Republik Irak |
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| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Iraq |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Irak |
| Vorheriger Bericht | Irak 2024 |
Binnenvertriebene litten unter sich verschlechternden Lebensbedingungen bei ihrer anhaltenden Vertreibung. Sicherheitskräfte, bewaffnete Milizen und politische Akteure begingen weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen und blieben dabei nahezu straffrei. Aufgrund der Mängel der Justiz blieben den Opfern von Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit und Wiedergutmachung verwehrt. Die Umweltzerstörung verschärfte die humanitären Herausforderungen zusätzlich. Die Regierung wendete zunehmend autoritäre Praktiken an, ging hart gegen Dissident*innen vor, nahm Journalist*innen, Aktivist*innen und die Zivilgesellschaft ins Visier und schränkte gleichzeitig die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Gesetzesvorhaben bedrohten die Rechte der Frauen, während sich die gesellschaftliche Haltung gegenüber geschlechtsspezifischer Gewalt verschlechterte. Die Todesstrafe wurde nach Verfahren vollstreckt, die durch schwerwiegende Verfahrensmängel gekennzeichnet waren. Es gab weiterhin keine gesicherten Informationen über Hinrichtungen.
Hintergrund
Am 11. November fanden im Irak Parlamentswahlen statt. Dutzende Kandidat*innen, darunter unabhängige und vor allem Frauen, wurden von der Wahl ausgeschlossen, was von der Zivilgesellschaft kritisiert wurde. Mitte Oktober wurde ein Kandidat durch eine an seinem Auto angebrachte improvisierte Sprengvorrichtung getötet. Mindestens zwei Personen wurden einem Untersuchungsrichter vorgeführt und warteten zum Jahresende auf ihren Prozess wegen dieses Mordes. Die Wahlergebnisse wurden von zahlreichen Kandidat*innen angefochten, die Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe und im Verfahren geltend machten, doch am 14. Dezember bestätigte der Oberste Bundesgerichtshof des Irak die Ergebnisse. Bis zum Jahresende war noch keine neue Regierung gebildet worden.
Im Rahmen eines Friedensabkommens zwischen der Türkei und der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) legte diese im Juli im Rahmen einer Zeremonie ihre Waffen nieder. Tausende Bewohner*innen von Dörfern in der Region Kurdistan im Irak (KR-I) konnten jedoch aufgrund der anhaltenden Präsenz türkischer Streitkräfte nicht in ihre Häuser zurückkehren.
Korruption im öffentlichen Sektor sowie unter Beamt*innen und Politiker*innen beeinträchtigte weiterhin alle Lebensbereiche. Weil Sicherheitsvorschriften aufgrund von Korruption in lokalen Behörden nicht durchgesetzt wurde, kam es zu Bränden in Krankenhäusern und Einkaufszentren. Dutzende Menschen starben, darunter auch Kleinkinder.
Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen für den Irak (UNAMI) stellte ihre Tätigkeit am 31. Dezember 2025 offiziell ein, nachdem die irakischen Behörden dies im Mai 2024 beantragt hatten.
Rechte von Binnenvertriebenen
Mehr als 1 Million Menschen waren im Irak weiterhin Binnenvertriebene. Unter ihnen lebten mindestens 101.000 Menschen weiterhin in 20 Lagern in der KR-I, während der Rest in privaten Unterkünften lebte, darunter Mietwohnungen und informelle Siedlungen in mehreren Provinzen der KR-I und des Irak.
Die Lebensbedingungen und Hygienestandards in den Vertriebenenlagern in der KR-I verschlechterten sich weiter. Im April, Juli und September brachen Brände aus, die Dutzende von Unterkünften zerstörten und mindestens zwei Menschen verletzten. Die Brände folgten einem Muster, das bereits in den Vorjahren zu beobachten war, sie wurden größtenteils durch verschlechterte Sicherheitsstandards verursacht.
Rückkehrende
Bis zum Jahresende hatten die irakischen Behörden im Rahmen der laufenden Rückführungs- und Wiedereingliederungsbemühungen der Regierung die Rückkehr von Hunderten irakischer Staatsangehöriger aus dem Lager Al-Hol in Syrien ermöglicht. Die Rückkehrenden mussten vor ihrer Rückkehr in ihre Herkunftsgebiete weiterhin das Rehabilitationszentrum Al-Amal in Ninive durchlaufen. Für die Rückkehrenden bestanden weiterhin Menschenrechts- und Schutzbedenken, da sie bei der Beschaffung von Personenstandsdokumenten auf Hindernisse stießen, was ihren Zugang zu Dienstleistungen, ihre Bewegungsfreiheit und ihre Beschäftigungsfähigkeit einschränkte. Soziale Stigmatisierung war nach wie vor weit verbreitet. Einige Gemeinschaften weigerten sich, Rückkehrende aufzunehmen, denen eine Zugehörigkeit zur bewaffneten Gruppe „Islamischer Staat“ unterstellt wurde. Das zwang Familien – insbesondere Haushalte mit weiblichem Haushaltsvorstand – dazu, ihre Identität zu verbergen oder in unbekannte Gebiete umzuziehen, um Diskriminierung zu vermeiden. Die wirtschaftliche Not hielt an, da den meisten Rückkehrenden ein stabiles Einkommen oder eine Unterkunft fehlte und Frauen und Kinder in besonderem Maße durch Ausbeutung und Gewalt bedroht waren, darunter Kinderheirat, häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung.
Im August stellte eine gemeinsame Initiative der Vereinten Nationen und des Irak fest, dass seit 2019 nur 27 % der registrierten Haushalte von Rückkehrenden ihre finanziellen Leistungen erhalten hatten. Dafür wurden datenbezogene Pronleme und verfahrenstechnische Verzögerungen als Gründe genannt.
Klimabedingte Vertreibung
Der Irak verzeichnete die niedrigsten Wasserreserven seit mehr als 80 Jahren, was die Umweltkrise des Landes weiter verschärfte. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) waren bis September etwa 186.000 Menschen aufgrund von Dürre, Wasserknappheit und damit verbundenen Klimafolgen vertrieben worden. Nur sehr wenige gaben an, dass sie eine Rückkehr in ihre Herkunftsgebiete planten.
Von der Vertreibung waren vor allem die Bevölkerungsgruppen in den südlichen Provinzen Thi Qar, Missan und Al-Diwaniya betroffen. Unter den Vertriebenen lebten mindestens 1.800 Familien in minderwertigen, provisorischen oder behelfsmäßigen Unterkünften. Viele klimabedingte Migrant*innen waren auf irreguläre Wohnformen angewiesen und besaßen keine formelle Erlaubnis zur Landnutzung. Die irakischen Behörden leisteten den Vertriebenen keine finanzielle oder sonstige Hilfe, sodass diese auf sich allein gestellt waren.
Die IOM berichtete, dass klimabedingt vertriebene Iraker*innen erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und anderen lebensnotwendigen Gütern hatten. Armut und unzureichende Unterstützung verschärften ihre Gefährdung noch. Darüber hinaus hatten Gemeinden im ganzen Land mit sinkender landwirtschaftlicher Produktivität und begrenzten Erwerbsmöglichkeiten zu kämpfen, was die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen Vertreibung erhöhte.
Straflosigkeit
Die irakischen Behörden erzielten keine nennenswerten Fortschritte bei der Strafverfolgung der Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen. Diese ereigneten sich unter anderem während des jahrelangen bewaffneten Konflikts mit dem Islamischen Staat und den landesweiten Protesten im Oktober 2019, auch bekannt als „Tishreen“, sowie deren Folgen. Die Ergebnisse der zahlreichen Ermittlungen, die von aufeinanderfolgenden Regierungen angekündigt worden waren, wurden nicht veröffentlicht. Vor Gericht blieben Strafverfolgungen wegen Menschenrechtsverletzungen begrenzt und weitgehend wirkungslos, da Tatverdächtige mangels Beweisen freigesprochen wurden. Akteur*innen der Zivilgesellschaft prangerten politische Einmischung, Korruption und Einschüchterung von Zeug*innen und Angehörigen der Justiz an. All das untergrub weiter die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des Justizwesens.
Überlebende und Angehörige der Opfer staatlicher Gewalt, die während der Tishreen-Proteste und in deren Folge begangen wurde, sahen sich weiterhin mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zu den mageren Entschädigungszahlungen konfrontiert, für die keine offiziellen Zahlen veröffentlicht wurden.
In einer von der Zivilgesellschaft als „Rachefeldzug“ für die Tishreen-Proteste bezeichneten Aktion gingen die Behörden gegen Dutzende Aktivist*innen und Demonstrierende vor. Dabei nutzten sie Haftbefehle, die in den vergangenen fünf Jahren wegen Straftaten erlassen worden waren und auf die laut Strafgesetzbuch schwere Strafen, einschließlich der Todesstrafe, stehen. Aufgrund dieser Haftbefehle führten Sicherheitskräfte in der Stadt Nasriya das ganze Jahr über Razzien in den Wohnungen von Aktivist*innen durch, griffen in einigen Fällen Familienangehörige an und verhafteten sie anstelle der Aktivist*innen. Damit wollten sie diejenigen, die sich versteckt hielten, unter Druck setzen, sich zu stellen.
Das Schicksal Tausender Männer und Jungen, die seit 2014 willkürlich inhaftiert und anschließend von irakischen Sicherheitskräften und Fraktionen der Volksmobilisierungseinheiten (PMU) verschleppt wurden, blieb ungeklärt.
Der Irak erzielte keine nennenswerten Fortschritte bei der Verabschiedung des seit langem anstehenden Gesetzentwurfs, der das Verschwindenlassen unter Strafe stellen würde, obwohl er Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens gegen das Verschwindenlassen ist. Das Fehlen einer solchen Gesetzgebung und die anhaltende Straflosigkeit für vergangene und andauernde Verstöße vertieften das Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber staatlichen Institutionen.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Wie bereits in den Vorjahren trugen Luft- und Wasserverschmutzung laut Berichten des irakischen Umweltministeriums und der Weltgesundheitsorganisation WHO zu Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems und des Magen-Darm-Trakts bei.
Die Luftqualität in der Hauptstadt Bagdad verschlechterte sich durch den Einsatz von Schweröl in der Industrie, in privaten Stromgeneratoren, Müllverbrennungsanlagen und Raffinerien, in Kombination mit Wetterbedingungen wie Sand- und Staubstürmen.
In Basra und anderen südlichen Provinzen lösten steigende Versalzung und Verschmutzung, verschärft durch mangelhafte Verwaltung, eine Wasserkrise aus, wodurch die Bewohner kaum oder gar keinen Zugang zu Trinkwasser hatten.
Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
Irakische Behörden, politische Akteur*innen und Mitglieder der PMU schikanierten, verhafteten oder verfolgten weiterhin Journalist*innen, Medienschaffende und Medienunternehmen.
Die Behörden verschärften ihr Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit durch eine Kampagne, die sich auf vage gesetzliche Bestimmungen stützten, die „anstößige Inhalte“ und Verstöße gegen die „öffentliche Moral“ unter Strafe stellten, um Kritiker*innen, Aktivist*innen und unabhängige Medien ins Visier zu nehmen. Die Strafverfolgungsbehörden des Innenministeriums führten im Laufe des Jahres Dutzende von Festnahmen durch. Im September wurde die Kampagne umbenannt, um „Inhalte, die gegen Sitte und Moral verstoßen“ abzudecken, wobei eine Definition solcher Inhalte weiterhin fehlte.
Im Laufe des Jahres diskutierte Gesetzesentwürfe, darunter ein Gesetz zum Recht auf Information, drohten, die Medienfreiheit und den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen weiter einzuschränken.
Regierungsstellen verhängten weiterhin belastende Vorschriften, führten Hintergrundüberprüfungen durch und mischten sich in das Programmangebot ein. Dadurch waren zivilgesellschaftliche Organisationen gezwungen, unter zunehmenden Einschränkungen zu arbeiten. Der Entzug internationaler Finanzmittel, einschließlich der Auflösung der US-Behörde für Entwicklungszusammenarbeit USAID, verschärfte die Auswirkungen staatlicher Einmischung auf lokale Nichtregierungsorganisationen noch weiter.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Das ganze Jahr über nahmen lokale Behörden in Zusammenarbeit mit PMU-Einheiten weiterhin willkürlich Aktivisten, Urheber von Social-Media-Inhalten sowie prominente Demonstrierende und Organisator*innen von Protesten fest und inhaftierten sie. Das geschah, weil sie Kritik geäußert hatten am Mangel an Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für Verstöße im Zusammenhang mit den Tishreen-Protesten, an den Auswirkungen von Korruption und Vetternwirtschaft in der Regierung auf Menschenrechte und Umwelt, an unzureichenden öffentlichen Dienstleistungen sowie am Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten.
Kurdische Region im Irak
Journalist*innen in der KR-I, insbesondere diejenigen, die über Themen im Zusammenhang mit Menschenrechten und staatlicher Korruption berichteten, wurden durch Behörden und der Regierung nahestehenden Personen inhaftiert, schikaniert tätlich angegriffen und bedroht. Letztere wurden kaum zur Rechenschaft gezogen. Zwischen Januar und Juli berichteten zivilgesellschaftliche Organisationen und Medien in der KR-I von Dutzenden Festnahmen von Medienschaffenden, die oft mit Übergriffen und Razzien einhergingen. Die Behörden führten Gesetze ein, die die Berichterstattung über Straftaten unter bestimmten Umständen unter Strafe stellen würden, was zur Selbstzensur beitrug.
Sicherheitskräfte in der KR-I nahmen Medienschaffende wiederholt an ihrem Arbeitsplatz oder während der Berichterstattung über friedliche Proteste oder Sicherheitsvorfälle fest und griffen sie tätlich an.
Die Justiz der KR-I verlängerte häufig die Haft von Journalist*innen, Aktivist*innen und Kritiker*innen durch neue, zusätzliche Anklagen gegen sie. Im August verurteilte ein Gericht den prominenten Journalisten Sherwan Sherwani wenige Tage vor seiner geplanten Entlassung aufgrund willkürlicher Vorwürfe zu einer neuen Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Ein Berufungsgericht in der Hauptstadt der Region, Erbil, bestätigte seine Verurteilung im Oktober, reduzierte seine Strafe jedoch auf drei Jahre und fünf Monate – immer noch mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Höchststrafe von zwei Jahren. Sherwan Sherwani war seit 2020 inhaftiert und war zuvor 2021 in einem unfairen Verfahren verurteilt worden.
Versammlungsfreiheit
Sicherheitskräfte setzten wiederholt unrechtmäßige Gewalt ein, darunter scharfe Munition, Wasserwerfer und Tränengas, um friedliche Proteste in ganz Bagdad sowie in den zentralen und südlichen Provinzen gewaltsam aufzulösen. Demonstrationen – oft ausgelöst durch wirtschaftliche Missstände, Korruption und Straflosigkeit – führten zur willkürlichen Festnahme von Dutzenden Personen, zu lang andauernden Inhaftierungen ohne Anklage sowie zur Schikanierung von Aktivist*innen und Demonstrierenden. Die Behörden zogen das Sicherheitspersonal selten für diese Übergriffe zur Rechenschaft. Proteste in Nasiriyah und Basra im April und Oktober wurden besonders gewaltsam mit Tränengas, scharfer Munition und Schlägen gegen Demonstrierende aufgelöst. In den südlichen Provinzen verbrannten Demonstrierende, die sauberes Wasser und eine verbesserte Stromversorgung forderten, Reifen und blockierten Straßen. Darauf reagierten Einheiten der Bereitschaftspolizei mit Tränengas und schlugen auf Demonstrierende ein.
Kurdische Region im Irak
Sicherheitskräfte lösten friedliche Versammlungen in der gesamten KR-I auf, insbesondere solche, bei denen gegen ausstehende Gehälter und Korruption protestiert wurde, und setzten dabei Tränengas sowie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen ein.
Im Februar hinderten Sicherheitskräfte in Erbil Lehrer*innen daran, zur Demonstration in die Stadt zu gelangen, und setzten gewaltsame Mittel sowie Tränengas ein, um sie zu zerstreuen. Später im selben Monat griffen verschiedene Sicherheitskräfte friedliche Demonstrierende im Stadtteil Arbat von Sulaymaniyah an und nahmen Journalist*innen fest, um eine Berichterstattung über ihre Aktionen zu verhindern. Kräfte der Asayish (die wichtigsten Sicherheits- und Nachrichtendienste der Regionalregierung Kurdistans) setzten Tränengas ein und griffen Journalist*innen an, die über die Demonstration in Arbat berichteten; sie nahmen mehrere Reporter*innen fest und führten eine Razzia in einem lokalen Fernsehsender durch.
Im Juni gingen Sicherheitskräfte gegen mehrere Demonstrationen in Sulaymaniyah und Erbil vor, was zu weiteren Festnahmen und Schikanen gegen Aktivist*innen und Demonstrierende führte.
Rechte von Frauen und Mädchen
Im Januar verabschiedete das Parlament eine Änderung des Personenstandsgesetzes, die einer religiösen Sekte mehr Befugnisse im Familienrecht, einschließlich Ehe und Scheidung, einräumte. Das erhöhte die Risiken für die Rechte der Frauen und vertiefte die konfessionellen Spaltungen. Gleichzeitig versäumte es das Parlament, häusliche Gewalt unter Strafe zu stellen oder problematische und diskriminierende Artikel des Strafgesetzbuchs aufzuheben, wie jene, die sogenannte „Ehrenmorde“ verharmlosen und körperliche Züchtigung von Ehefrauen und Kindern zulassen.
Häusliche Gewalt und geschlechtsspezifische Gewalt waren nach wie vor weit verbreitet. Die Behörden zogen die Täter*innen nicht zur Rechenschaft und stellten keine angemessene, auf Überlebende und Opfer ausgerichtete Hilfsangebote bereit. Bis zum Jahresende meldeten die Behörden in der KR-I die Tötung von mindestens 53 Frauen und Mädchen, meist durch männliche Verwandte. Für den Rest des Irak lagen keine zentralisierten Daten vor. Die Gerichte zogen die Täter*innen nicht zur Rechenschaft, was zu öffentlicher Empörung seitens der Zivilgesellschaft führte. Abwertende Äußerungen und Kommentare von Politiker*innen und Abgeordneten trugen dazu bei, geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich der Tötung weiblicher Verwandter, zu normalisieren.
Todesstrafe
Trotz anhaltender und tief verwurzelter Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren verhängten Gerichte Todesurteile, meist wegen Drogendelikten oder terroristischer Straftaten. Es wurden Hinrichtungen vollstreckt, doch die Zahlen dazu blieben unklar.