Tschechische Republik
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Czech Republic |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Tschechische Republik |
| Vorheriger Bericht | Tschechische Republik 2024 |
Ukrainische Flüchtlinge sahen sich mit fremdenfeindlichen Einstellungen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Im Januar wurde eine auf Einwilligung basierende gesetzliche Definition von Vergewaltigung eingeführt. Zwangssterilisierte Rom*nja-Frauen erhielten eine neue Chance auf Entschädigung. Für gleichgeschlechtliche Paare wurde eine rechtliche Partnerschaftsform eingeführt, die jedoch keine vollen Ehe- und Elternrechte umfasst. Rom*nja-Kinder wurden in Schulen weiterhin segregiert. Der Regierung gelang es nicht, ein Rahmenklimagesetz zu verabschieden. Nichtregierungsorganisationen waren wiederholt politischen Angriffen und Drohungen ausgesetzt. Unverantwortliche Waffenlieferungen wurden fortgesetzt.
Hintergrund
Nach den Wahlen im Oktober kündigte die neue Regierung eine Änderung der Regierungspolitik an, darunter eine Lockerung des Umweltschutzes und eine strengere Regulierung des gemeinnützigen Sektors.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Fremdenfeindliche Vorfälle gegen ukrainische Flüchtlinge hielten an. Laut einem Bericht des Innenministeriums verbreiteten bestimmte Politiker*innen und andere Personen bewusst Falschinformationen und schürten Feindseligkeit gegenüber Ukrainer*innen. Bei einem im Februar vielfach berichteten Vorfall beleidigte ein Straßenbahnfahrer in Prag ein ukrainisches Ehepaar und dessen zweijährigen Enkel. Gegen den Fahrer wurde vor einem Prager Bezirksgericht ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Nach Angaben des UNHCR, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, wurden im Oktober 397.240 ukrainische Flüchtlinge im Land registriert. Trotz hoher Beschäftigungsquoten lebte die Hälfte aller ukrainischen Haushalte weiterhin unterhalb der Einkommensarmutsgrenze.
Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt
Nach einem seit Januar geltenden Gesetz wurde Vergewaltigung als jeder Geschlechtsverkehr definiert, der gegen den Willen einer Person vollzogen wird, ohne dass physischer Widerstand erforderlich ist. Als Reaktion auf als zu milde empfundene Urteile in Fällen sexueller Gewalt protestierten im April Hunderte von Menschen in Prag. Die Demonstrierenden forderten eine systemische Gesetzesreform, einschließlich der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention).
Im Juli trat ein neues Gesetz in Kraft, das den Schutz für Opfer häuslicher Gewalt stärkt. Es führte eine einheitliche rechtliche Definition von häuslicher Gewalt ein, die physische, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt sowie kontrollierendes Verhalten umfasst.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Für Frauen, die zwischen 1966 und 2012 zwangssterilisiert worden waren, wurde die Frist für einen Antrag auf Entschädigung bis Ende 2026 verlängert. Viele der betroffenen Frauen waren Rom*nja. Bis April waren mehr als 2.300 Anträge eingereicht worden, von denen 591 noch auf Genehmigung warteten.
Amnesty International und die NGO Konsent setzten sich für die Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung ein und bezeichneten die geltenden Gesetze als unzureichend.
Rechte von LGBTI+
Im Januar wurde das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, um eine neue rechtliche Institution der Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen, die stärker an die Ehe angelehnt ist. Viele hielten die Reform hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen und der Elternrechte für unzureichend.
Ab Juli waren für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts keine Operation oder Hormonbehandlung mehr erforderlich. Die Änderung erfolgte durch eine Richtlinie des Gesundheitsministeriums; ein gesetzlicher Rahmen war noch nicht verabschiedet worden.
Diskriminierung
Im Oktober behaupteten Journalisten, dass Filip Turek, ein neu gewählter Abgeordneter, rassistische, fremdenfeindliche und Pro-Nazi- Äußerungen in den sozialen Medien gepostet habe. Die Polizei leitete Ermittlungen ein.
Die Segregation von Rom*nja-Kindern in tschechischen Schulen hielt an. Eine Studie identifizierte mehr als 130 Grundschulen als segregiert. Im November führten die Behörden eine Reihe neuer Maßnahmen ein, die darauf abzielten, die Desegregation von Rom*nja-Kindern zu unterstützen und zu verhindern, dass sie allein aufgrund sozialer Benachteiligung in Sonderschulen untergebracht werden.
Kinderrechte
Am 1. Juli wurde das Amt einer Ombudsperson für Kinder offiziell eingerichtet, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu überwachen. Zudem verbot eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs die körperliche Züchtigung von Kindern und stellte fest, dass dies keine akzeptable Form der Disziplinierung sei.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Die Tschechische Republik versäumte es, einen Rechtsrahmen für ein Klimaschutzgesetz zu verabschieden, wodurch Emissionsreduktionsziele nicht durchsetzbar blieben. Die Regierung behielt ihre zurückhaltende Politik bei und stimmte im November gegen das von der EU vorgeschlagene Klimaziel für 2040.
Umweltschützer*innen warnten, dass der Programmentwurf der neuen Koalitionsregierung die Natur und die Lebensqualität gefährde, da er wichtige Umweltschutzmaßnahmen auslasse und fossile Brennstoffe unterstütze. Gewählte Vertreter*innen der Koalition forderten zudem die Auflösung des neu eingerichteten Landschaftsschutzgebiets Soutok – eines weitläufigen und artenreichen Feuchtgebiets im Süden des Landes.
Vereinigungsfreiheit
Es gab Bestrebungen, den gemeinnützigen Sektor zu kontrollieren und einzuschränken. Mehrere Parteien im neu gewählten Parlament bezeichneten NGOs wiederholt als politisch und schlugen Mittelkürzungen, strengere Berichtspflichten und ein öffentliches Register für Fördermittel vor.
Verantwortungslose Waffenlieferungen
Die Tschechische Republik lieferte weiterhin große Mengen an militärischer Ausrüstung nach Israel, obwohl ein erhebliches Risiko bestand, dass diese zur Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Kriegsverbrechen im Gazastreifen verwendet werden könnte. Die Lieferungen verstießen zudem gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes, einschließlich des Waffenhandelsvertrags.