Republik Sambia
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Zambia |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Sambia |
| Vorheriger Bericht |
Das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Mitglieder von Oppositionsparteien wurden schikaniert und eingeschüchtert, Journalist*innen wurden festgenommen. Die Behörden missbrauchten das Gesetz zur öffentlichen Ordnung, um friedliche Proteste einzuschränken. Steigende Lebenshaltungskosten und Kürzungen der Auslandshilfe gefährdeten den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, darunter die HIV-Behandlung und -Betreuung. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+)-Personen und Menschen mit Albinismus waren anhaltender Diskriminierung und Hindernissen beim Zugang zur Justiz ausgesetzt. Geschlechtsspezifische Gewalt nahm stark zu; zwischen Januar und März wurden der Polizei mehr als 10.000 Fälle gemeldet. Frauen und Mädchen waren in Politik und Bildung nach wie vor unterrepräsentiert, obwohl die Gleichstellung der Geschlechter in der Öffentlichkeit breite Unterstützung fand.
Hintergrund
Im März berichtete das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der UN (OCHA), dass sein Soforthilfeaufruf zur Dürre für den Zeitraum Mai 2024 bis Juni 2025 bislang 2 Millionen der 4,6 Millionen Zielpersonen zugute gekommen sei. Der Aufruf wurde gestartet, um eine koordinierte Hilfe für die von der durch El Niño verursachten Dürre betroffenen Menschen zu leisten.
Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Im Juni äußerte die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf freie Meinungsäußerung Besorgnis über Schikanen und Einschüchterungen durch die Polizei und Mitglieder politischer Parteien gegenüber oppositionellen Politiker*innen und Aktivist*innen. Sie äußerte zudem Bedenken darüber, dass das aus der Kolonialzeit stammende Gesetz über die öffentliche Ordnung (Public Order Act), das weiterhin zur Unterdrückung friedlicher Proteste herangezogen wurde, nicht aufgehoben oder geändert worden war.
Am 25. Januar wurde eine Kundgebung der Tonse Alliance (einem Zusammenschluss verschiedener politischer Parteien) von der Polizei für illegal erklärt, mit der Begründung, die Organisator*innen hätten keine formelle Anmeldung gemäß dem Gesetz über die öffentliche Ordnung eingereicht.
Am 16. Mai veranstaltete die Sozialistische Partei (Socialist Party) in der Hauptstadt Lusaka eine Protestkundgebung und forderte die Festnahme der Verantwortlichen für den Diebstahl lebensrettender Medikamente, die von internationalen Hilfsorganisationen gespendet worden waren. Stanley Muba’sa, der Jugendvorsitzende der Partei, erklärte, er sei nach der Demonstration bedroht, eingeschüchtert und überwacht worden.
Am 11. Juli reichte die Law Association of Zambia beim Obersten Gerichtshof von Sambia eine Klage ein, in der sie einzelne Bestimmungen des Gesetzes zur Sicherheit im Internet (Cyber Security Act Nr. 3) von 2025 und des Gesetzes über Straftaten im Internet (Cyber Crimes Act Nr. 4) von 2025 anfocht und argumentierte, diese verstießen gegen die durch die Verfassung geschützten Rechte und Freiheiten.
Journalist*innen
Am 7. März wurde die Wave-FM-Journalistin Hope Chooma von Anhänger*innen der Regierungspartei angegriffen, während sie über eine Veranstaltung in der Stadt Mazabuka berichtete. Die Polizei nahm vier mutmaßliche Täter*innen fest. Am 23. März wurde jedoch auch Hope Chooma festgenommen und über Nacht inhaftiert, unter dem Vorwurf des „Angriffs mit tatsächlicher Körperverletzung“, nachdem einer der Verdächtigen eine Gegenanzeige erstattet hatte.
Am 25. August wurde der Journalist Thandizo Banda von der Zeitung The Mast festgenommen und drei Stunden lang auf der Polizeistation Chowa in der Stadt Kabwe festgehalten. Grund seiner Festnahme war ein Foto das er von einem Fahrzeug gemacht hatte, das die Vorsitzende der Wahlkommission zu ihrer Tochter brachte, die wegen Mordvorwürfen in Polizeigewahrsam saß. Thandizo Banda wurde freigelassen, nachdem er eine Geldstrafe als „Schuldanerkennung“ gezahlt hatte.
Wirtschaftliche und soziale Rechte
Während die Weltbank prognostizierte, dass die Wirtschaft Sambias nach der Dürre von 2024 um 5,8 % wachsen würde, hielten die Sorgen über die hohen Lebenshaltungskosten an, die durch wiederkehrende Stromausfälle und steigende Kraftstoffpreise noch verschärft wurden.
Im Mai berichtete das Jesuit Centre for Theological Reflection, dass der „Basic Needs and Nutrition Basket“ (ein Instrument zur Ermittlung der monatlichen Lebenshaltungskosten und des Ernährungsbedarfs) bei 11.272 ZMW (etwa 437 Euro) lag, was einem Anstieg von fast 20 Prozent gegenüber 2024 entspricht. Angesichts eines durchschnittlichen Monatseinkommens von 5.369 ZMW (etwa 205 Euro) konnten die meisten Familien ihre Grundbedürfnisse nicht decken.
Recht auf Gesundheit
Dem Gesundheitssektor wurden 10,7 Prozent des Staatshaushalts zugewiesen, verglichen mit 11,8 Prozent im Jahr 2024. Dies lag unter den in der Erklärung von Abuja empfohlenen 15 Prozent. (Am 27. April 2001 verabschiedeten die Regierungen der Afrikanischen Union (AU) die Erklärung von Abuja, in der sie sich das Ziel setzten, mindestens 15 Prozent ihrer Staatshaushalte für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung bereitzustellen, Anm. d. Übers.).
Im Februar meldete das Gemeinsame Programm der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS nach Kürzungen der US-Regierungshilfe US AID die Schließung von 32 Anlaufstellen in sieben der zehn Provinzen Sambias. Die Zentren hatten HIV-Unterstützungsdienste für mehr als 20.000 Personen bereitgestellt, die zu den am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen gehörten, mit dem Virus lebten und eine antiretrovirale Therapie erhielten. Nach Angaben des UNAIDS-Länderdirektors wurden alle von der US-Regierung unterstützten DREAMS-Programme eingestellt, die Teil einer globalen Initiative zur Unterstützung von jugendlichen Mädchen und jungen Frauen mit HIV waren und diese Gruppen in 22 Distrikten unterstützten. Sechzehn weitere Zentren, die freiwillige Beschneidungen für Männer anboten, stellten ihren Betrieb ein.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Im September verklagten 176 Einwohner*innen der Stadt Chambishi in der Provinz Copperbelt das sambische Bergbauunternehmen Sino-Metals Leach Ltd nach dem Einsturz seines Absetzbeckens im Februar. Sie machten geltend, dieser Einsturz habe zur Freisetzung giftiger Abfälle in die Flüsse Mwambashi und Kafue geführt, während dessen chinesische Muttergesellschaft erklärte, die Klage sei „eindeutig unbegründet“. Der Klage zufolge waren etwa 300.000 Haushalte betroffen, die ihren Lebensunterhalt mit Fischfang bestritten, während die Regierung nur 449 betroffene Haushalte erfasste. Die Bewohner*innenberichteten von Atemwegsbeschwerden, Bauchschmerzen, Durchfall, Hautausschlägen und Augenreizungen.
Diskriminierung
LGBTI+
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) waren Stigmatisierung, Diskriminierung und Intoleranz ausgesetzt, insbesondere durch Staatsbeamt*innen und religiöse Führer*innen, was zu Ausgrenzung und einem Klima der Angst beitrug.
Im Juli wies das Verfassungsgericht die Klage der Zambian Civil Liberties Union zurück, mit der die Abschnitte 155(a)(c) des Strafgesetzbuchs wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts für verfassungswidrig erklärt werden sollten. Das Gericht befand, dass es nicht zuständig sei, einen angeblichen Verstoß gegen die Verfassung zu prüfen oder darüber zu entscheiden, und dass sich die Kläger*innen in Angelegenheiten, die unter den Grundrechtskatalog Bill of Rights fallen, an das das Oberste Gericht wenden müssten.
Menschen mit Albinismus
Menschen mit Albinismus waren weiterhin Diskriminierung und gewalttätigen Angriffen ausgesetzt, die auf gefährlichen abergläubischen Vorurteilen über diese Erkrankung beruhten.
Im März hob ein Bericht mehrerer sambischer Organisationen die Hindernisse hervor, denen Menschen mit Albinismus in Bezug auf den Zugang zur Justiz bei körperlichen Angriffen und bei Verletzungen ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte begegnen. Zu diesen Hindernissen zählten unzureichende Gesetze, die die Übernahme von Verantwortung und Wiedergutmachung für Angriffe sicher stellen sollen. Es gab keine gesetzlichen Bestimmungen, die den Besitz von Körperteilen einer Person mit Albinismus unter Strafe stellten. Selbst wenn sich Opfer auf geltende Gesetze stützten, um ihre Rechte durchzusetzen, waren die Ermittlungs- und Strafverfolgungsverfahren undurchsichtig und ineffektiv. Auch die weit verbreiteten negativen Vorstellungen über Menschen mit Albinismus erwiesen sich als Hindernis für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Im April veranstalteten Mitglieder der Zivilgesellschaft, Eltern, Künstler*innen und Musiker*innen eine Protestaktion gegen die Zunahme sexueller Übergriffe auf Kinder. Nach Angaben der Nationalen Stelle für Kriminalitätsstatistik (National Crimes Statistics Unit) wurden im ersten Quartal des Jahres 10.170 Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt gemeldet. Darunter waren 685 Fälle von Vergewaltigung von Kindern, von denen nur 224 vor Gericht kamen.
Rechte von Frauen und Mädchen
Im Juli ergab eine Afrobarometer-Umfrage, dass zwar mehr als 70 Prozent der Sambier*innen an die Gleichstellung der Geschlechter glaubten, jedoch nur 39 Prozent der Frauen Zugang zu Sekundarschulbildung hatten, verglichen mit 49 Prozent der Männer. Diese Kluft wurde auf die hohe Zahl von Schülerinnen zurückgeführt, die die Schule aufgrund von Frühehen und Schwangerschaften infolge geschlechtsspezifischer Gewalt abbrachen. Nur 15 Prozent der Parlamentarier waren Frauen.