Bosnien und Herzegowina |
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| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Bosnia and Herzegovina |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Bosnien und Herzegowina |
| Vorheriger Bericht | Bosnien und Herzegowina 2024 |
Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft und unabhängige Journalist*innen sahen sich in der Republika Srpska einem äußerst feindseligen Umfeld gegenüber. Rom*nja und „nicht konstituierende“ Völker (Menschen, die nicht den großen drei Ethnien Bosniaken, Kroaten oder Serben angehören) waren weiterhin Diskriminierung ausgesetzt. Die Föderation von Bosnien und Herzegowina verabschiedete Gesetze, die Femizid als eigenständiges Verbrechen anerkennen und die Strafen für Täter häuslicher Gewalt verschärfen. Der rechtliche Schutz für Opfer war landesweit nach wie vor uneinheitlich. Die Leugnung des Völkermords und die Verherrlichung verurteilter Kriegsverbrecher*innen hielten an.
Hintergrund
In Bosnien und Herzegowina (BiH) herrschte weiterhin politische Instabilität.
Im Februar verabschiedeten die Behörden der Republika Srpska (RS) Gesetze, die staatlichen Institutionen, darunter Polizei und Justiz, die Tätigkeit auf dem Gebiet der RS untersagten. Das Verfassungsgericht von BiH setzte bestimmte Gesetze vorübergehend außer Kraft und entschied, dass andere verfassungswidrig seien.
Im August verurteilte der Staatsgerichtshof von BiH den Präsidenten der RS, Milorad Dodik, zu einem Jahr Haft und einem sechsjährigen Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter, weil er sich Entscheidungen des Hohen Vertreters der Vereinten Nationen in BiH widersetzt hatte. Sein Mandat wurde im August offiziell beendet, und im November fanden in der RS außerordentliche Präsidentschaftswahlen statt.
Die Nationalversammlung der Republika Srpska (RSNA) lehnte das Gerichtsurteil ab und forderte ein Referendum, um die Bürger der RS zu fragen, ob sie das Urteil und die Beendigung des Mandats von Milorad Dodik akzeptieren. Die EU erklärte, ein Referendum über Gerichtsentscheidungen widerspreche „dem Rechtsstaatsprinzip“. Die Behörden beschlossen, das Referendum auf 2026 zu verschieben.
Im September verabschiedete der Ministerrat von BiH schließlich die EU-Reformagenda 2024–2027 und verhinderte damit eine weitere erhebliche Kürzung der Mittel aus dem EU-Wachstumsplan für den Westbalkan.
Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft und unabhängige Journalist*innen, insbesondere in der RS, waren häufig verbalen Drohungen, Online- und Offline-Beleidigungen sowie aggressiven und anhaltenden Verleumdungskampagnen durch teilweise hochrangige Amtsträger ausgesetzt.
Im März verabschiedete die RSNA das Gesetz über das Sonderregister und die Veröffentlichung der Arbeit von NGOs, das gemeinnützige Organisationen zur Eintragung in ein Sonderregister verpflichtete, sie einer verstärkten rechtlichen Aufsicht unterwarf und sie potenziell als „Agenten ausländischer Einflussnahme“ einstufte. Die RSNA verabschiedete zudem Änderungen am Strafgesetzbuch der RS. Diese führten einen neuen Straftatbestand der „Missachtung oder Nichtumsetzung von Entscheidungen von Institutionen und Gremien“ der RS ein, was nach Ansicht zivilgesellschaftlicher Gruppen eine erhebliche Bedrohung für die Meinungsfreiheit darstellte. Im Mai erklärte das Verfassungsgericht von BiH beide Gesetze für verfassungswidrig. Die UN-Sonderberichterstatterin für die Lage von Menschenrechtsverteidigern Mary Lawlor bezeichnete die Maßnahmen als Teil einer „bewussten Politik“, Kritik an der Regierungspartei zu delegitimieren und „die Zivilgesellschaft weiter zu dämonisieren und zu untergraben“.
Im August wurde die Journalistin Nataša Miljanović Zubac unter dem Vorwurf der „Offenlegung geheimer Informationen“ verhaftet und kurzzeitig inhaftiert. Ihr wurde die Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen vorgeworfen, in denen sie Korruption und Straftaten unter Angehörigen der Polizei und der Justiz behauptete. Das Gericht von Bosnien und Herzegowina entschied jedoch, dass kein Verdachtsgrund dafür vorliege, dass Nataša Miljanović Zubac die Straftat begangen habe.
Diskriminierung
Im März verabschiedete die RSNA Änderungen am Strafgesetzbuch der RS, mit denen der Begriff „Geschlechtsidentität“ als geschütztes Merkmal aus allen Artikeln gestrichen wurde, die Hassverbrechen und Hassrede unter Strafe stellen. Zivilgesellschaftliche Gruppen warnten, dass die Änderungen den bestehenden Rechtsschutz untergraben würden.
Im September besuchte eine Delegation des Europarats BiH, um die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erörtern, in denen die Machtteilungsvereinbarungen im Land als diskriminierend eingestuft worden waren. Menschen, die sich nicht als Angehörige eines der „konstituierenden Völker“ des Landes identifizierten, wurde weiterhin eine angemessene politische Vertretung verwehrt.
Im April begannen die Behörden und zivilgesellschaftliche Gruppen eine Konsultation zum Aktionsplan zur sozialen Inklusion der Rom*nja 2026–2030, doch bis zum Jahresende wurden keine konkreten Fortschritte erzielt.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Im März verabschiedete das Parlament der Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH) ein Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen, das darauf abzielt, die Prävention zu stärken, wirksamere Schutzmaßnahmen einzuführen und die Unterstützung für Opfer von Gewalt zu verbessern. Frauenrechtsorganisationen begrüßten die Verabschiedung, wiesen jedoch darauf hin, dass eine umfassende Umsetzung zusätzliche Schulungen und Fortbildungen für Strafverfolgungsbeamte erfordere.
Im Juni änderte das Parlament der FBiH nach monatelangen Kampagnen von Frauenrechtsorganisationen das Strafgesetzbuch, um Femizid offiziell als eigenständiges Verbrechen anzuerkennen und strengere Strafen für die Täter einzuführen.
Trotz der festgestellten Fortschritte blieben der rechtliche Schutz und der Zugang zu Rechten für Opfer in verschiedenen Teilen des Landes uneinheitlich.
Es gab einen deutlichen Anstieg der Online-Gewalt gegen Frauen. Der Europarat forderte die Behörden auf, ihre Bemühungen zur Reform des rechtlichen und institutionellen Rahmens zur Bekämpfung digitaler Gewalt zu verstärken.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Während Bosnien und Herzegowina den 30. Gedenktag an den Völkermord von Srebrenica im Jahr 1995 beging, leugneten Politiker*innen in der RS weiterhin öffentlich Völkermord und Kriegsverbrechen und verherrlichten verurteilte Kriegsverbrecher*innen.[1]
Im Mai verurteilte das Gericht von Bosnien und Herzegowina Vojin Pavlović, den Leiter einer in der RS ansässigen Nichtregierungsorganisation, wegen Anstiftung zum Hass durch Leugnung des Völkermords von Srebrenica und Verherrlichung verurteilter Kriegsverbrecher*innen zu zweieinhalb Jahren Haft. Dies war die erste Verurteilung wegen Völkermordleugnung, seit der Hohe Vertreter der Vereinten Nationen 2021 das Gesetz gegen Völkermordleugnung in Kraft gesetzt hatte.
Mehr als 7.500 Menschen gelten infolge des Bosnienkrieges von 1992 bis 1995 weiterhin als vermisst.
[1] “Bosnia and Herzegovina:30th anniversary of Srebrenica massacre ‘a painful reminder from history’”, 10 July