Republik Zypern
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Cyprus |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Zypern |
| Vorheriger Bericht | Zypern 2024 |
Es gab ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Ermittlungen zu den tödlichen Schüssen der Polizei auf einen Mann mit Einwanderungsgeschichte. Ein umstrittener Gesetzentwurf zur Regulierung von Demonstrationen wurde verabschiedet. Ein Programm zur freiwilligen Rückkehr für Syrer*innen gab Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Kinderrechte. Es gab weiterhin Berichte über rechtswidrige sofortige Rückführungen auf See. Zypern versäumte es, zwei Fälle im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen wirksam zu untersuchen.
Recht auf Leben
Im Januar erschoss die zyprische Polizei Shoaib Khan, einen 24-jährigen Einwanderer aus Pakistan, in der UN-Pufferzone der Insel. Im Mai äußerte die Zivilgesellschaft ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Behandlung des Falls durch die Behörden, darunter eine anfängliche Einstufung als natürlicher Tod und das Versäumnis, eine unabhängige Untersuchung zur Verantwortung der Polizei durchzuführen. Eine offizielle Untersuchung des Vorfalls begann im Oktober.
Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Nach einer friedlichen Demonstration im Januar gegen die tödlichen Schüsse auf Shoaib Khan wurden sechs Demonstrierende angeklagt, unter anderem wegen „Beleidigung“ aufgrund von anti-polizeilichen Parolen, die während der Demonstration zu hören waren.
Im September wies die OSZE darauf hin, dass mehrere Bestimmungen eines im Juli eingeführten Gesetzes zur Regulierung von Demonstrationen nicht mit den internationalen Menschenrechtsnormen vereinbar seien.
Im Januar forderten Nichtregierungsorganisationen die Einstellung des Strafverfahrens gegen Doros Polykarpou, den ehemaligen Geschäftsführer der antirassistischen NGO Kisa, da die Vorwürfe unbegründet zu sein schienen und mit seiner Menschenrechtsarbeit in Zusammenhang standen.
Im Oktober hob das Oberste Verfassungsgericht eine Entscheidung aus dem Jahr 2020 auf, mit der Kisa aus dem Vereinsregister gestrichen worden war. Bis zum Jahresende war die Entscheidung des Gerichts noch nicht umgesetzt worden.
Rechte von Flüchtlingen und Eingewanderten
Ein im Juni gestartetes Programm zur freiwilligen Rückkehr für Syrer*innen bot Familien finanzielle Anreize für eine freiwillige Rückkehr nach Syrien, während ein Familienmitglied mit einem befristeten Arbeitsvisum in Zypern bleiben durfte. Die NGO Cyprus Refugee Council äußerte Bedenken, dass das Programm das Wohl des Kindes nicht berücksichtige, da Kinder nicht angemessen konsultiert worden seien, und dass es Familien, die in Zypern in Not lebten, dazu ermutige, unter unzureichende Bedingungen nach Syrien zurückzukehren.
Es gab weiterhin Berichte über rechtswidrige sofortige Rückführungen auf See. Dabei handelte es sich um Fälle, in denen Syrer*innen gewaltsam nach Syrien zurückgeschickt wurden, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.
Im Juli reichte eine Gruppe von Menschen, die 2024 monatelang in der UN-Pufferzone gestrandet waren, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen Zypern ein, in der sie Zurückweisungen und andere Verstöße geltend machten.
Straflosigkeit
Im Februar bestätigte der Oberste Gerichtshof die Feststellung einer Untersuchungskommission, dass der Wehrdienstleistende Athanasios Nicolaou im Jahr 2005 ermordet worden war.
Rechte von Frauen
Im Februar und Juli erließ der EGMR Urteile, in denen er feststellte, dass Zypern es versäumt habe, zwei Fälle im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen wirksam zu untersuchen. In seinem Urteil vom Juli stellte der EGMR zudem fest, dass die Beschwerdeführerin einer sekundären Viktimisierung ausgesetzt war, die eine geschlechtsspezifische Diskriminierung darstellte.