Tadschikistan 2025

Republik Tadschikistan

Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Tajikistan
Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland Tadschikistan
Vorheriger Bericht Tadschikistan 2024

Mehrere Todesfällen unter Gefangenen verdeutlichten die unmenschlichen Haftbedingungen.  Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet und blieben nahezu vollständig straffrei. Oppositionspolitiker*innen, ehemalige Beamt*innen und Journalist*innen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren aufgrund zweifelhafter Anklagepunkte zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Menschenrechtsanwalt Buzurghmehr Yorov verbüßte trotz internationaler Proteste weiterhin eine lange Haftstrafe. Obwohl das „Liken“ kritischer Social-Media-Beiträge entkriminalisiert wurde, blieb die Meinungsfreiheit stark eingeschränkt, und Journalist*innen mussten mit Strafverfolgung rechnen. Die Verfolgung der Pamiri-Minderheit hielt an. Die Behörden leiteten Maßnahmen zur Ausweisung afghanischer Flüchtlinge ein. Die Fälle häuslicher Gewalt nahmen zu. Der Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen war weiterhin mangelhaft.

Hintergrund

Im Februar sagte die OSZE ihre für den folgenden Monat geplante Mission zur Beobachtung der Parlamentswahlen ab. Sie begründete dies mit einem „Mangel an Zusicherungen seitens der tadschikischen Behörden, dass Beobachter*innen akkreditiert werden und ihre Arbeit ausüben können würden“, und äußerte Bedenken hinsichtlich der Fairness und der allgemeinen Integrität des Wahlprozesses.

Die Wirtschaft war weiterhin stark von Überweisungen der Diaspora abhängig, insbesondere von Arbeitsmigrant*innen, die in Russland arbeiteten. Obwohl die Wirtschaft weiter wuchs, verlangsamte sich das Wachstumstempo und ging von 8,4 % im Jahr 2024 auf geschätzte 7,5 % zurück.

Recht auf Leben

Die Haftbedingungen, darunter der Mangel an angemessener medizinischer Versorgung, führten offenbar zu einer Reihe von Todesfällen unter Gefangenen. Besonders betroffen waren Personen, die aus politisch motivierten Gründen strafrechtlich verfolgt oder nach unfairen Verfahren verurteilt worden waren und offenbar gezielt härter behandelt wurden.

Fünf pamirische Aktivisten starben zwischen Januar und Juli in Haft: Kulmamad Pallaev, Bogsho Imatshoev, Aslan Gulobov, Muzaffar Davlatmirov und Eronsho Makhmadrakhimov. Es ist nicht bekannt, dass wirksame Ermittlungen zu den Umständen ihres Todes durchgeführt wurden.

Zubaidullo Rozik, ein Dissident und ehemaliges hochrangiges Mitglied der willkürlich verbotenen Partei der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans, starb am 24. September im Gefängnis. Er verbüßte aufgrund politisch motivierter Anklagen eine 25-jährige Haftstrafe.

Im Oktober starb Saidazam Rakhmonov innerhalb einer Woche nach seiner Festnahme, vermutlich wegen des Verdachts auf Extremismus oder Terrorismus. Angehörige berichteten von Spuren von Schlägen und Stromverbrennungen an seinem Körper. Beamt*innen behaupteten, er habe Selbstmord begangen.

Straflosigkeit

Berichten zufolge blieben frühere Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden ungeahndet. Trotz Beweisen für weit verbreitete und anhaltende Folter und andere Misshandlungen in Haftanstalten, darunter Schläge, Verweigerung notwendiger medizinischer Versorgung und lange Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, wurde im Laufe des Jahres Berichten zufolge nur ein Beamter wegen Folter angeklagt und verurteilt.

Unter Verletzung der Verpflichtungen Tadschikistans aus dem Römischen Statut versäumten es die Behörden, den russischen Präsidenten Wladimir Putin während seines Besuchs im Oktober gemäß dem vom IStGH erlassenen Haftbefehl festzunehmen.

Willkürliche Inhaftierung und unfaire Gerichtsverfahren

Acht Angeklagte, darunter prominente Oppositionspolitiker und ehemalige hochrangige Beamte, wurden am 5. Februar wegen Hochverrats und versuchter gewaltsamer Machtergreifung zu Haftstrafen von bis zu 27 Jahren verurteilt. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und die Behörden legten weder Beweise für die Schuld der Angeklagten noch für eine Verschwörung als solche offen.

Am 29. September forderten zwölf internationale Menschenrechtsorganisationen die tadschikischen Behörden auf, den Menschenrechtsanwalt Buzurghmehr Yorov freizulassen, der seit 2015 wegen seiner Arbeit willkürlich inhaftiert ist. Bis zum Jahresende gab es keine offizielle Reaktion, und er verbüßte weiterhin seine 23-jährige Haftstrafe.

Meinungsfreiheit

Im Mai wurde das virtuelle „Liken“ von Online-Veröffentlichungen, die „zu Terrorismus oder Extremismus aufrufen oder diese rechtfertigen“, entkriminalisiert. Die Meinungsfreiheit blieb jedoch weiterhin unangemessen eingeschränkt, und öffentliche Kritik an den Behörden war de facto verboten.

Am 10. Januar verurteilte ein Gericht in der Stadt Kulob Ahmad Ibrohim, Chefredakteur der unabhängigen Wochenzeitung Payk, wegen zweifelhafter Vorwürfe der Bestechung, Erpressung und des Extremismus zu zehn Jahren und vier Monaten Haft. Der Fall wurde als geheim eingestuft, und der Prozess fand im Untersuchungsgefängnis statt.

Die Journalistin Rukhshona Khakimova gehörte zu den Personen, die aufgrund politisch motivierter Anklagen wegen Landesverrats am 5. Februar in einem nichtöffentlichen Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof verurteilt wurden (siehe oben). Sie wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, und ihr Bankguthaben wurde beschlagnahmt. Medien berichteten, dass die Strafverfolgung laut vertraulichen Quellen mit ihrer unveröffentlichten Untersuchung über den Einfluss Chinas in Tadschikistan in Verbindung stand.

Diskriminierung

Angehörige der Pamiri-Minderheit im Autonomen Gebiet Gorno-Badachschan waren weiterhin Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. Ihre Sprachen, kulturellen Praktiken und religiöse Identität wurden weiterhin eingeschränkt oder verweigert, und ihr Streben nach echter Autonomie wurde unterbunden. Gemeindevorsteher*innen und Aktivist*innen, die im Anschluss an die überwiegend friedlichen Proteste von 2021–2022 willkürlich festgenommen und inhaftiert worden waren, blieben hinter Gittern und wurden nicht in die vom Präsidenten im März verkündete Amnestie einbezogen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte während der Proteste, darunter mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen, waren nach wie vor nicht untersucht worden.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Im Juli führte das Staatliche Komitee für Nationale Sicherheit Razzien gegen afghanische Flüchtlinge durch, von denen Tausende nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan nach Tadschikistan gekommen waren. Die Behörden behaupteten, verschiedene Verstöße aufgedeckt zu haben, und drohten mit der Abschiebung der Flüchtlinge. Einige Flüchtlinge erhielten anonyme SMS-Nachrichten, in denen sie angewiesen wurden, Tadschikistan innerhalb von 15 Tagen zu verlassen. In mehreren Fällen wurden ganze Familien abgeführt und vermutlich zwangsweise nach Afghanistan zurückgeschickt.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Häusliche Gewalt sowie Zwangsheiraten und Frühehen sind weiterhin ein Problem. Offizielle Statistiken verzeichneten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 einen Anstieg der Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen um etwa 15 % im Vergleich zum Vorjahr.

Häusliche Gewalt wurde nicht als eigenständiger Straftatbestand eingestuft, was den Zugang zu Justiz und Rechtsbehelfen für die Betroffenen erschwerte.

Viele Schutzunterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt waren stark von ausländischer Hilfe abhängig und wurden Berichten zufolge durch die Einstellung von USAID-finanzierten Programmen beeinträchtigt.

Recht auf Wasser

Die Behörden verabschiedeten einen Plan, rund 300 Millionen US-Dollar in die Verbesserung des Zugangs zu sauberem Wasser zu investieren. Der Großteil der Mittel sollte von internationalen Gebern stammen.

Offiziellen Angaben zufolge hatten 59 Prozent der Bevölkerung keinen Zugang zu zentralen Wasserversorgungssystemen, und 8 Prozent hatten überhaupt keinen Zugang zu lokalen Wasserquellen. Besonders schlimm war die Lage in ländlichen Gebieten, wo 76 % der Menschen keine zentrale Wasserversorgung hatten. Zudem hatten 85 Prozent der Bevölkerung, darunter praktisch alle Menschen in ländlichen Gebieten, keine Abwasserkanalisation.