Französische Republik |
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| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | France |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Frankreich |
| Vorheriger Bericht | Frankreich 2024 |
Die Behörden versäumten es, systemischen Rassismus zu bekämpfen; antisemitische und antimuslimische Vorfälle nahmen zu. Bei den Reparationszahlungen an Haiti für die Kolonialzeit wurden nur begrenzt Fortschritte erzielt. Es kam weiterhin zu übermäßigen Einschränkungen friedlicher Proteste und zu übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei. Menschen, die ihre Solidarität mit dem palästinensischen Volk bekundeten, sahen sich unverhältnismäßigen Einschränkungen ausgesetzt. Waffenlieferungen wurden durch mangelnde Transparenz verschleiert. Der verstärkte Einsatz von KI-gestützter Videoüberwachung gab Anlass zu gravierenden Bedenken. Die Migrationspolitik führte zur anhaltenden Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Die gesetzliche Definition von Vergewaltigung wurde im Einklang mit internationalen Standards geändert. Die Klimaschutzmaßnahmen reichten nicht aus, um die Ziele für 2030 zu erreichen.
Hintergrund
Politische Turbulenzen prägten das Jahr, wobei die anhaltenden Folgen der Auflösung der Nationalversammlung im Jahr 2024 zu mehreren Regierungswechseln beitrugen.
Es gab immer mehr rechtsfeindliche Äußerungen, die die Rechtsstaatlichkeit offen in Frage stellten.
Diskriminierung
Die Zunahme rassistischer Hassreden, auch von politischen Führer*innen, sowie von Straftaten, darunter antisemitische und islamfeindliche Vorfälle, gab Anlass zu großer Sorge. Unterdessen weigerte sich die Regierung weiterhin, systemischen Rassismus anzugehen. Sie versäumte es, verlässliche Daten zu erheben, und diskriminierte beharrlich muslimische Frauen und Mädchen, die ein Kopftuch trugen.
Nach den Olympischen und Paralympischen Spielen 2024 in Paris, bei denen französischen Sportlerinnen das Tragen von Sport-Hijabs untersagt wurde, verschärften die Behörden geschlechtsspezifische islamfeindliche Maßnahmen und Rhetorik. Im Februar veröffentlichte das Sportministerium einen Leitfaden zu „Laizismus und Religion im Sportbereich“, der unverhältnismäßige und diskriminierende Einschränkungen der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit festschrieb.
Am 18. Februar verabschiedete der Senat einen Gesetzentwurf, der das Tragen religiöser Symbole bei Sportwettkämpfen und in Schwimmbädern verbietet. Am 5. März veröffentlichte eine Untersuchungskommission zu „kommunitaristischen und islamistischen Tendenzen im Sport“ der Nationalversammlung einen Bericht, in dem die Verabschiedung des Verbots gefordert wurde. Die Nationalversammlung hatte den Gesetzentwurf noch nicht beraten.
Im Mai lehnte der Senat einen Gesetzentwurf ab, der darauf abzielte, diskriminierende Identitätskontrollen durch die Polizei zu bekämpfen.
Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung
Im April jährte sich zum 200-ten Mal, dass Frankreich von Haiti eine Entschädigung für den Verlust kolonialer Gewinne aus Sklav*innenarbeit forderte. Im April kündigte Präsident Macron die Einrichtung einer französisch-haitianischen gemeinsamen Kommission an, die die „gemeinsame Vergangenheit“ der Länder untersuchen und „Empfehlungen an beide Regierungen aussprechen soll, damit Lehren gezogen und eine friedlichere Zukunft aufgebaut werden kann“. Obwohl dies ein positiver Schritt in Richtung Wiedergutmachung für Sklaverei und Kolonialismus war, versäumte es die Erklärung, die betroffenen Gemeinschaften in den Mittelpunkt dieses Prozesses zu stellen oder Frankreichs Pflicht zur Wiedergutmachung nach internationalem Menschenrechtsrecht anzuerkennen. Nach lang überfälligen Forderungen nach Wiedergutmachung verabschiedete die Nationalversammlung im Juni eine Resolution, die auf die Anerkennung, Rückzahlung und Wiedergutmachung der „Doppel-Schulden“ Haitis durch Frankreich abzielte.
Am 29. Juli erließ Frankreich einen neuen Haftbefehl gegen den ehemaligen syrischen Präsidenten Bashar al-Assad wegen der Chemiewaffenangriffe von 2013. Der neue Haftbefehl folgte auf die Aufhebung eines früheren Haftbefehls im Juli, den Frankreichs oberstes Gericht für ungültig erklärt hatte, da Assad zum Zeitpunkt der Ausstellung als Präsident persönliche Immunität genoss.
Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Personen, die ihre Solidarität mit dem palästinensischen Volk bekundeten, sahen sich übermäßigen und unverhältnismäßigen Einschränkungen ausgesetzt. Die Behörden verhängten präventive pauschale Verbote gegen zahlreiche Demonstrationen in mehreren Städten. In Paris wurde eine Demonstration nach einem Teilverbot durch den Pariser Polizeipräfekten umgeleitet.
Drei Studierende der Sciences Po wurden exmatrikuliert und zehn suspendiert, nachdem sie gegen den Völkermord Israels an den Palästinenser*innen protestiert und Bedenken hinsichtlich der Partnerschaften der Universität mit israelischen akademischen Zentren geäußert hatten. Konferenzen zu Palästina wurden an mehreren Universitäten, darunter in Straßburg und Paris, abgesagt.
Im März verbot der Pariser Polizeipräfekt einen vom Kollektiv Insurrection Trans organisierten feministischen Marsch unter Berufung auf Risiken für die öffentliche Ordnung, doch wurde dieser nach einer dringenden gerichtlichen Berufung wieder zugelassen.
Auch andere Gruppen wurden ins Visier genommen. Im Juli verbot der Präfekt des Departements Tarn präventiv Versammlungen von Gegnern der Autobahn A69. Umweltaktivist*innen wurden strafrechtlich verfolgt. Im September wurden zwei Aktivist*innen zu Freiheitsstrafen verurteilt (eine davon zur Bewährung), weil sie im Rahmen einer Kampagne für energiesparende Sanierungsmaßnahmen Farbe auf das Büro des Premierministers gesprüht hatten (eine der schwersten Strafen, die jemals in Frankreich für einen Akt zivilen Ungehorsams verhängt wurden).
Die Behörden kündigten die Auflösung des Kollektivs „Urgence Palestine“ an. Diese war zwar bis zum Jahresende noch nicht umgesetzt, doch die Bankkonten des Hauptführers der Gruppe, Omar Alsoumi, waren eingefroren worden.
Am 10. September veröffentlichte das Innenministerium einen Leitfaden zum Umgang mit städtischer Gewalt mit dem erklärten Ziel, den Umgang mit „städtischer Gewalt“ von dem mit Demonstrationen abzugrenzen.
Im September veröffentlichte eine parlamentarische Untersuchungskommission ihren Bericht über die psychologischen Auswirkungen von TikTok auf Kinder und Jugendliche. Der Bericht unterstrich die Bedenken hinsichtlich des Empfehlungssystems der Plattform und empfahl ein Verbot von sozialen Medien für Kinder unter 15 Jahren. Dies geschah trotz der Befürchtung, dass ein solches Verbot das Recht junger Menschen auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung im Internet unangemessen einschränken könnte. Auch der Präsident und die für künstliche Intelligenz und digitale Angelegenheiten zuständige Ministerin forderten die Umsetzung eines Verbots.
Unrechtmäßige Gewaltanwendung
Sicherheitskräften wurde vorgeworfen, bei Demonstrationen am 10. und 18. September übermäßige Gewalt angewendet und einige Journalist*innen daran gehindert zu haben, über die Proteste zu berichten. Im Mai äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter Besorgnis über den gemeldeten Einsatz „weniger tödlicher“ Waffen, darunter Blendgranaten und Projektilwerfer, die regelmäßig schwere Verletzungen verursachten.
Der Ausschuss zeigte sich zudem besonders besorgt über die Zahl der Todesfälle, die auf den Einsatz von Schusswaffen durch die Strafverfolgungsbehörden bei Verkehrskontrollen zurückzuführen waren. Er hob hervor, dass Artikel L.435-1 des Gesetzes über die innere Sicherheit den Rahmen der Notwehr für Polizeibeamt*innen offenbar über angemessene Grenzen hinaus ausgeweitet habe, was zu einem Anstieg der Todesfälle durch Polizeischüsse beigetragen habe. Er betonte zudem, dass Fälle von übermäßiger Gewaltanwendung Mitglieder von Minderheitengruppen unverhältnismäßig stark betrafen, insbesondere Menschen afrikanischer oder arabischer Herkunft, Angehörige Indigener Völker und Migrant*innen.
Im Juni wurde der Polizeibeamte der 2023 Nahel Merzouk, einen 17-jährigen französischen Jungen nordafrikanischer Herkunft, erschossen hatte, wegen Mordes angeklagt.
Unverantwortliche Waffenlieferungen
Ein Mangel an Transparenz besteht weiterhin bei den Waffenlieferungen. Hierbei kam die Regierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, bis Ende Mai über die Lieferungen des Vorjahres Bericht zu erstatten. Frankreich erteilte weiterhin Lizenzen für den Export von Kriegsmaterial nach Israel, obwohl UN-Experten die sofortige Einstellung solcher Lieferungen forderten, die wahrscheinlich gegen das humanitäre Völkerrecht verstießen. Die Behörden erklärten, Frankreich exportiere keine Ausrüstung, die im Gazastreifen, im Südlibanon oder in den besetzten palästinensischen Gebieten eingesetzt werden könnte; doch aufgrund der anhaltenden mangelnden Transparenz war diese Information schwer zu überprüfen.
Straflosigkeit
Obwohl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu Haftbefehle des IStGH (Internationaler Straf Gerichtshof) vorlagen, gestattete Frankreich seinem Flugzeug dreimal den Überflug über sein Hoheitsgebiet.
Rechtswidrige Überwachung
Im Mai legte die Regierung einen Gesetzentwurf zu den Olympischen Winterspielen 2030 vor, der den Einsatz von KI-gestützter Massenvideoüberwachungstechnologie bis Dezember 2027 erlaubt. Dieser Gesetzentwurf verlängerte den Einsatz von Überwachungstechnologie bei den Olympischen Spielen 2024, trotz schwerwiegender Menschenrechtsrisiken, insbesondere für rassifizierte Personen, auf die die Zivilgesellschaft hingewiesen hatte.
Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen
Die französische Migrationspolitik zementierte ein System der Ausbeutung und Schädigung von rassifizierten ausländischen Arbeitskräften. Im November veröffentlichte Forschungsergebnisse bestätigten frühere Erkenntnisse, wonach das Migrationssystem und die Vorschriften zum Recht auf Arbeit und Aufenthalt in Frankreich die Ausbeutung rassifizierter ausländischer Arbeitskräfte aufrechterhielten.[1] Das System verletzte ihre Menschenrechte in mehrfacher Hinsicht direkt und machte sie aufgrund von Verzögerungen und anderen systemischen Problemen verletzbar für sekundäre, damit verbundene Rechtsverletzungen.
Viele Politiker*innen bedienten sich weiterhin einer verletzenden und fremdenfeindlichen Rhetorik gegenüber Migrant*innen, insbesondere gegenüber rassifizierten Migrant*innen. Diese Rhetorik prägte auch die Debatten um Gesetze, die von der Nationalversammlung verabschiedet wurden und die Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen einschränkten. Eine im Juli verabschiedete Reform erleichterte die Inhaftierung von Migrant*innen, die wegen „sehr schwerer Straftaten“ verurteilt worden waren und bei denen „ein hohes Rückfallrisiko“ bestand. Andere Reformen erhöhten die Hürden für den Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit für Kinder, die auf dem Gebiet von Mayotte geboren wurden.
Frankreich und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland schlossen weiterhin Abkommen, die sich auf „Abschreckungsmaßnahmen“ konzentrierten und die Rechte von Migrant*innen untergruben, ohne alternative legale und sichere Wege zu schaffen. Mehr als 41.000 Menschen versuchten, den Ärmelkanal mit dem Boot zu überqueren – die zweithöchste Zahl seit 2022. Bis zum Jahresende waren laut Agence France-Presse mindestens 29 Menschen bei dem Versuch ums Leben gekommen, mit dem Boot von Frankreich aus das Vereinigte Königreich zu erreichen – ein Rückgang gegenüber 2024, aber ein Anstieg gegenüber 2023.
Im Juli entschied das Nationale Asylgericht, dass Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus hätten, da ihnen bei einer Rückführung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ein reales Risiko der Verfolgung durch die israelischen Streitkräfte drohe. Im August stellte Frankreich jedoch vorübergehend die Aufnahme von Palästinenser*innen ein, die aus dem besetzten Gazastreifen flohen.
Geschlechtsspezifische Gewalt
Im Oktober verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Änderung der rechtlichen Definition von Vergewaltigung, um das Konzept der Einwilligung im Einklang mit internationalen Standards aufzunehmen.
Laut im Oktober veröffentlichten offiziellen Zahlen wurden im Jahr 2024 107 Frauen von ihren Partner*innen oder Ex-Partner*innen getötet. Daten feministischer Organisationen für denselben Zeitraum deuteten darauf hin, dass 141 Frauen getötet worden waren. Nach Angaben feministischer Organisationen wurden im Jahr 2025 164 Frauen getötet.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Der dritte Nationale Anpassungsplan der Regierung, der im März veröffentlicht wurde, wurde von der Zivilgesellschaft und dem Hohen Rat für Klima wegen fehlender konkreter Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Bevölkerungsgruppen und weitgehend unzureichender Finanzierung kritisiert. Im April verklagten 14 Opfer von Klimakatastrophen und Verbände den Staat wegen unterlassener Schutzpflicht vor den Auswirkungen des Klimawandels.
Im Juli bewertete der Jahresbericht des Hohen Rates für Klima (Haut Conseil pour le Climat) die Klimaschutzmaßnahmen Frankreichs im Jahr 2024 als unzureichend und stellte fest, dass sich das Tempo der Dekarbonisierung verdoppeln müsse, um das Ziel für 2030 zu erreichen. Anstatt die Klimaschutzmaßnahmen zu verstärken, schlugen die Behörden mehrere Rückschritte in der Klima- und Umweltpolitik vor oder verabschiedeten diese, darunter Haushaltskürzungen oder Auflagen für die Annahme der EU-NDC (Nationally Determined Contributions), wodurch das Pariser Abkommen gefährdet wurde.
[1] “France: Dysfunctional and discriminatory residence permit system violates racialized migrant workers’ rights”, 5 November