Japan |
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| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Japan |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Japan |
| Vorheriger Bericht | Japan 2024 |
Japan vollstreckte seine erste Hinrichtung seit fast drei Jahren. Die Wahlen waren von fremdenfeindlicher und diskriminierender Rhetorik geprägt. Ein neues Gesetz ermöglichte Entschädigungen für Betroffene von Zwangssterilisationen. Ein neuer Einwanderungsplan sah eine beschleunigte Abschiebung vor. Japans anhaltende Investitionen in Projekte für fossiles Gas im Ausland gefährdeten die Rechte indigener Völker und untergruben die Bemühungen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Gerichtsurteile führten zu gemischten, aber überwiegend positiven Ergebnissen im Kampf für die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe und die Rechte von Transgender-Personen.
Hintergrund
Im Oktober wurde Sanae Takaichi, bekannt für ihre konservativen Werte, zur ersten Premierministerin Japans gewählt.
Todesstrafe
Am 27. Juni wurde ein 29-jähriger Mann, der wegen neun Morden verurteilt worden war, durch den Strang hingerichtet – die erste Hinrichtung in Japan seit fast drei Jahren. Menschenrechtsorganisationen verurteilten die Hinrichtung auf breiter Front.
Diskriminierung
Im Juli fanden in Japan Wahlen zum Oberhaus des Parlaments statt. Während des Wahlkampfs wurde in großem Umfang ausgrenzende Rhetorik verwendet, begleitet von fremdenfeindlichen und diskriminierenden Äußerungen auf der Straße und im Internet gegen Frauen, Transgender-Personen und Ausländer*innen. Menschenrechts-NGOs, darunter Amnesty International Japan, kritisierten die Wahlkampagnen wegen Anstiftung zu Fremdenfeindlichkeit, Hassreden und Falschinformationen über Ausländer*innen und Minderheiten in Japan.
Rechte von Menschen mit Behinderungen
Am 17. Januar verabschiedete Japan ein Gesetz, das Betroffenen von Zwangssterilisationen Entschädigungen gewährt. Sterilisations- und Abtreibungsoperationen waren ohne Einwilligung an schätzungsweise 84.000 Personen durchgeführt, von denen angenommen wurde, dass sie gemäß dem Eugenik-Schutzgesetz von 1948 „mangelhafte Nachkommen“ zeugen würden. Betroffen waren Menschen mit Behinderungen. Das neue Entschädigungsgesetz folgte auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom Juli 2024 mit der das Eugenikgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Entschädigungsgesetz enthielt in seiner Präambel eine Entschuldigung der Regierung. Viele Betroffene hatten Schwierigkeiten, die für ihre Anträge erforderlichen Nachweise, wie beispielsweise alte Krankenakten, zusammenzutragen. Bis Ende November waren nur 1.560 Anträge bewilligt worden. Betroffenengruppen wiesen darauf hin, dass manche Menschen nicht einmal wussten, dass der Eingriff an ihnen vorgenommen worden war.
Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen
Japans im Mai veröffentlichter Zero Plan zur Einwanderung sah unter anderem vor, das Einwanderungsrecht durch beschleunigte Abschiebungen durchzusetzen. Der Plan zielte darauf ab, die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen, die ihre Aufenthaltsdauer überschritten hatten, bis 2030 zu halbieren. Menschenrechtsaktivist*innen kritisierten die Fokussierung auf die Zahl der Abschiebungen und argumentierten, dass diese Politik Asylsuchende potenziell gefährde. Das Gesetz erlaubte es weiterhin, Menschen willkürlich und auf unbestimmte Zeit in Abschiebehaftanstalten festzuhalten, was gegen internationales Recht verstößt.
Im Dezember schob Japan Mustafa Khalil gewaltsam ab, einen pakistanischen Staatsangehörigen aus Kaschmir, der insgesamt 12½ Jahre in Haft verbracht hatte und dessen Gesundheitszustand sich stark verschlechtert hatte.
Japan lehnte weiterhin jede Verantwortung für den Tod von Wishma Sandamali ab, einer srilankischen Asylsuchenden, die 2021 in einem Abschiebegefängnis in der Stadt Nagoya starb. Im Februar reichte die Familie eine zweite Klage gegen die Regierung ein und forderte die Freigabe des vollständigen Videomaterials zu ihrem Tod. Die Regierung berief sich unter anderem auf das Recht der Verstorbenen auf Privatsphäre und einen Mangel an Ressourcen zur Auswertung des Videomaterials, um den Zugang zu den Aufnahmen weiterhin zu verweigern.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Japan trieb weiterhin Projekte zur Förderung von fossilem Gas (Flüssigerdgas, LNG) im Ausland voran, untergrub damit die weltweiten Bemühungen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, und gefährdete die Rechte der Anrainergemeinden.
Im Juli reichten die Erbhäuptlinge der Wet’suwet’en-Nation in Kanada einen formellen Einspruch bei der staatlichen Japan Bank of International Cooperation und der Mitsubishi Corporation ein, um ein Ende der Finanzierung des LNG-Kanada-Projekts durch die beiden Unternehmen zu fordern, da dieses das Klima und die Rechte indigener Völker beeinträchtige.
Der Gipfel zwischen Japan und den USA am 7. Februar beinhaltete eine Vereinbarung zur Ausweitung der amerikanischen LNG-Exporte nach Japan sowie Pläne, ein neues LNG-Förderprojekt in Alaska, USA, voranzutreiben. Dieser Schritt löste Kritik von Klima- und Menschenrechtsgruppen aus, da er potenzielle Auswirkungen auf das Klima und die Rechte des indigenen Volkes der Gwich’in habe.
Von der Regierung unterstützte „grüne Energie“-Projekte im Ausland wurden als Hindernis für einen gerechten Übergang zu erneuerbaren Energien kritisiert. Sechs Klima- und zivilgesellschaftliche Gruppen in Indonesien schrieben an die Japan International Cooperation Agency und forderten, dass diese ihre Projekte in den Bereichen LNG, CO₂-Abscheidung sowie Kohleverbrennung mit Wasserstoff und Ammoniak einstellt. Die Gruppen machten geltend, die Projekte würden Indonesien falsche Klimalösungen aufzwingen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verlängern und lokalen Gemeinschaften schaden.
Rechte indigener Völker
Am 12. Mai sandte der UN – Ausschuss zur Beseitigung rassistische Diskriminierung (CERD) ein Frühwarnschreiben bezüglich des Baus einer neuen US-Militärbasis in der Präfektur Okinawa und hob dabei die Auswirkungen auf das Recht auf Gesundheit sowie auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt der indigenen Bevölkerung von Ryukyu/Okinawa hervor.
Rechte von LGBTI+
Im März entschieden die Obergerichte der Städte Nagoya und Osaka, dass die Verweigerung der gleichgeschlechtlichen Ehe verfassungswidrig sei. Fünf Obergerichte in Japan hatten ein ähnliches Urteil gefällt. Im November entschied das Obergericht von Tokio jedoch, dass die Verweigerung nicht gegen die Verfassung verstoße. Dieses Urteil war ein Rückschlag in der Reihe der Obergerichtsurteilen, die Hoffnungen auf die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe geweckt hatten.
Im September entschied das Familiengericht der Stadt Sapporo als erstes Gericht, dass die „Anforderungen an die Erscheinung“, wonach Transgender-Personen das Aussehen ihrer Genitalien verändern mussten, um ihr rechtliches Geschlecht zu ändern, verfassungswidrig sei.