Königreich Dänemark
Berichtszeitraum | 1.1.2024 – 31.12.2024 |
Englischer Originaltext | Denmark |
Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Dänemark |
Die Überwachung im Bereich der sozialen Sicherung führte zur Diskriminierung von marginalisierten Gruppen. Das Parlament nahm Straftaten, die unter das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs fallen, in das Strafgesetzbuch auf. Zivilgesellschaftliche Organisationen leiteten rechtliche Schritte ein, um Waffenexporte nach Israel zu stoppen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Dänemark bei der Rückkehr eines dänischen Kindes und seiner Mutter aus einem Gefangenenlager in Syrien helfen muss.
Diskriminierung
Im November veröffentlichte Amnesty International einen Bericht über Überwachung und Diskriminierung im Bereich der sozialen Sicherung, in dem die Folgen eines neuen automatisierten und digitalen Systems untersucht wurden.[1] Der Bericht hob mögliche Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre, Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie des Rechts auf soziale Sicherheit hervor. Der Übergang zur Digitalisierung und die Einführung von Algorithmen haben ein System der Überwachung geschaffen, das zu einer direkten Diskriminierung von marginalisierten Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, rassizifierte Menschen, Migrant*innen und Flüchtlingen führt.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Im Juni legte ein vorbereitender Rechtsausschuss dem Justizminister Empfehlungen für die Aufnahme bestimmter völkerrechtlicher Straftaten in das dänische Strafgesetzbuch vor.
Im Dezember billigte das Parlament ein neues Kapitel im Strafgesetzbuch, das die Verfolgung von Verbrechen der Aggression, des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Kriegsverbrechen und der Folter vor nationalen Gerichten ermöglicht – Verbrechen, die unter das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs fallen. Zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßten diese Reformen als ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Straffreiheit und zur Förderung des Schutzes der Menschenrechte.
Im August hob der Oberste Gerichtshof Urteile des Hohen Gerichts und des Bezirksgerichts auf, wonach Dänemark nicht verpflichtet war, bei der Evakuierung eines dänischen Jungen und seiner Mutter aus dem Gefangenenlager al-Roj in Syrien zu helfen. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass das Wohl des Kindes, einschließlich seiner besonderen Gefährdung und spezifischen Bedürfnisse, nicht ausreichend berücksichtigt worden war. Der Junge und seine Mutter wurden im Oktober nach Dänemark zurückgebracht. Dies war das erste Mal, dass der Oberste Gerichtshof darüber entschied, ob die Behörden verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass Kinder mit dänischer Staatsangehörigkeit, die mit ihren Müttern inhaftiert sind, nach Dänemark zurückkehren können.
Unverantwortliche Waffenlieferungen
Im März haben zivilgesellschaftliche Organisationen rechtliche Schritte gegen den dänischen Staat eingeleitet, um ein Ende der Waffenlieferungen nach Israel zu erreichen. Sie behaupteten, es bestehe die eindeutige Gefahr, dass solche Exporte für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gegen die palästinensische Zivilbevölkerung im Gazastreifen verwendet würden. Die Organisationen beantragten, dass das Gericht prüft, ob die Exporte gegen die Regeln für den Waffenhandel verstoßen, zu denen sich Dänemark verpflichtet hat. Die Anhörungen sollten im Jahr 2025 beginnen.
Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen
Im Mai billigte das kosovarische Parlament ein Abkommen mit Dänemark über die Vermietung von 300 Gefängniszellen im Kosovo für ausländische Staatsangehörige, die in Dänemark wegen Straftaten verurteilt wurden und nach Ablauf ihrer Strafe abgeschoben werden sollten. Dies gab Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte der im Rahmen dieser Regelung inhaftierten Personen.
[1] Denmark: Coded Injustice: Surveillance and Discrimination in Denmark’s Automated Welfare State, 12 November