Belarus 2025

Republik Belarus

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Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Belarus
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Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit war weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung versuchte, religiöse Minderheiten durch ein obligatorisches, intransparentes Registrierungsverfahren zu unterdrücken. Das Justizsystem wurde missbraucht, um abweichende Meinungen und Andersdenkende zu unterdrücken. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung und Straflosigkeit herrschte vor. Geflüchtete und Migrant*innen waren Übergriffen durch die Behörden ausgesetzt. Umweltpolitische Verpflichtungen blieben schwach ausgebildet oder fehlten gänzlich.

Hintergrund

Im Januar gewann der amtierende Präsident Alexander Lukaschenko die Wiederwahl in einem Klima der totalen Angst und Unterdrückung.[1] Belarus unterhielt weiterhin enge politische, wirtschaftliche und militärische Beziehungen zu Russland, beherbergte dessen Truppen und führte gemeinsame Militärübungen durch. Zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen kam es, als Polen und Litauen ihre Grenzen zu Belarus für mehrere Wochen schlossen. Begründet wurde dies mit Sicherheitsbedenken sowie dem Schmuggel von Zigaretten aus Belarus mittels Ballons. Die anhaltende Abwanderung, unter anderem als Reaktion auf Repressalien nach den umstrittenen Wahlen im Jahr 2020, verschärfte den Arbeitskräftemangel. Die Behörden setzten ihre Bemühungen fort, die Rückkehr von Emigrant*innen zu erzwingen, indem sie ihnen konsularische Dienste im Ausland verwehrten. Das Gefühl der internationalen Isolation von Belarus verringerte sich nach diplomatischen Annäherungsversuchen der USA – darunter die Aufhebung einiger Sanktionen –, was weithin als Gegenleistung für die Freilassung von Gefangenen angesehen wurde (siehe unten).

Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit war weiterhin stark eingeschränkt. Die Behörden stuften Online-, Print- und Rundfunkmaterial, das sie infrage stellte weiterhin als „extremistisch“ ein und nahmen monatlich willkürlich etwa 100 Personen in die „Liste der an extremistischen Aktivitäten beteiligten Personen“ auf. Im Dezember umfasste diese Liste 6.127 Personen. Die auf der Liste angeführten Personen unterlagen finanziellen Beschränkungen und durften bis zu fünf Jahre lang nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt werden. Organisationen, die „extremistische“ Inhalte veröffentlichten, verbreiteten oder erstellten – oder mit Personen auf der Liste in Verbindung standen –, wurden verboten. Jede Verbindung zu ihnen oder die Beteiligung an ihren Aktivitäten stellte eine Straftat dar.

Im Dezember befanden sich 28 Medienschaffende aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Haft.

Freiheit der friedlichen Versammlung

Die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung war weiterhin faktisch kriminalisiert und führte zu schweren Repressalien.[2] Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation, dem Menschenrechtszentrum Viasna verstärkten die Behörden ihre Bemühungen, Teilnehmende friedlichen Proteste von 2020 zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen, da die Verjährungsfrist für den zur Anwendung gebrachten Straftatbestand kurz vor dem Ablauf stand. Allein in der Hauptstadt Minsk liefen gegen rund 200 Personen strafrechtliche Ermittlungen. Ihnen drohten Haftstrafen und Geldbußen.

Die Behörden teilten mit, sie würden Anklage wegen Unterstützung extremistischer Aktivitäten gegen mehr als 200 belarusische Demonstrierende erheben, diese hatten sich am 25. März an Protesten im Ausland beteiligt – dem Tag, der von prodemokratischen Aktivist*innen als Tag der Freiheit gefeiert wird.

Vereinigungsfreiheit

Der Angriff der Regierung auf die Vereinigungsfreiheit setzte sich fort. Die Beteiligung an zwangsweise geschlossenen, suspendierten oder nicht registrierten NGOs sowie politischen oder religiösen Organisationen blieb strafbar und wurde mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet.

Bis Dezember waren 99 zivilgesellschaftliche Organisationen – darunter unabhängige NGOs und Gewerkschaften – im Laufe des Jahres geschlossen worden oder hatten sich aufgrund strenger gesetzlicher Beschränkungen, behördlicher Eingriffe und finanzieller Engpässe zur Selbstauflösung entschlossen.

Religions- und Glaubensfreiheit

Die Verfolgung religiöser Organisationen und Geistlicher, die nicht mit den Behörden auf einer Linie lagen, hielt an.

Im Juli drohte allen religiösen Organisationen, die sich nicht innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate der obligatorischen Neuregistrierung unterzogen hatten, die gerichtliche Schließung. Die Undurchsichtigkeit des Registrierungsverfahrens und das Verbot der Betätigung in nicht registrierten Organisationen führten zu großer Unsicherheit, und es war unklar, ob bis zum Jahresende Gerichtsverhandlungen angesetzt oder abgeschlossen worden waren. Bis zum 5. Dezember war keine offizielle Liste der registrierten Organisationen veröffentlicht worden, wenngleich die – vermutlich veraltete – Website der Registrierungsbehörde 3.592 religiöse Organisationen aufführte.

Am 1. April wies der Oberste Gerichtshof die Berufung des katholischen Priesters Henryk Okolotovich gegen seine wegen Hochverrats verhängte elfjährige Haftstrafe zurück. Sowohl sein Prozess als auch sein Berufungsverfahren fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Henryk Okolotovich wurde in den Medien mit der Aussage zitiert, man habe ihn beschuldigt, für Polen und den Vatikan spioniert zu haben. Nach einer Intervention des Vatikans wurde er am 20. November freigelassen.

Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren

Die Behörden missbrauchten weiterhin das Justizsystem, um Dissident*innen und Oppositionelle zum Schweigen zu bringen und zu bestrafen. Hunderte von Personen – darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, andere Aktivist*innen, Medienschaffende und Anwält*innen – verbüßten weiterhin lange Haftstrafen, die nach unfairen, politisch motivierten Gerichtsverfahren verhängt worden waren. Mehr als 170 Betroffene politisch motivierter Inhaftierung wurden zwischen Juni und Dezember im Rahmen eines von den USA ausgehandelten Abkommens vorzeitig freigelassen. Unter ihnen befanden sich der Nobelpreisträger Ales Bialiatski, die politischen Oppositionsführer*innen Maryia Kalesnikava und Viktar Babaryka sowie mehrere weitere prominente Gefangene, von denen einige lange Zeit in Isolationshaft gehalten worden waren. Dennoch wurden weiterhin Personen willkürlich strafrechtlich verfolgt und inhaftiert.

Im September äußerte die UNO ihre Besorgnis über die steigende Zahl von Gerichtsverfahren, die in Abwesenheit der Angeklagten stattfanden. Die Betroffenen erfuhren nur zufällig von der gegen sie eingeleiteten Strafverfolgung, kannten weder die Anklagepunkte noch die Gründe für ihre Verurteilung und wurden eines rechtlichen Beistands beraubt.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen in Haft, einschließlich sexueller Gewalt, waren nach wie vor weit verbreitet, wobei die Täter*innen Straffreiheit genossen. Personen, die aufgrund politisch motivierter Anklagen verurteilt worden waren, mussten in Strafkolonien eine härtere Behandlung erdulden. Ihnen wurde der Kontakt zur Außenwelt verwehrt, sie wurden häufig für längere Zeit in Strafzellen gesteckt und erhielten keine angemessene medizinische Versorgung.

Nach Angaben des Menschenrechtszentrums Viasna wurden Gefangene unter Androhung von Strafen und unter menschenunwürdigen Bedingungen zu Zwangsarbeit gezwungen.

Mindestens zwei Betroffene politisch motivierter Verfolgung, Valiantsin Shtermer und Andrei Padniabenny, starben während der Haft, womit sich die Gesamtzahl der Todesfälle seit 2020 auf neun erhöhte.

Verschwindenlassen

Das ganze Jahr über gab es keinen Kontakt nach außen und keine direkten Informationen über mehrere inhaftierte prominente Aktivist*innen, Journalist*innen und Politiker*innen. Mikalai Statkevich, dessen Verbleib vor seiner Freilassung im September zweieinhalb Jahre lang unbekannt war, verschwand nach seiner Weigerung, sich abschieben zu lassen.[3]

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Die belarusischen Behörden setzten ihre Praxis fort, Flüchtlinge und Migrant*innen über die Grenze zur EU zurückzudrängen. Laut einer gemeinsamen Studie von Oxfam und seinem polnischen Partner Egala waren Menschen, die nach Belarus zurückgeschickt wurden, körperlicher Gewalt ausgesetzt und wurden von Wasser, Nahrung, Unterkunft und medizinischer Versorgung abgeschnitten. Es wurden Fälle sexuellen Missbrauchs gemeldet.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Belarus hielt sich weiterhin nicht an die Luftqualitätsrichtlinien der WHO und die Luftverschmutzung überschritt die entsprechenden Grenzwerte um das Dreifache. Andere Umweltverpflichtungen sowie die Überwachung ihrer Umsetzung blieben schwach oder waren faktisch nicht vorhanden. Dies zeigte sich besonders deutlich angesichts eines harten Vorgehens gegen Umwelt-NGOs und der gewaltsamen Vertreibung unabhängiger Klimaaktivist*innen. Die Einschränkungen der öffentlichen Beteiligung an umweltpolitischen Entscheidungsprozessen sowie die Aushöhlung weiterer Umweltrechte als Teil umfassenderer Menschenrechtsverletzungen wurden in den Stellungnahmen von NGOs zur UPR (Universal Periodic Review) von Belarus dargelegt.

[1] “Belarus: Authorities hold presidential election in climate of total fear and repression”, 24 January

[2] “Belarus: No end in sight for the human rights crisis”, 24 January

[3] “Belarus: Released prisoner Mikalai Statkevich forcibly disappeared after refusing to be exiled”, 15 September