Tansania 2025

Föderale Republik Tansania

Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Tanzania
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Vorheriger Bericht

Während der Präsidentschafts- und Parlamentswahl verschärfte sich die Unterdrückung abweichender Meinungen, insbesondere gegenüber Mitgliedern und Anhänger*innen der Opposition. Sicherheitskräfte gingen mit rechtswidriger und brutaler Gewalt gegen Demonstrierende vor, wobei Hunderte getötet und Tausende verletzt wurden. Ein Bericht der Untersuchungskommission zu den Todesfällen lag bis zum Jahresende noch nicht vor. Die Rechte tatsächlicher und vermeintlicher Regierungskritiker*innen auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung wurden massiv beeinträchtigt. Mitglieder der Opposition und der Regierungspartei verschwanden, während Oppositionsführer Tundu Lissu wegen Hochverrats angeklagt wurde. Zwei ausländische Aktivist*innen wurden misshandelt und gefoltert. Beamt*innen zerstörten rechtswidrig die Häuser der Indigenen Maasai im Ngorongoro-Schutzgebiet. Die Entscheidung des Ostafrikanischen Gerichtshofs über eine Berufung regionaler NGOs, die die Rechtmäßigkeit des Projekts der Ostafrikanischen Rohölpipeline angefochten hatten, stand noch aus.

Hintergrund

Im Mai schloss die Unabhängige Nationale Wahlkommission (Independent National Electoral Commission – INEC) die wichtigste Oppositionspartei Partei für Demokratie und Fortschritt (Chama cha Demokrasia na Maendeleo – CHADEMA) von der Teilnahme an den Parlamentswahlen am 29. Oktober aus, nachdem diese sich geweigert hatte, den Wahlkodex zu unterzeichnen. Im September hob das Oberste Gericht in Dodoma die Entscheidung der INEC auf, Luhaga Mpina als Präsidentschaftskandidaten der Partei Bündnis für Wandel und Transparenz (ACT Wazalendo) mit der Begründung auszuschließen, die Partei habe gegen ihre eigenen internen Verfahren verstoßen. Die INEC bestätigte jedoch erneut seine Disqualifikation.

Nach den Wahlen wurde Samia Suluhu Hassan mit 98 Prozent der Stimmen als Präsidentin wiedergewählt. Ihre regierende Partei der Revolution (Chama Cha Mapinduzi – CCM) gewann 99 Prozent der Parlamentssitze. Die Ergebnisse waren unter Oppositionsmitgliedern und -anhänger*innen höchst umstritten. Dies führte zu landesweiten Protesten, die brutal niedergeschlagen wurden (siehe „Unterdrückung abweichender Meinungen“).

Unterdrückung abweichender Meinungen

Die anhaltende Kampagne der Regierung zur Unterdrückung abweichender Meinungen eskalierte während der Wahlperiode und erreichte am und nach dem Wahltag ein beispielloses Ausmaß. Ab dem 29. Oktober unterbrachen die Behörden für fünf Tage den Internetzugang im ganzen Land. Unterdessen unterdrückten Sicherheitskräfte Wahlproteste mit brutaler Gewalt und verhafteten willkürlich Hunderte von Demonstrierenden allein deshalb, weil sie ihr Recht auf friedliche Versammlung ausgeübt hatten (siehe „Gewaltsame Übergriffe und Tötungen“).

Während der gesamten Wahlperiode wurden Oppositionsmitglieder und -anhänger*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, Journalist*innen und andere, die abweichende Meinungen äußerten, von den Behörden ins Visier genommen. Zu den Taktiken, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, gehörten willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Verschleppungen sowie Folter und Misshandlungen.

Kritiker*innen sahen sich Strafverfolgung und unfairen Gerichtsverfahren aufgrund von Gesetzen mit vagen und übermäßig weit gefassten Bestimmungen gegenüber. Die Strafverfolgung des CHADEMA-Vorsitzenden Tundu Lissu, der allein deshalb inhaftiert wurde, weil er seine Anhänger*innen zum Wahlboykott aufgerufen hatte, war Ausdruck des harten Durchgreifens gegen Oppositionelle und des eingeschränkten Raums für politische Teilhabe. Er wurde im April während einer politischen Kundgebung in der Stadt Mbinga festgenommen, bei der die Polizei unverhältnismäßige Gewalt anwendete, um seine Anhänger*innen zu zerstreuen. Dabei wurde unter anderem Tränengas eingesetzt und Schüsse in die Luft abgegeben. Tundu Lissu wurde wegen Hochverrats angeklagt, einer Straftat, die eine Kaution ausschließt. Er befand sich zum Jahresende weiterhin in Haft. Ebenfalls im April wurden fünf weitere CHADEMA-Führungskräfte festgenommen, darunter der stellvertretende Vorsitzende John Heche, um eine Kundgebung in Kariakoo, einem Stadtteil von Daressalam, zu verhindern.

Im Juni untersagte ein Gerichtsbeschluss des Obersten Gerichtshofs von Daressalam der CHADEMA politische Aktivitäten, nachdem drei Parteivorstände aus Sansibar Klage eingereicht hatten. Sie hatten eine diskriminierende Verteilung der Parteiressourcen geltend gemacht, die das tansanische Festland gegenüber dem Sansibar-Archipel begünstigte. Dutzende Parteimitglieder wurden daraufhin wegen der Teilnahme an „illegalen Versammlungen“ festgenommen.

Ebenfalls im Juni nahm die Polizei Janeth Rithe, die Vorsitzende des Frauenflügels von ACT Wazalendo, für vier Tage fest. Sie hatte Zweifel an den Behauptungen von Präsidentin Hassan bezüglich der wirtschaftlichen Leistung Tansanias geäußert.

Im Juli verhaftete die Polizei in der Region Lindi den ehemaligen ACT-Wazalendo-Führer Zitto Kabwe und hielt ihn kurzzeitig fest, weil er während einer Kundgebung im Bezirk Tunduru Äußerungen zu Wahlbetrug gemacht hatte.

Im August wies der Innenminister die Polizei an, „Online-Patrouillen“ durchzuführen.  Es sollen Personen überwacht werden, die „digitale Plattformen nutzten, um Frieden und Sicherheit zu stören“.

Im September verhängte die tansanische Regulierungsbehörde für Kommunikation ein 90-tägiges Verbot der Online-Plattform JamiiForums mit der Begründung, diese habe irreführende und diffamierende Inhalte über die Regierung veröffentlicht. Dies verstoße gegen die Online-Inhaltsvorschriften von 2020 und deren Änderungen.

Am 7. September löste die Polizei landesweite Versammlungen zum „Gedenktag der Helden“ auf und verhaftete Parteifunktionäre von CHADEMA in der Region Serengeti sowie 20 Anhänger*innen in einer Kirche in der Stadt Mwanza.

Gewaltsame Übergriffe und Tötungen

Zwischen dem 29. Oktober und dem 3. November reagierten die Behörden auf landesweite Proteste (siehe“Unterdrückung abweichender Meinungen“) mit rechtswidriger, brutaler Gewalt und setzten Tränengas und andere Waffen ein. Hunderte wurden getötet und Tausende weitere verletzt. Die Abschaltung des Internets ermöglichte es, diese schweren Menschenrechtsverletzungen außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung ungestraft zu begehen. Infolge der verhängten Ausgangssperren und der mangelnden Transparenz der Regierung blieb die tatsächliche Zahl der von den gewaltsamen Übergriffen Betroffenen unbekannt. Am 14. November kündigte Präsidentin Hassan die Bildung einer Untersuchungskommission zu den Todesfällen an; doch bis zum Jahresende wurden keine Ergebnisse veröffentlicht.

Im Februar erschoss im Bezirk Kisarawe in der Region Pwani ein Wachmann der tansanischen Forstbehörde (TFS) John James aus Daressalam. Im März wurden zwei TFS-Beamt*innen im Zusammenhang mit dem Mord festgenommen, und die Polizei teilte mit, dass die Ermittlungen andauerten. Im Juli wurde Frank Sanga im Gebiet Ntyuka in der Region Dodoma von einem Angehörigen einer Motorradstreife der Polizei erschossen. Die Polizeibehörden bestätigten, dass zwei Beamt*innen im Zusammenhang mit dem Vorfall festgenommen worden seien, und versprachen eine „gründliche“ Untersuchung. Weitere Informationen wurden nicht veröffentlicht.

Im Mai wurde Charles Kitima, Generalsekretär der Tansanischen Bischofskonferenz (Tanzania Episcopal Conference – TEC), nach einem Angriff durch Unbekannte in der TEC-Zentrale in Daressalam ins Krankenhaus eingeliefert. Stunden zuvor hatte er online ein Video verbreitet, in dem er die „Gesetzlosigkeit“ der Polizei verurteilte und Wahlgerechtigkeit forderte. Der Vorfall schien nicht untersucht worden zu sein.

Verschwindenlassen

Das Schicksal und der Verbleib von Dutzenden Parteimitgliedern, die offenbar Betroffene von Verschwindenlassen waren, blieben unbekannt. Es gab auch keine öffentlichen Informationen, die darauf hindeuteten, dass ihre Fälle untersucht wurden.

Am 27. März entführten unbekannte Männer Fakih Ali Salim, ein Mitglied der Partei ACT Wazalendo aus Sansibar, Berichten zufolge in seinem Haus. Am 2. Mai drangen unbekannte Personen – vermutlich Polizeibeamt*innen – in das Haus des CHADEMA-Mitglieds Mdude Nyagali ein, schlugen ihn und brachten ihn an einen unbekannten Ort.

Der Verbleib von mindestens vier CCM-Parteimitgliedern blieb unbekannt. Von Daniel Chonchorio, Siza Mwita Keheta und Anthony Gabriel hatte man seit März, Juli bzw. August nichts mehr gehört. Humphrey Polepole, ein ehemaliger tansanischer Botschafter in Kuba, der die tansanische Regierung kritisiert hatte, ist seit dem 6. Oktober verschwunden.

Folter und Misshandlungen

Im April griffen Polizeibeamt*innen 23 zuvor inhaftierte Anhänger*innen der CHADEMA-Partei an; zwei von ihnen gaben an, zudem sexuell missbraucht worden zu sein. Sie wurden mit schweren Verletzungen in einem Wald im Bezirk Bagamoyo ausgesetzt. Sie waren bei einer Versammlung vor dem Gericht in Daressalam festgenommen worden, wo Tundu Lissu angeklagt war (siehe“Unterdrückung abweichender Meinungen“). Berichten zufolge wurden mehr als 50 weitere Anhänger*innen geschlagen, als sie versuchten, das Gerichtsgebäude zu betreten.

Am 19. Mai wurden die ugandische Menschenrechtsverteidigerin Agather Atuhaire und der kenianische Aktivist Boniface Mwangi von Sicherheitskräften in Daressalam willkürlich festgenommen. Sie wollten den Prozess gegen Tundu Lissu beobachten. Sie wurden vier Tage lang an unbekannten Orten ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, gefoltert und misshandelt, bevor sie nach Uganda bzw. Kenia abgeschoben wurden. Ebenfalls am 19. Mai warnte Präsidentin Hassan ausländische Aktivist*innen öffentlich davor, sich in tansanische Angelegenheiten einzumischen.

Rechtswidrige Zwangsräumungen

Nach Massenprotesten der Indigenen Maasai setzte Präsidentin Hassan im Februar 2025 zwei Kommissionen ein. Die erste präsidiale Kommission war mit der Überprüfung der seit Jahrzehnten herrschenden Landkonflikte im Ngorongoro-Schutzgebiet (NCA), im Pololeti Game Reserve und im Lake Natron Forest Reserve beauftragt. Die zweite Kommission befasste sich mit der Bewertung der angeblich freiwilligen Umsiedlung der Maasai von ihrem Land im Ngorongoro-Schutzgebiet. Den Kommissionen gelang es nicht, ihre Ergebnisse innerhalb der vorgesehenen drei Monate an Präsidentin Hassan zu übermitteln und ihre Zusagen zur regelmäßigen Berichterstattung einzuhalten. Dies weckte Bedenken hinsichtlich der Transparenz und der Rechenschaftspflicht.

Im Juni kritisierte die Präsidentin öffentlich die Existenz der Indigenen Maasai und ihre Viehhaltung in ihrem angestammten Land im Ngorongoro-Schutzgebiet. Das NCA war Gegenstand langwieriger Landstreitigkeiten zwischen den Indigenen Maasai und der Regierung, die behauptete, die Anwesenheit der Maasai verhindere die Ausdehnung von Tourismusprojekten. Nach der Erklärung der Präsidentin rissen Parkranger*innen neu renovierte Häuser und eine Kirche der Maasai im Oldupai-Gebiet des NCA ab. Sie verhafteten mehrere Maasai-Dorfbewohner*innen und behaupteten, sie wären in das Land des NCA eingedrungen. Maasai-Landaktivist*innen sagten, die Maßnahmen seien darauf ausgerichtet, sie unter Druck zu setzen, „freiwillig“ der Umsiedlung zuzustimmen.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Im Februar verhandelte der Ostafrikanische Gerichtshof (East African Court of Justice – EACJ) die Berufung von vier ostafrikanischen NGOs, die die Rechtmäßigkeit des Projekts der Ostafrikanischen Rohölpipeline (East African Crude Oil Pipeline – EACOP) anfechten; dies folgte auf ein früheres Urteil des EACJ, das ihre Klage für unzulässig erklärt hatte. Die Entscheidung der Richter stand noch aus. Die 1.443 km lange unterirdische Pipeline, die Rohöl von den Ölfeldern in Hoima (Uganda) zum Hafen von Tanga (Tansania) transportieren soll, stand kurz vor der Fertigstellung.

Diskriminierung

Menschen mit Albinismus

Im Februar entschied der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker (African Court on Human and Peoples‘ Rights afchpr), dass die Regierung für Menschenrechtsverletzungen gegen Menschen mit Albinismus verantwortlich sei. Es hob die seit langem bestehende Diskriminierung, Gewalt und Ausgrenzung hervor, denen diese Gruppe ausgesetzt ist. Das Gericht verwies dabei auf Versäumnisse beim staatlichen Schutz, bei der Rechenschaftspflicht und beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Das Gericht wies die Regierung an, Maßnahmen zu ergreifen, darunter die Entschädigung der Betroffenen und die Reform der Gesetzgebung, um Gewalt gegen Menschen mit Albinismus als schwerwiegende Straftaten einzustufen. Das Gericht wies die Regierung des Weiteren an, nationale Aufklärungskampagnen durchzuführen, um schädlichen Mythen und Aberglauben über Albinismus entgegenzuwirken.