Eritrea 2025

Staat Eritrea

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Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Eritrea
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Die Politik der unbefristeten und erzwungenen Wehrpflicht, die mitunter Züge der Sklaverei   annahm, wurde fortgesetzt. Hunderte nach ihrer Flucht in andere Länder zwangsweise zurückgeführte Eritreer wurden bei ihrer Rückkehr willkürlich inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde unterdrückt und das Schicksal von 27 Personen, die 2001 verschwunden waren, blieb ungeklärt. Die Regierung versagte weiterhin bei der Untersuchung von Verbrechen nach internationalem Recht. Das Mandat des UN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage in Eritrea wurde verlängert.

Zwangsarbeit

Die Einberufung zu einem obligatorischen und unbefristeten nationalen Militärdienstes, der mitunter der Sklaverei gleichkam, wurde fortgesetzt. Der Militärdienst galt für alle Personen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren. Diese Praxis war mit zahlreichen Menschenrechtsverletzungen verbunden. In seinem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat vom Mai erklärte der UN-Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in Eritrea, dass die Regierung keine Schritte zur Reform des Programms unternommen habe; unter anderem indem sie nichts gegen unmenschliche oder erniedrigende Dienstbedingungen, Vergewaltigung, sonstige sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt sowie Folter unternommen habe. Er berichtete, dass weibliche Rekruten im berüchtigten Militärausbildungslager Sawa dem Risiko sexuellen Missbrauchs und sexueller Belästigung durch Lagerbeamte ausgesetzt waren. Des Weiteren berichtete der UN-Sonderberichtserstatter, dass die  politische Richtlinien alle Schüler*innen, einschließlich Kinder verpflichteten, ihr letztes Sekundar-Schuljahr im Lager Sawa zu absolvieren, was ihren Zugang zu Bildung einschränkte.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Hunderte Eritreer flohen weiterhin aus dem Land, viele von ihnen unter anderem aufgrund der Wehrpflichtpolitik. Zwischen Dezember 2024 und dem 27. Februar 2025 wurden  nach zuverlässigen Berichten aus Äthiopien mehr als 600 Eritreer, die in Äthiopien Zuflucht gesucht hatten, gewaltsam nach Eritrea zurückgeführt, wo die Regierung ihre Asylanträge als Beweis für Verrat betrachtete. Der UN-Sonderberichterstatter erklärte in seinem Bericht vom Mai (siehe oben, Zwangsarbeit), er habe glaubwürdige Informationen darüber erhalten,  dass Flüchtlinge und Asylsuchende, die nach ihrer Abschiebung nach Eritrea zurückkehrten, verhört, willkürlich inhaftiert und dem Verschwindenlassen sowie einer unbefristeten Wehrpflicht ausgesetzt wurden.

Meinungsfreiheit und Verschwindenlassen

Eritrea schränkte die Medienfreiheit weiterhin stark ein. Das Verbot aller unabhängigen Medien aus dem Jahr 2001 blieb bestehen. Die Praxis, Journalist*innen, Politiker*innen, religiöse Führer*innen und andere tatsächliche oder vermeintliche Dissident*innen. Verschwindenlassen, willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und weiteren Menschenrechtsverletzungen auszusetzen, wurde fortgeführt. Die genaue Zahl der von diesen Maßnahmen betroffenen Personen blieb  allerdings unklar.

Das Schicksal und der Verbleib von elf Mitgliedern der G-15, die 2001 verschwanden, blieben unbekannt. Die G-15 war eine Gruppe von 15 Politiker*innen, die von Präsident Afwerki die Umsetzung des Verfassungsentwurfs und die Abhaltung offener Wahlen verlangten . Darüber hinaus wurden in jenem Jahr 16 Journalist*innen festgenommen, denen Verbindungen zur G-15 vorgeworfen wurden, und über die seitdem nichts mehr bekannt wurde.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Im Juli lehnte der UN-Menschenrechtsrat mit überwältigender Mehrheit den Antrag der Regierung ab, das Mandat des UN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage in Eritrea zu beenden, und verlängerte es um ein weiteres Jahr.

Die Regierung unternahm keine Schritte, um den Empfehlungen der UN-Untersuchungskommission zu den Menschenrechten in Eritrea (COI) nachzukommen -zehn Jahre, nachdem deren jüngster Bericht festgestellt hatte, dass in Eritrea seit 1991 möglicherweise Verbrechen nach internationalem Recht begangen wurden. Dazu gehörten Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Versklavung, Inhaftierung, Verschwindenlassen, Folter, Verfolgung, Vergewaltigung, Mord und andere unmenschliche Handlungen. Die COI war zudem zu dem Schluss gekommen, dass in Ermangelung geeigneter staatlicher rechtlicher und institutioneller Reformen in Eritrea, die gewährleisten könnten, dass die Verantwortlichen für diese Verbrechen juristisch zu Rechenschaft gezogen werden, weitere internationale Maßnahmen ergriffen werden sollten. Diese sollten eine Weiterleitung vom UN-Sicherheitsrat an den Internationalen Strafgerichtshof  beinhalten. Weiter sollte die Ausübung der universellen Gerichtsbarkeit durch UN-Mitgliedstaaten Ermittlungen durchführen und bei ausreichenden Beweisen diejenigen strafrechtlich verfolgen, die  im Verdacht stehen, für Verbrechen nach internationalem Recht verantwortlich zu sein. Trotz dieser Feststellungen und der Erkenntnisse des UN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage in Eritrea war noch keine Rechtsstaatlichkeit hergestellt worden , und Verbrechen nach internationalem Recht sowie andere schwerwiegende Verstöße hielten an.Zahlreiche internationale Nichtregierungsorganisationen forderten weiterhin ein stärkeres Mandat des UN-Menschenrechtsrats, um weitere Untersuchungen und die Dokumentation von Verstößen zu ermöglichen.