Tunesische Republik |
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| Berichtszeitraum | 1.1.2025 – 31.12.2025 |
| Englischer Originaltext | Tunisia |
| Weitere Online-Dokumente von Amnesty International Deutschland | Tunesien |
| Vorheriger Bericht | Tunesien 2024 |
Die Behörden verschärften das Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung und jegliche Äußerung abweichender Meinung. Sie nahmen Menschenrechtsorganisationen mit Ermittlungen oder dem Einfrieren von Vermögenswerten ins Visier; sie erhoben Anklage gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitarbeiter*innen von Nichtregierungsorganisationen wegen ihrer Menschenrechtsarbeit und inhaftierten sie. Massenprozesse und harte Urteile gegen Oppositionsmitglieder unter Berufung auf Gesetze zur Terrorismusbekämpfung oder zur Bekämpfung der Cyberkriminalität trugen weiter zu einer Krise der Rechtsstaatlichkeit bei. Tunesien sperrte weiterhin den Zugang zu Asylverfahren und beging weitreichende Menschenrechtsverletzungen gegen Migrant*innen, Asylsuchende und Geflüchtete. Dazu gehörten Massenausweisungen, die einer Abschiebung gleichkamen, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen sowie rücksichtsloses Abfangen von Flüchtlingsbooten auf See.
Hintergrund
Am 20. März bildete Premierministerin Sarra Zaafarani ein neues Kabinett, das sechste unter Präsident Kais Saied. Tage später teilte die Regierung von Premierministerin Zaafarani der Kommission der Afrikanischen Union (AU) ihre Entscheidung mit, ihre Zustimmung zu Artikel 34(6) des Protokolls zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker zurückzuziehen. Wenn der Widerruf im März 2026 in Kraft tritt, hindert dies Einzelpersonen und NGOs daran, Anklagen gegen Tunesien vor den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker zu bringen.
Unterdrückung abweichender Meinungen
Die Behörden verstärkten ihre Maßnahmen gegen führende Persönlichkeiten der politischen Opposition und Aktivist*innen. Neue Strafprozesse wurden eröffnet und lange Haftstrafen in der Berufungsinstanz bestätigt.
Zwei Beispiele hierfür waren die Massenprozesse gegen Oppositionspolitiker*innen und Dissident*innen. Im April verurteilte ein Gericht in Tunis in erster Instanz 37 Oppositionsmitglieder verschiedener politischer Gruppierungen sowie Menschenrechtsverteidiger*innen aufgrund unbegründeter Vorwürfe der Gefährdung der Staatssicherheit und des Terrorismus zu Haftstrafen zwischen vier und 66 Jahren im sogenannten „Verschwörungsfall“. Im November bestätigte das Berufungsgericht von Tunis die Verurteilungen von 34 Angeklagten und verurteilte sie zu Haftstrafen zwischen fünf und 45 Jahren. Wenige Tage nach dem Urteil wurden der Anwalt und Menschenrechtsverteidiger Ayachi Hammami sowie die politischen Oppositionsaktivisten Chaima Issa und Ahmed Nejib Chebbi zur Verbüßung ihrer Haftstrafen von fünf, 20 bzw. 12 Jahren festgenommen.
Im Juni bestätigte das Berufungsgericht in Tunis die zehnjährige Haftstrafe gegen den hochrangigen Ennahdha-Führer und ehemaligen Justizminister Noureddine Bhiri wegen „Versuchs, die Regierungsform zu ändern, und Aufwiegelung der Bevölkerung“. Die Anklage stützte sich auf einen ihm zugeschriebenen Social-Media-Beitrag, dessen Verfasserschaft er bestritt.
Ebenfalls im Juni verurteilte ein Gericht in Tunis in erster Instanz Abir Moussi, die Vorsitzende der oppositionellen PDL-Partei, zu einer zweijährigen Haftstrafe, weil sie die Wahlkommission kritisiert hatte. Am 30. Dezember bestätigte das Berufungsgericht von Tunis das Urteil und die Strafe. Im November wurde Abir Moussi in einem separaten Fall wegen unbegründeter Vorwürfe des „Versuchs, die Regierungsform zu ändern, und der Aufwiegelung der Bevölkerung“ zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Im Juli verurteilte ein Gericht in Tunis in erster Instanz 21 hochrangige Mitglieder der Oppositionspartei Ennahdha in einem separaten Fall, bekannt als „Verschwörungsfall zwei“, aufgrund unbegründeter und vager Vorwürfe des Terrorismus und der Gefährdung der Staatssicherheit zu Haftstrafen zwischen 12 und 35 Jahren.
Im November begann der Prozess gegen die Menschenrechtsverteidigerin und ehemalige Vorsitzende der Kommission für Wahrheit und Würde, Sihem Bensedrine, wegen „Betrugs und Urkundenfälschung“ sowie „Amtsmissbrauchs“, da sie angeblich den Abschlussbericht der Wahrheits- und Würdekommission gefälscht hatte, in dem Korruption im Bankensektor angeprangert wurde. Sie war im Januar nach fünf Monaten willkürlicher Haft vorläufig freigelassen und mit einem Reiseverbot belegt worden.
Meinungsfreiheit
Die Justizbehörden nutzten weiterhin das Gesetzesdekret 2022-54 über Cyberkriminalität (Gesetzesdekret 54), um kritische Journalisten, Nutzer*innen Sozialer Medien, Anwält*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen zum Schweigen zu bringen. Bis September waren laut der Nationalen Journalist*innengewerkschaft 29 Journalist*innen von Ermittlungen oder Strafverfolgungen nach dem Gesetzesdekret 54 betroffen.
Im September verurteilte das Gericht erster Instanz in Nabeul Saber Chouchane wegen seiner Facebook-Beiträge, darunter Kritik an Präsident Saied und Aufrufe zu öffentlichen Protesten und politischen Veränderungen, zum Tode. Er wurde von Präsident Saied begnadigt und nach wenigen Tagen freigelassen.
Am 6. Oktober verurteilte das Gericht erster Instanz in Jendouba Moncef El-Houaidi gemäß Artikel 24 des Gesetzesdekrets 54 aufgrund von Social-Media-Beiträgen, in denen er Präsident Saied kritisiert hatte. Die Strafe war zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe von 1.000 TND (etwa 290 Euro).
Der Prozess gegen die Rechtsanwältin Dalila Ben Mbarek Msaddak begann am 17. Oktober mit einer ersten Anhörung. Ihr wurde „Verbreitung falscher Nachrichten“ vorgeworfen, weil sie im November 2023 im Fernsehen Kommentare abgegeben hatte, in denen sie ihre im Verschwörungsfall inhaftierten Mandanten verteidigte. Sie hatte dem Fernsehmoderator Borhene Bsaies, gegen den ebenfalls Anklage erhoben wurde, erklärt, dass die Vorwürfe gegen ihre Mandant*innen unbegründet und der Fall erfunden seien. Der Prozess wurde auf Januar 2026 vertagt.
Im November wurde die Medienpersönlichkeit Sonia Dahmani nach 18 Monaten willkürlicher Inhaftierung vorläufig freigelassen. Sie war in drei Fällen auf der Grundlage des Gesetzesdekrets 54 zu insgesamt vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. In zwei weiteren Fällen drohten ihr weiterhin Anklagen nach demselben Dekret.
Vereinigungsfreiheit
Menschenrechtsverteidiger*innen und NGO-Mitarbeiter*innen waren aufgrund ihrer legitimen Arbeit willkürlichen Inhaftierungen, Strafverfolgungen und/oder Schikanen durch strafrechtliche Ermittlungen ausgesetzt.[1] Gegen mindestens 40 Personen wurde weiter ermittelt oder sie waren angeklagt worden, und acht wurden im Laufe des Jahres vor Gericht gestellt. Banken begannen, eingehende Überweisungen aus dem Ausland regelmäßig zu verzögern, in einigen Fällen um bis zu 10 Wochen, bis Unterlagen erneut eingereicht wurden, um die staatlichen Vorschriften für Vereinigungen zu erfüllen.
Am 24. November verurteilte das Gericht erster Instanz in Tunis die Menschenrechtsverteidiger Mustapha Djemali und Abderrazak Krimi von der Nichtregierungsorganisation „Tunesischer Rat für Flüchtlinge“. Das Gericht verurteilte sie zu zwei Jahren Haft wegen „Beihilfe zur illegalen Einreise“ ausländischer Staatsangehöriger und „Gewährung von Unterkunft“ im Zusammenhang mit ihrer Arbeit als Partnerorganisation des UNHCR, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen.[2] Sie wurden freigelassen, nachdem das Gericht den Rest ihrer Strafe ausgesetzt hatte, da sie bereits mehr als 18 Monate in Untersuchungshaft verbracht hatten.
Am 15. Dezember begann der Strafprozess gegen sechs Menschenrechtsverteidiger und NGO-Mitarbeiter der tunesischen Zweigstelle der französischen humanitären Organisation France Terre d’asile. Im Prozess ging es um ihre Arbeit zur Bereitstellung lebenswichtiger Hilfe für Migranten und Flüchtlinge. Er wurde auf den 5. Januar 2026 vertagt.
Zu den weiteren Organisationen, gegen die die Behörden vorgingen, gehörten die Antirassismus-Organisation Mnemty – gegen deren neun Mitarbeiter*innen und Partner*innen seit Mai 2024 wegen Finanzdelikten ermittelt wurde – sowie die Kinderrechtsorganisation „Children of the Moon of Medenine“.
Die Abteilung zur Ermittlung und Prävention von Steuerhinterziehung intensivierte ihre Ermittlungen gegen mindestens 18 NGOs, darunter das Regionalbüro des Internationalen Sekretariats von Amnesty International in der Hauptstadt Tunis. Im November leitete die Einheit für Finanzkriminalität in Gorjani ein Strafverfahren gegen das Büro von Amnesty International ein und lud dessen Wirtschaftsprüfer und Rechtsvertreter zur Vernehmung vor.
Im Juli leitete die Abteilung für Finanzermittlungen eine neue Untersuchung gegen das tunesische Forum für soziale und wirtschaftliche Rechte ein. Die Abteilung der Polizei für komplexe Wirtschaftskriminalität leitete Ermittlungen gegen Dutzende von NGOs ein, darunter die unabhängige Journalismusplattform Nawaat und die Anti-Korruptions-NGO IWatch. Die Wahlbeobachtungs-NGO Mourakiboun war weiterhin von einer Vermögenssperre betroffen.
Zwischen Juli und November erließen die Behörden mindestens 17 Verbote gegen Vereinigungen. Im Juli ordnete ein Gericht in Tunis in erster Instanz das Verbot der Aktivitäten von IWatch für 30 Tage an. Im August verbot dasselbe Gericht willkürlich die Aktivitäten der Frauenrechtsorganisation Aswat Nissa (Stimmen der Frauen). Aswat Nissa bestätigte, dass sie keine vorherige Benachrichtigung erhalten habe und das Verbotsverfahren somit nicht eingehalten worden sei. Beide Organisationen legten gegen die Entscheidung Berufung ein.
Versammlungsfreiheit
Die Behörden nutzten weiterhin unbegründete Anklagen der „Behinderung“ – eine rechtlich unklar formulierte Bestimmung –, um Personen willkürlich festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen, nur weil sie ihr Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit ausübten, u.a. das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen und ihr beizutreten sowie Streiks zu organisieren und daran teilzunehmen. [3] Die Behörden gingen besonders gegen Personen aus marginalisierten und verarmten Gemeinschaften vor, die versuchten, durch Proteste, Streiks und Äußerungen in den Medien auf sozioökonomische und ökologische Probleme wie schlechte Arbeitsbedingungen, Umweltverschmutzung und den Zugang zu Wasser aufmerksam zu machen.
Im April verhinderten Polizeikräfte in Tunis die Durchführung eines von zivilgesellschaftlichen Organisationen organisierten Schauprozesses in der Rio-Halle. Die Veranstaltung sollte auf die Menschenrechtsverstöße gegen politische Häftlinge und gewaltlose politische Gefangene in Tunesien aufmerksam machen und das Recht auf ein faires Verfahren verteidigen.
Recht auf ein faires Verfahren
Gerichtsverfahren gegen Oppositionsmitglieder und Regierungskritiker*innen waren durch schwerwiegende Verstöße gegen den Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens und mangelnde Transparenz gekennzeichnet. Den größten Teil des Jahres über fanden Prozesse im Zusammenhang mit Terrorismus statt, ohne dass die Angeklagten anwesend sein durften, wobei das erstinstanzliche Gericht in Tunis nicht näher bezeichnete „reale Gefahren“ anführte. Die Angeklagten wurden gezwungen, per Videokonferenz teilzunehmen, was ihre Möglichkeiten, mit ihren Rechtsbeiständen zu kommunizieren und sich am Verfahren zu beteiligen, stark einschränkte. Besonderes Aufsehen erregten Prozesse, in denen Richter*innen unabhängigen Journalist*innen, Familienangehörigen und internationalen Beobachter*innen – darunter auch Diplomat*innen – häufig den Zugang zu den Verhandlungen verwehrten. Dies beeinträchtigte die Transparenz der Verfahren erheblich.
Anwält*innen, die Mitglieder politischer Oppositionsgruppen und Opfer von Rechtsverletzungen vertraten, wurden mit Scheinvorwürfen wie „Beleidigung anderer“ und „Verbreitung falscher Informationen“ angeklagt. Im April nahm die Anti-Terror-Brigade den Anwalt Ahmed Souab fest, nachdem er den „Verschwörungsfall“-Prozess kritisiert und in einer Pressekonferenz nach dem Prozess die Verfahrensverstöße und die mangelnde Unabhängigkeit des Gerichts hervorgehoben hatte. Er wurde unter Berufung auf das Anti-Terror-Gesetz und das Gesetzesdekret 54 angeklagt. Am 31. Oktober verurteilte ihn das erstinstanzliche Gericht in Tunis nach einem siebenminütigen Prozess zu fünf Jahren Haft und einer zusätzlichen dreijährigen Verwaltungsaufsicht.
Unabhängigkeit der Justiz
Die tunesische Richter*innenvereinigung (AMT) dokumentierte die anhaltende direkte Einmischung der Exekutive in die Ernennung und Laufbahn von Richtern, welche die Unabhängigkeit der Justiz untergrabe. Dazu gehörten laut AMT direkte Anordnungen zur Ernennung durch den Justizminister sowie die Versetzung oder Suspendierung von Richter*innen und Staatsanwält*innen durch Hunderte von Regierungsanordnungen ohne ordnungsgemäßes Verfahren. Die AMT berichtete zudem, dass Regierungsanordnungen dazu genutzt wurden, mehrere Richter*innen verschiedener Dienstgrade zu bestrafen, indem sie willkürlich an Gerichte weit entfernt von ihrem Wohnort versetzt wurden, ohne dass ein faires und transparentes Disziplinarverfahren stattfand.
Richter*innen und Staatsanwält*innen, die im Juni 2022 per Präsidialdekret fristlos entlassen worden waren, erhielten weiterhin keine Entschädigung und litten unter beruflichen, wirtschaftlichen und rufschädigenden Nachteilen. Auf Einzelbeschwerden, die am 23. Januar 2023 von 37 der entlassenen Richter*innen gegen den Justizminister eingereicht wurden, folgten keine gerichtlichen Schritte. In den Beschwerden wurde beanstandet, dass der Minister eine gerichtliche Anordnung zur Wiedereinsetzung von 49 der 57 entlassenen Richter*innen und Staatsanwält*innen nicht umgesetzt hatte.
Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen
Die Migrations- und Asylpolitik sowie die entsprechenden Praktiken waren weiterhin von weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen geprägt, von denen vor allem schwarze Geflüchtete und Migrant*innen betroffen waren.[4] Beamt*innen führten weiterhin routinemäßig lebensbedrohliche Sammelabschiebungen nach Libyen und Algerien durch, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung darstellte. Dies geschah im Anschluss an oft rücksichtslos durchgeführte Abfangmanöver auf See oder rassistisch motivierte Festnahmen, die häufig mit Folter und anderen Misshandlungen, einschließlich entmenschlichender sexueller Gewalt, einhergingen. Die von der Regierung im Juni 2024 verordnete Aussetzung der Aktivitäten des UNHCR zur Registrierung und Bestimmung des Asylstatus beraubte die Menschen weiterhin ihres Rechts, Asyl zu beantragen.
Ab Februar trugen öffentliche Äußerungen von Parlaments- und Regierungsvertreter*innen zu einem sprunghaften Anstieg rassistischer Gewalt gegen schwarze Migrant*innen bei, wobei Nutzer*innen in sozialen Medien Videos teilten, in denen sie sich dabei zeigten, wie sie „[Schwarze] Afrikaner*innen aufspürten“, und ihnen mit Gewalt und anderen Übergriffen drohten. Im April kündigten die Behörden eine „Räumungsaktion“ in der östlichen Region Sfax an und führten Zwangsräumungen von provisorischen Lagern durch, die von Geflüchteten und Migrant*innen in den vorangegangenen zwei Jahren errichtet worden waren.
Im April wurde ein vorläufiger Gesetzentwurf zur Ausweisung irregulärer Migrant*innen den zuständigen Parlamentsausschüssen zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf bietet Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen keinen Schutz vor dem Risiko von unterschiedslosen Ausweisungen und Zurückweisungen.
Rechte von LGBTI+
LGBTI-Gruppen berichteten von einer Zunahme der Strafverfolgungen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen gemäß Artikel 230 des Strafgesetzbuchs sowie anderer Artikel, die sich auf Sittlichkeit und Obszönität beziehen.
Nach Angaben der tunesischen LGBTI-Organisation Damj wurden zwischen Juli und November 79 Personen – überwiegend Transfrauen – allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gemäß den Artikeln 230, 226, 226 bis und 231 des tunesischen Strafgesetzbuchs festgenommen. Bis zum Jahresende wurden 37 Personen im Großraum Tunis und in verschiedenen Gouvernements, darunter Medenine, Sousse und Sfax, zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren verurteilt.
Recht auf eine gesunde Umwelt
Ende September und im Oktober gingen Tausende Einwohner*innen in der im Osten gelegenen Stadt Gabès auf die Straße, um gegen die starke Umweltverschmutzung durch giftigen Rauch aus den Fabriken des staatlichen tunesischen Chemiekonzerns zu protestieren. Die Polizei setzte im Übermaß Tränengas gegen die Demonstranten ein. Trotz der Proteste und Forderungen der Einwohner*innen wurden die Fabriken weiter betrieben. Im Oktober und November berichteten lokale Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen, dass Hunderte von Menschen, insbesondere Kinder, in Gabès mit Atemwegsbeschwerden und anderen gesundheitlichen Problemen in die Notaufnahme gebracht wurden. Die Region leidet seit langem unter Umweltzerstörung durch industrielle und chemische Aktivitäten. Die Einwohner*innen behaupteten, dass die Emissionen zu steigenden Krebsraten, Atemwegserkrankungen und ökologischen Schäden beitrugen.
[1] “Tunisia: Escalating crackdown on human rights organizations reaches critical levels”, 14 November
[2] “Tunisia: Conviction of human rights defenders confirms criminalization of civil society work”, 25 November
[3] Tunisia: “We Were Only Asking for Our Rights and Dignity”: Obstruction Charges Used To Punish Peaceful Assembly”, 17 June
[4] “Tunisia: Rampant violations against refugees and migrants expose EU’s complicity risk”, 6 November