Republik Kasachstan |
Drucken (PDF) |
| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Kazakhstan |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Kasachstan |
| Vorheriger Bericht | Kasachstan 2024 |
Die Behörden nutzten weiterhin vage formulierte Vorwürfe der Verbreitung falscher Informationen und der Anstiftung zu ethnischen, sozialen, rassistischen und religiösen Unruhen, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Es kam weiterhin zu Festnahmen und Strafverfolgungen von Aktivist*innen der Zivilgesellschaft und von einfachen Bürger*innen, die ihr Recht auf friedlichen Protest ausübten. Nichtregierungsorganisationen und politische Oppositionsgruppen gerieten zunehmend unter Druck seitens der Behörden und wurden beschuldigt, ausländische Gelder zu nutzen, um das Land und seine „traditionellen Werte“ zu untergraben. Ähnliche Vorwürfe wurden gegen die LGBTI-Gemeinschaft erhoben, die weiterhin Diskriminierung ausgesetzt war. Die meisten schweren Menschenrechtsverletzungen, die während der Proteste im Januar 2022 begangen wurden, blieben weiterhin ungesühnt. Kasachstans Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen hielt an, und der Präsident schien seine Zusagen für eine grüne Wende zu brechen.
Meinungsfreiheit
Die Behörden nutzten weiterhin übermäßig weit gefasste Anklagen wegen „wissentlicher Verbreitung falscher Informationen“ und Anstiftung zu ethnischer, sozialer, rassistischer und religiöser Zwietracht gemäß Artikel 274 bzw. 174 des Strafgesetzbuchs, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die lokale Menschenrechtsgemeinschaft verzeichnete im Laufe des Jahres mindestens 39 Personen, die aufgrund politisch motivierter Anklagen inhaftiert wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Aktivist*innen, Blogger*innen und Journalist*innen.
Die Menschenrechtsverteidigerin Bakhytzhan Toregozhina wurde im Juli gemäß Artikel 274 zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie auf ihrer Facebook-Seite ihre Besorgnis über den sich verschlechternden Gesundheitszustand des inhaftierten Oppositionspolitikers Marat Zhylanbayev (siehe unten, Vereinigungsfreiheit) zum Ausdruck gebracht hatte. Marat Zhylanbayev hatte wiederholt Hungerstreiks durchgeführt, um gegen seine Behandlung und die Haftbedingungen zu protestieren. Gegen Meirzhan Doskaraev, den Anwalt von Marat Zhylanbayev, und mindestens zwei Aktivist*innen wurden Verwaltungsstrafen, darunter Geldstrafen und Verwaltungshaft, verhängt, weil sie ähnliche Bedenken geäußert hatten.
Der Blogger Temirlan Ensebek wurde im Januar festgenommen und wegen eines ein Jahr alten Social-Media-Beitrags gemäß Artikel 174 angeklagt. Der Beitrag, der Auszüge aus einem weit verbreiteten Lied mit beleidigenden Texten über Russen enthielt, hatte vor seiner Festnahme keine übermäßigen Bedenken hervorgerufen. Nach einem unfairen Prozess wurde er im April zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe ohne Freiheitsentzug verurteilt. Das Gericht verbot ihm, in sozialen Medien zu veröffentlichen, sich an Menschenrechtsaktivitäten zu beteiligen, ehrenamtlich tätig zu sein und mit den Medien zu sprechen. Das Urteil wurde in der Berufung bestätigt.
Zwischen Januar und April wurden mindestens vier Unterstützer von Temirlan Ensebek zu Verwaltungshaft oder Geldstrafen verurteilt, weil sie Einzelproteste veranstaltet hatten, bei denen sie seine Freilassung forderten. Fünf Personen wurden festgenommen und mit Geldstrafen belegt, weil sie gegen die Entscheidung des Richters protestiert hatten, den öffentlichen Zugang zum Gerichtssaal zu beschränken.
Im Juli bekräftigte der UN-Menschenrechtsausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen seine Besorgnis über die weit gefasste Formulierung der Begriffe „Extremismus“ und Anstiftung zu ethnischer, sozialer, rassistischer und religiöser Zwietracht gemäß Artikel 174 des Strafgesetzbuches. Der Ausschuss forderte die Behörden nachdrücklich auf, den Anwendungsbereich der Gesetzgebung einzugrenzen, um sicherzustellen, dass sie „geschütztes Verhalten und geschützte Meinungsäußerungen“ nicht unterdrücke.
Im Juni und Juli weigerte sich das Außenministerium, die Akkreditierungen von 16 Korrespondent*innen von Radio Azattyq, dem kasachischen Dienst von Radio Free Europe/Radio Liberty, zu verlängern, mit der Begründung, sie hätten gegen das Mediengesetz von 2024 verstoßen, das ausländischen Journalist*innen die Berichterstattung ohne Akkreditierung untersagt. Die Journalist*innen, die alle kasachische Staatsangehörige waren, hatten ihre Arbeit fortgesetzt, während eine Entscheidung über ihre Anträge noch ausstand. Die Berufung von Radio Azattyq gegen die Entscheidung eines Gerichts in der Hauptstadt Astana vom August, die Entscheidung des Ministeriums gegen sieben Korrespondent*innen zu bestätigen, war zum Jahresende noch anhängig.
Versammlungsfreiheit
Im Januar entschied das Verfassungsgericht, dass die Genehmigung zur Abhaltung friedlicher Versammlungen nicht automatisch verweigert werden darf, bekräftigte jedoch die Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung. Dennoch verweigerten die lokalen Behörden weiterhin routinemäßig die Genehmigung für friedliche Proteste. Aktivist*innen der Zivilgesellschaft und Bürger*innen wurden weiterhin festgenommen und strafrechtlich verfolgt, weil sie ihr Recht auf friedlichen Protest ausgeübt hatten.
Im Februar wurde die Verjährungsfrist für Versammlungsdelikte, die es den Behörden ermöglicht hatte, Demonstrant*innen lange nach dem Ereignis zu inhaftieren – oft, um sie an der Teilnahme an künftigen Protesten zu hindern –, von zwölf auf zwei Monate verkürzt. Zwei Mitglieder der LGBTI-NGO Feminita wurden jedoch zu 10 Tagen Verwaltungshaft verurteilt, eines Ende Februar und eines Anfang März, weil sie neun Monate zuvor eine Protestaktion organisiert hatten. Diese Urteile sowie die Ablehnung von Anträgen auf Versammlungsgenehmigung hielten NGOs davon ab, am 8. März einen friedlichen Marsch zum Internationalen Frauentag zu organisieren.
Im August wurden fünf Aktivist*innen, die 2024 wegen der Planung eines friedlichen Protests gegen ein geplantes Kernkraftwerk festgenommen worden waren, wegen Aufrufs zu Massenunruhen gemäß Artikel 272.3 des Strafgesetzbuches verurteilt. Sie wurden zu vier Jahren Bewährung verurteilt und erhielten für fünf Jahre ein Verbot, an öffentlichen Aktivitäten wie Demonstrationen oder Pressekonferenzen teilzunehmen. Im November reduzierte ein Berufungsgericht ihre Strafen auf 30 Monate.
Vereinigungsfreiheit
Nichtregierungsorganisationen und politische Oppositionsgruppen gerieten zunehmend unter Druck von Seiten der Behörden und auch von Präsident Kassym-Jomart Tokajew, nachdem die US-Regierung beschlossen hatte, die Auslandshilfe für Gruppen, die sich für Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration einsetzen, zu kürzen. Im April warf der Präsident „angeblichen Menschenrechtsorganisationen, Blogger*innen und Journalist*innen“ vor, aus dem Ausland finanziert zu werden, um negative Tendenzen aufzudecken und den Behörden die Schuld zu geben.
Im Mai kritisierte der Ombudsmann öffentlich die unabhängige NGO „Koalition gegen Folter“ dafür, dass sie dem UN-Sonderberichterstatter für Folter „voreingenommene“ und „verzerrte“ Informationen vorgelegt habe. Die Koalition hatte auf einen routinemäßigen jährlichen Aufruf der UN-Sondermechanismen zur Einreichung von Beiträgen reagiert. Der Ombudsmann behauptete fälschlicherweise, die EU habe die Einreichung finanziert.
Im Juli forderte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) die sofortige Freilassung von Marat Zhylanbayev, der 2023 wegen angeblicher Mitgliedschaft in der willkürlich verbotenen politischen Oppositionsbewegung „Demokratische Wahl Kasachstans“ zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Die WGAD stellte fest, dass seine Inhaftierung willkürlich und sein Prozess unfair war und dass seine „Festnahme und Inhaftierung auf Diskriminierung aufgrund seiner politischen Meinung beruhte“.
Rechte von LGBTI+
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Mensche‘ und NGOs wurden von den Behörden, einschließlich des Präsidenten, sowie von regierungsnahen und anderen Gruppen ins Visier genommen, die ihnen vorwarfen, mit ausländischen Geldern „unmoralisches Verhalten“ zu fördern und „traditionelle Werte“ zu verunglimpfen.
Die LGBTI-NGO Feminita geriet erneut unter Beschuss durch Mitglieder der Union of Parents und des Wohltätigkeitsfonds Rahym, die im Februar zweimal ihre Schulungsveranstaltungen störten und die Organisator*innen und Teilnehmenden als „ausländische Agenten“ beschuldigten. Die Polizei versäumte es, Ermittlungen gegen die Täter*innen einzuleiten und diese strafrechtlich zu verfolgen; stattdessen wurden die Mitbegründer*innen von Feminita festgenommen und wegen des Betriebs einer nicht registrierten NGO mit einer Geldstrafe belegt.
In seinen Abschließenden Bemerkungen bekräftigte der UN-Menschenrechtsausschuss seine Besorgnis über die Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen in Recht und Praxis sowie über die gezielten Angriffe, Schikanen und Strafverfolgungen von LGBTI-NGOs und Menschenrechtsverteidiger*innen.
Im Oktober legte eine parlamentarische Arbeitsgruppe Gesetzesänderungen vor, die LGBTI-Propaganda verbieten. Der Senat billigte die Änderungen am 18. Dezember, und der Präsident unterzeichnete die Änderungen am 30. Dezember.
Straflosigkeit
Im Mai berichtete das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE über seine Beobachtung von Gerichtsverfahren aus den Jahren 2022–2023, die auf die Massenproteste vom Januar 2022 zurückgingen, bei denen Sicherheitskräfte schwere Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Der Bericht stellte eine „krassen Diskrepanz zwischen der hohen Zahl ziviler Todesopfer, weit verbreiteten Vorwürfen von Folter und Misshandlung und der geringen Zahl von Strafverfahren wegen dieser Tötungen“ fest. Er stellte zudem fest, dass es den Gerichten nicht gelungen sei, „schwerwiegende Vorwürfe von Nötigung, Folter und anderen unrechtmäßigen Mitteln, die zur Erlangung von Aussagen von Angeklagten und Zeug*innen eingesetzt wurden, zu untersuchen“.
Arbeitnehmer*innenrechte
Es wurden keine gesetzlichen oder politischen Änderungen verabschiedet, um dem zunehmenden Trend gemeldeter Verstöße gegen Arbeitnehmer*innenrechte beim Abbau von Seltenerdmetallen entgegenzuwirken. Ein im Juli veröffentlichter Bericht der Nichtregierungsorganisation Business and Human Rights Resource Centre verzeichnete im Jahr 2024 mehr solcher Vorwürfe als in den vorangegangenen fünf Jahren zusammen.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Kasachstans Wirtschaft wurde weiterhin weitgehend von der Ölförderung angetrieben. Die Abhängigkeit von Kohle zur Stromerzeugung nahm zu, und Kasachstan plante, bis 2030 neue Kohlekraftwerkskapazitäten von 6 Gigawatt zu errichten, trotz Umweltbedenken und der Zusage, bis 2060 CO2-Neutralität zu erreichen. Im September schien Präsident Tokajew seine Verpflichtungen zu einer grünen Wende zu brechen, als er erklärte, der Klimawandel sei „offenbar ein massiver Betrug“ und Kasachstan werde weiterhin auf Kohle angewiesen bleiben.