Uganda 2025

Republik Uganda

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Berichtszeitraum 1.1.2025 – 31.12.2025
Englischer Originaltext Uganda
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Vorheriger Bericht Uganda 2024

Die Behörden gingen gegen tatsächliche und vermeintliche Regierungsgegner*innen mit Folter und anderen Formen der Misshandlung, Verschleppungen sowie willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen vor. Die Uganda Human Rights Commission (Ugandische Menschenrechtskommission) setzte Untersuchungsausschüsse zum Einsatz von Folter und rechtswidrigen Inhaftierungen ein und sprach Überlebenden von Menschenrechtsverletzungen Entschädigungen zu. Die Behörden beharrten darauf, Zivilist*innen vor Militärgerichten anzuklagen, und verstießen damit gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das diese Praxis für verfassungswidrig erklärt hatte. Sicherheitskräfte griffen Journalist*innen an und gingen hart gegen friedliche Proteste vor. Büros von Oppositionsparteien wurden durchsucht. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) waren zahlreichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt und wurden nach dem Anti-Homosexualitätsgesetz weiterhin diskriminiert. Ugandas Unterstützung für fast 2 Millionen Geflüchtete und Asylsuchende war nach wie vor stark unterfinanziert. Der Bau der East African Crude Oil Pipeline gab weiterhin Anlass zu Umwelt- und Menschenrechtsbedenken, die Gefahren für Gemeinden und Lebensräume wildlebender Tiere betrafen

Hintergrund

Im Juni kündigte die regierende Partei National Resistance Movement an, dass Yoweri Museveni, seit 1986 Präsident, 2026 zur Wiederwahl antreten werde. Im September genehmigte die Wahlkommission seine Kandidatur. Unterdessen nutzte Muhoozi Kainerugaba, der Sohn von Präsident Museveni und Chef der Streitkräfte, seinen X-Account, um Morddrohungen auszusprechen und zu Gewalt gegen Oppositionsführer*innen, -mitglieder und -unterstützer*innen sowie andere Regierungskritiker*innen aufzurufen. Zu den Bedrohten gehörten der Parteivorsitzende der National Unity Platform (NUP) und Präsidentschaftskandidat Robert Kyagulanyi (auch bekannt als Bobi Wine) sowie der Vorsitzende der People’s Front for Freedom, Kizza Besigye. Die X-Beiträge wurden später gelöscht.

Folter und andere Misshandlungen

Am 11. Februar begann die Uganda Human Rights Commission, eine offizielle Stelle zur Untersuchung und Überwachung von Menschenrechtsverletzungen, mit einer Reihe von  Untersuchungen im ganzen Land. Die Untersuchungsauschüsse befassten sich unter anderem mit Fällen mutmaßlicher Folter und rechtswidriger Inhaftierung sowie weiteren Verstößen durch Sicherheitsbehörden. Sie fällten fünf Urteile und sprachen den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die in verschiedenen Distrikten begangen worden waren, mehr als 300 Millionen UGX (rund 87.000 USD) zu. Die Kommission warnte die Uganda Peoples’ Defence Forces (UPDF) und die Polizei davor, Folter und außergerichtliche Tötungen zu begehen, die gemäß Artikel 221 der Verfassung ausdrücklich verboten seien.

Am 27. April verschwand Eddie Mutwe, der Leibwächter von Robert Kyagulanyi, nach seiner gewaltsamen Entführung durch unbekannte bewaffnete Männer in der Nähe der Hauptstadt Kampala. Am 1. Mai übernahm Muhoozi Kainerugaba in einem später gelöschten X-Beitrag die Verantwortung für das „Verschwinden“ und die Folter von Eddie Mutwe in Haft. Er gab an, ihn geschlagen und ihm den Kopf rasiert zu haben, und drohte, die Folter fortzusetzen. Eddie Mutwe wurde bis zum 5. Mai ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, bis Offiziere der UPDF ihn zum Gericht in Masaka brachten, wo er laut dem Justizminister „in einem sichtbar geschwächten Zustand“ war und „Anzeichen von Folter“ aufwies. Eddie Mutwes Anwalt teilte den Medien mit, dass Eddie Mutwe während seiner Haft Stromschlägen ausgesetzt worden sei. Das Gericht klagte ihn wegen schweren Raubes und Körperverletzung im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Vorfall im Jahr 2024 an. Er befand sich zum Jahresende weiterhin in Haft.

Unfaire Gerichtsverfahren

Im Januar entschied der Oberste Gerichtshof Ugandas, dass die Verhandlungen gegen Zivilist*innen vor Militärgerichten verfassungswidrig seien, und ordnete die Verweisung solcher Fälle an zivile Gerichte an. Die Entscheidung folgte auf die strafrechtliche Verfolgung der ugandischen Staatsangehörigen Kizza Besigye (siehe oben) und Obeid Lutale durch das Militär; sie waren im November 2024 in Nairobi, Kenia, entführt und rechtswidrig nach Uganda überstellt worden, um sich dort wegen Verstößen gegen die Sicherheit und wegen Waffenbesitzes zu verantworten. Obwohl ihr Fall später an ein Zivilgericht verwiesen wurde, blieben sie im Luzira-Gefängnis inhaftiert.

Im Juni unterzeichnete Präsident Museveni das Änderungsgesetz über die Uganda Peoples’ Defence Forces, das Gerichtsverfahren gegen Zivilist*innen vor Militärgerichten ermöglichte. Das Gesetz enthielt vage Formulierungen, die sich gegen Zivilist*innen richteten, denen militärische Straftaten vorgeworfen wurden, darunter der Erwerb von Waffen oder Ausrüstung für gewalttätige Handlungen, das sich-Ausgeben als Militärangehörige/r oder die Zusammenarbeit mit Militärangehörigen zur Begehung von Straftaten.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Am 7. Januar verurteilte ein Militärgericht in Kampala den Menschenrechtsanwalt Eron Kiiza wegen „Gerichtsbeleidigung“ zu neun Monaten Haft. Dies geschah, nachdem er festgenommen worden war, weil er protestiert hatte, als Soldaten ihm den Zugang zu einem für Verteidiger*innen vorgesehenen Bereich des Gerichtssaals versperrten. Er war dort zur Verlesung der Anklage gegen seine Mandanten Kizza Besigye und Obeid Lutale erschienen. Bei seiner Festnahme wurde er geschlagen. Er gab an, während der Haft zudem von Militärangehörigen gefoltert worden zu sein. Am 4. April gewährte ihm der Oberste Gerichtshof eine Freilassung gegen Kaution.

Am 17. Juli verhafteten Sicherheitskräfte willkürlich Robert Kayingo, einen ugandisch-südafrikanischen Anwalt und Vorsitzenden der oppositionellen Ugandan Federal Alliance, bei seiner Ankunft am Entebbe International Airport aus Südafrika. Er wurde in Isolationshaft gehalten, obwohl ein Gerichtsbeschluss seine Vorladung vorschrieb, bevor er am 13. August gewaltsam nach Südafrika abgeschoben wurde. Robert Kayingo berichtete, er sei während seiner Haft in Isolationshaft gehalten und Drohungen sowie anderen Formen psychologischer Einschüchterung ausgesetzt worden.

Im November und Dezember wurden mindestens 400 NUP-Mitglieder während verschiedener Wahlkampfveranstaltungen von Robert Kyagulanyi willkürlich festgenommen und inhaftiert. Einige wurden gegen Kaution freigelassen, während die meisten in Haft blieben.

Verschwindenlassen

Am 26. August entführten UPDF-Soldaten Sam Mugumya, Generalsekretär der Jugendliga des Forum for Democratic Change und ehemaliger Berater von Kizza Besigye, in der Stadt Mbarara. Sein Schicksal und sein Aufenthaltsort blieben unbekannt, obwohl das Oberste Gericht in Kampala am 5. September eine Entscheidung erlassen hatte, in der die Regierung und die UPDF aufgefordert wurden, ihn vorzuführen. Die UPDF bestritt öffentlich, ihn festzuhalten.

Am 1. Oktober entführten bewaffnete Männer in Militäruniformen und mit Masken die kenianischen Menschenrechtsaktivisten Bob Njagi und Nicholas Oyoo in Kampala, nachdem sie an einer Wahlkampfkundgebung von Robert Kyagulanyi teilgenommen hatten. Ihr Verbleib blieb bis zum 8. November unbekannt, als Präsident Museveni bestätigte, dass sie von den Sicherheitskräften als „Experten für Unruhen“ festgenommen worden waren. Sie wurden noch am selben Tag freigelassen und den kenianischen Behörden übergeben. Sie gaben an, während der Haft gefoltert worden zu sein.

Meinungsfreiheit

Am 13. März griffen Sicherheitskräfte Dutzende von Journalist*innen an, die in mehreren Wahllokalen in Kawempe, Kampala, über die Nachwahlen zum Parlament berichteten. Die Beamten beschädigten zudem ihre Ausrüstung und beschlagnahmten sie. Die Journalist*innen hatten Festnahmen von Personen dokumentiert, denen vorgeworfen wurde, den Wahlvorgang gestört zu haben. Die Polizeibehörden erklärten, sie würden die von den Opfern bei der Polizeistation Kawempe eingereichten formellen Beschwerden untersuchen.

Im März wurde Journalist*innen von NTV Uganda und der Zeitung Daily Monitor untersagt, über Themen rund um das Präsidentenamt zu berichten. Im Oktober wurde diesen Medien zudem die Berichterstattung über Parlamentssitzungen untersagt.

Versammlungsfreiheit

Am 17. Februar nahm die Polizei die stellvertretende Bürgermeisterin von Kampala, Doreen Nyanjura, sowie die Aktivistinnen Ingrid Turinawe, Faridah Nangonzi, Shadiya Namubiru und Phionah Kabayinza in der Nähe des Arua-Parks in Kampala fest. Sie protestierten gegen die Inhaftierung von Kizza Besigye und Obeid Lutale unter Verletzung eines Urteils des Obersten Gerichtshofs (siehe oben, Unfaire Gerichtsverfahren). Am nächsten Tag wurden die fünf Frauen vor dem Buganda Road Chief Magistrate’s Court wegen Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt und im Luzira-Gefängnis in Untersuchungshaft genommen. Drei Wochen später wurden sie gegen Kaution freigelassen.

Vereinigungsfreiheit

Zwischen Februar und Juni riegelten Polizei und UPDF-Beamte vier mal die Räumlichkeiten der NUP-Partei in Kampala, einschließlich ihres Hauptquartiers, ab und führten Razzien durch. Während der Razzien feuerten Sicherheitskräfte mit scharfer Munition in die Luft und drangen in einigen Fällen gewaltsam ein, um Durchsuchungen durchzuführen. Ein Polizeisprecher erklärte, die Durchsuchung sei Teil einer Untersuchung wegen „illegaler militärischer Ausbildung in den Parteiräumlichkeiten“ gewesen. Im Februar erklärte Muhoozi Kainerugaba auf X, er habe die Razzien angeordnet.

Rechte von LGBTI+

Der Oberste Gerichtshof fällte keine Entscheidung über eine Berufung gegen das Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2024, mit dem Bestimmungen des Gesetzes gegen Homosexualität von 2023 bestätigt wurden. Diese Bestimmungen diskriminierten Lesbische schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGTBI+) und sahen harte Strafen vor, darunter die Todesstrafe für „schwere Homosexualität“ und bis zu 20 Jahre Haft für die „Förderung von Homosexualität“.

Die Nichtregierungsorganisation Human Rights Awareness and Promotion Forum dokumentierte 194 Fälle von Menschenrechtsverletzungen gegen Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGTBI+). Diese Verletzungen betrafen häufig Personen, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder des Ausdrucks ihrer Sexualität ins Visier genommen wurden. Darunter waren 71 Fälle von Gewalt oder Drohungen, 48 Festnahmen aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit Sexualität, 60 Zwangsräumungen und 15 Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen

Im Juli schlossen die Regierungen der USA und Ugandas ein bilaterales Abkommen ab, das es den USA ermöglichen würde, Drittstaaten-Angehörige, denen in den USA Asyl verweigert wurde, die aber nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren konnten, nach Uganda abzuschieben.

Nach Angaben des UNHCR, der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen, beherbergte Uganda 1.971.983 Geflüchtete und Asylsuchende, was einem Anstieg von fast 154.000 Menschen im Vergleich zu 2024 entspricht. Die meisten Neuankömmlinge kamen aus der Demokratischen Republik Kongo, dem Südsudan und dem Sudan ins Land. Bis zum 31. August hatte das UNHCR nur rund 32 % seines Finanzierungsbedarfs von 361 Millionen US-Dollar für Uganda erhalten, verglichen mit 42 % im gleichen Zeitraum des Jahres 2024. Zu den Folgen des Defizits gehörten Berichten zufolge hohe Schulabbrecher-Quoten sowie Mangel an Nahrungsmitteln, Wasser und Medikamenten, was die Unterernährung von Kindern verschärfte.

Recht auf Nahrung

Laut dem Global Hunger Index 2025 belegte Uganda Platz 87 von 123 Ländern. Der Hungerindex stufte das Hungerniveau des Landes als „ernst“ ein, wobei 22 % der Bevölkerung unterernährt sind und 3,9 % der Kinder vor ihrem fünften Geburtstag sterben.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Im März gab die East African Crude Oil Pipeline Project Ltd den „Abschluss der ersten Tranche der Fremdfinanzierung“ für den Bau einer 1.443 km langen unterirdischen Pipeline für fossile Brennstoffe bekannt, die zum Transport von Rohöl von der Stadt Kabale im Bezirk Hoima im Westen Ugandas zum Hafen von Tanga in Tansania dienen soll (siehe Länderbericht Tansania). Das Projekt warf Umwelt- und Menschenrechtsbedenken auf, da es die weltweiten Bemühungen zur Reduzierung der CO₂-Emissionen gefährdete und durch Siedlungsgebiete, Wildschutzgebiete, landwirtschaftliche Flächen und Wasserquellen führte. Das Projekt untergrub zudem Ugandas NDC-Verpflichtung, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 22 % zu senken.