Jahren Haft verurteilt.