Rumänien

Rumänien

Berichtszeitraum 1.1.2024 – 31.12.2024
Englischer Originaltext Romania
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Rom*nja, darunter diejenigen, die vor dem Konflikt in der Ukraine geflohen sind, waren beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen weiterhin mit Segregation und Diskriminierung konfrontiert. Zahlreiche Proteste verliefen friedlich, ohne dass die Polizei übermäßige Gewalt anwandte. Die Regierung verabschiedete einen neuen Plan zur Verhinderung der Misshandlung von Menschen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen. Die Berichte über häusliche Gewalt haben weiter zugenommen.

Hintergrund

Im Dezember annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde der Präsidentschaftswahlen 2024, die im November stattgefunden hatte, wegen Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen die Wahlordnung. Neue Präsidentschaftswahlen wurden für Mai 2025 angesetzt.

Diskriminierung

Rom*nja

In einem im April veröffentlichten Menschenrechtsbericht prangerte das US-Außenministerium den Rassismus gegen Rom*nja in der gesamten Region, auch in Rumänien, an. Es stellte fest, dass die Rom*nja in Rumänien nach wie vor mit Diskriminierung und Segregation im Bildungs- und Wohnungswesen konfrontiert sind und über Schikanen und Brutalität der Polizei klagen.

Im Juni berichtete die NGO European Roma Rights Centre, dass aus der Ukraine geflüchtete Rom*nja beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung diskriminiert würden. Sie konzentrierte sich auf die Erfahrungen von geflüchteten Rom*nja in fünf osteuropäischen Aufnahmeländern, darunter Rumänien, und stellte fest, dass diese Probleme durch einen allgemeinen Kontext der Diskriminierung und Ungleichheit gegenüber den Rom*nja sowie durch Probleme wie fehlende Dokumente und durch Sprachbarrieren verschärft wurden.

Die NGO Centre for Legal Resources zeigte sich besorgt darüber, dass bei der Überwindung der Segregation in der Bildung von Rom*nja-Kindern nur geringe Fortschritte erzielt wurden, da ein unzureichender rechtlicher Rahmen mit mangelndem Willen und fehlenden Bemühungen der Institutionen einhergeht.

Jüdische Menschen

Im April stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass Rumänien zwei jüdische Kläger,*innen die beide den Holocaust überlebt hatten, diskriminiert und in ihren Rechten verletzt hatte. Das Gericht stellte fest, dass Rumänien die Kläger*innen und die breite Öffentlichkeit nicht über das Instrument des außerordentliche Berufungsverfahren informiert hatte und ihnen den Zugang zu dem Verfahren und den Akten verweigert hat, wodurch „emotionales Leid“ verursacht und das Recht der Kläger auf Privatleben und psychologische Integrität verletzt wurde. Zwei hochrangige Militärs, die zuvor wegen Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust verurteilt worden waren, waren hingegen aufgrund des erwähnten außerordentlichen Berufungsverfahren freigesprochen wurden,

LGBTI+

Ein Gesetzentwurf einer Bürgerinitiative, der darauf abzielt, die in der Verfassung enthaltene Definition von Familie, die auf der Ehe zwischen „Ehegatten“ basiert, in eine Definition zu ändern, die auf der Ehe zwischen „einem Mann und einer Frau“ beruht, ist weiterhin anhängig. Die Befürworter*innen behaupteten, die Initiative diene dem „Schutz der Familie“. NGOs prangerten die Initiative als stigmatisierend und diskriminierend an. Am Ende des Jahres waren gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften weiterhin nicht anerkannt.

Freiheit der Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit

Im Februar entschied der EGMR, dass das Recht eines Richters auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde, als der Oberste Rat der Magistratur gegen ihn eine Disziplinarstrafe verhängte, weil er auf Facebook Kommentare über die „Wiederaufnahme der politischen Kontrolle über die Institutionen“ im Jahr 2019 veröffentlicht hatte.

Im ganzen Land fanden friedliche Proteste zu Themen wie Umweltpolitik, Frauenrechte und Solidarität mit dem palästinensischen Volk in Gaza statt. Es gab keine Berichte über übermäßige Gewaltanwendung durch die Polizei.

Folter und andere Misshandlungen

Im Mai verabschiedete die Regierung einen fünfjährigen nationalen Aktionsplan zur Verhinderung von Misshandlungen in medizinischen und sozialen Einrichtungen. Der Plan wurde auf Ersuchen des Ministerkomitees des Europarats entwickelt, nachdem der EGMR Rumänien in 17 Fällen verurteilt hatte. Dabei ging es um die Verletzung der Rechte von Menschen mit geistigen und/oder psychosozialen Behinderungen, denen die Freiheit entzogen wurde und die in Einrichtungen festgehalten wurden.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Die Strafverfolgungsbehörden verzeichneten weiterhin einen Anstieg der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt im Vergleich zu den Vorjahren. NGOs prangerten die Unzulänglichkeit der rechtlichen Mechanismen und gerichtlichen Verfahren an, darunter unerschwinglicher Kosten und ineffizienter Gerichtsverfahren. Diese Strukturen scheiterten daran, die Opfer – überwiegend Frauen – vor dem alarmierenden Ausmaß der Gewalt zu schützen.

Sexuelle und reproduktive Rechte

NGOs berichteten, dass der Zugang zu sicheren Abtreibungsdiensten durch mangelnde Informationen und eine abnehmende Zahl von Krankenhäusern und Ärzten, die Abtreibungen durchführen, behindert wurde. Dienstleistungen waren oft nur in teuren Privatkliniken verfügbar, während viele Ärzte und gesamte öffentliche Krankenhäuser zunehmend religiöse oder moralische Einwände gegen die Durchführung von Abtreibungen geltend machten.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Laut dem Nationalen Integrierten Energie- und Klimaplan wollte Rumänien bis 2030 aus der Kohleproduktion aussteigen und bis 2045 einen Netto-Nullverbrauch erreichen. NGOs kritisierten jedoch den unvollständigen Rechtsrahmen des Plans und das Fehlen spezifischer Ziele, Maßnahmen und Budgets für die Entwicklung erneuerbarer Energien.

Greenpeace hat ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um die Aussetzung eines großen Gasförderungsprojekts im Schwarzen Meer zu erwirken, da dieses erhebliche umweltschädliche Auswirkungen haben würde.

22. Juni 2025