Mongolei
Berichtszeitraum | 1.1.2024 – 31.12.2024 |
Englischer Originaltext | Mongolia |
Die Mongolei ist ihren Verpflichtungen aus dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht nachgekommen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde unterdrückt. Die Umweltzerstörung durch den Bergbau wirkte sich weiterhin negativ auf die Rechte der Hirt*innen aus. Bei der Reform des Rentensystems wurde das Recht auf soziale Sicherheit nicht geschützt. Ein neues Verkehrs- und Wohnungsgesetz verletzte das Recht auf Wohnen.
Hintergrund
Die regierende Mongolische Volkspartei behielt bei den Parlamentswahlen ihre Mehrheit, aber die Opposition konnte große Zugewinne verzeichnen.
Straffreiheit
Im September stattete der russische Präsident Wladimir Putin auf Einladung von Präsident Khurelsukh Ukhnaa einen offiziellen Besuch ab. Trotz eines vom IStGH im März 2023 ausgestellten Haftbefehls kamen die Behörden der Verpflichtung der Mongolei als Vertragspartei des Römischen Statuts, Präsident Putin zu verhaften, nicht nach und hießen ihn stattdessen offiziell willkommen. [1]
Freiheit der Meinungsäußerung
Artikel 13.14 des Strafgesetzbuches wurde genutzt, um Ermittlungen und Anzeigen gegen Journalist*innen und Bürger*innen zu erstatten, die die Behörden kritisierten. Die Nationale Polizeibehörde bestätigte, dass bis zum 25. Dezember insgesamt 697 Anzeigen wegen “Verbreitung falscher Informationen” gemäß Artikel 13.14 bei der Polizei eingegangen waren. Sechzehn davon betrafen Journalist*innen; vier Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Wiederholte polizeiliche Ermittlungen gegen Journalist*innen, insbesondere in einem Wahljahr, untergruben die Pressefreiheit. Unurtsetseg Naran, Chefredakteur der Nachrichtenseite Zarig, wurde in einem Prozess hinter verschlossenen Türen wegen mehrerer Anklagen, darunter Verbreitung falscher Informationen, zu fast fünf Jahren Haft verurteilt.
Rechte der Häftlinge
Im Mai reichte Amnesty International beim Verfassungsgericht der Mongolei einen Amicus-Curiae-Schriftsatz über die auf den Polizeigewahrsam anwendbaren internationalen Menschenrechtsvorschriften ein, wobei der Schwerpunkt auf dem Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person lag. In dem Schriftsatz wurde die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 26.2 des Polizeigesetzes erörtert, der die Grenzen für eine vorübergehende Inhaftierung betrifft. Im Juni erklärte das Verfassungsgericht Artikel 26.2 für verfassungswidrig. [2] In dem Schriftsatz wurde die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 26.2 des Polizeigesetzes erörtert, der die Grenzen für eine vorübergehende Inhaftierung betrifft. Im Juni erklärte das Verfassungsgericht Artikel 26.2 für verfassungswidrig.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Der Bergbau wirkte sich weiterhin negativ auf Wasserquellen, Landrechte und den Lebensunterhalt der Hirt*innen aus. Im Juli äußerte sich der Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker besorgt über die Auswirkungen des Bergbaus auf Wasserquellen und Weideflächen, auf denen das Vieh weidet. Er wies auch darauf hin, dass der Staub aus dem Bergbau die Qualität der Kaschmirwolle verschlechtert und damit die Lebensgrundlage der Hirt*innen beeinträchtigt. Eine weitere Sorge war der Rückgang der traditionellen Praktiken der Hirt*innen.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Recht auf soziale Sicherheit
Obwohl die Regierung die Altersrenten seit 2005 regelmäßig erhöht hatte, hielten die Rentensätze nicht mit der Inflation Schritt. Sie reichten weiterhin nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken, was ältere Menschen in die Armut trieb. Verordnungen, mit denen versucht wurde, die Leistungen an die Inflation anzupassen, wirkten sich auf ältere Menschen aus und führten zu Kürzungen ihrer Leistungen und zu niedrigeren Zahlungen, als sie sonst erhalten würden.
Recht auf Wohnen
Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Verringerung des Verkehrs und des Wohnraums für den Ger-Bezirk in der Hauptstadt Ulaanbaatar im Dezember 2023 wurden fast 2.000 Haushalte auf 158 Hektar Land zwangsgeräumt, und weitere Haushalte sind weiterhin von Zwangsräumungen bedroht. Die Zwangsräumungen stellten Verstöße gegen das Recht auf Wohnraum dar, da den Bewohner*innen das Recht auf Information, freie, vorherige und informierte Zustimmung und Zugang zu Rechtsmitteln nicht gewährt wurde.
[1] “Mongolia: Putin must be arrested and surrendered to the International Criminal Court”, 2 September
[2] Mongolia: Amicus curiae brief filed with the Constitutional Court of Mongolia (Tsets) on unlawful detention, 12 June